Nachträglicher Einbau von Wärmemengenzählern und Änderung Mietvertrag

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne vorab einmal in Erfahrung bringen ob es erlaubt ist, nachträglich Wärmemengenzähler an Heizungen anzubringen und den Mietvertrag hierauf anzupassen bzw. einen Nachtrag hier zu erstellen. Inwieweit kann der Mieter sich hier wehren?

    Ich bin vor 2 Jahren in eine Wohnung gezogen, eigentlich genau weil hier alle NK (Wasser, Heizung) pauschal abgerechnet werden und dies auch so im Mietvertrag vereinbart ist.

    Inwieweit kann dies der Vermieter ändern bzw. wie hoch ist es rechtlich erlaubt die Nebenkosten zu erhöhen, wenn sie derzeit bei 100€/Monat (Nur Heizung + Wasser, Warmwasser wird elektrisch erzeugt) pauschal waren?

    Ich vermute, dass durch die Energiekosten die derzeit herrschen die Nebenkosten sich vervielfachen werden.

    Zudem wäre es interessant für mich zu wissen, ob die Nebenkosten nach der Installation der Messgeräte direkt erhöht werden dürfen, oder ob eine Heizperdiode z.B. abgewartet werden muss, um die Kosten schätzen zu können.


    Danke im Voraus!

  • Es ist möglich, für die kommende Abrechnungsperiode eine Umstellung von einer Pauschale auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten durchzuführen. Hierzu sind dann natürlich Erfassungsgeräte notwendig, deren Installation der Mieter dulden muss. Sofern es sich hier nicht um ein Haus handelt, in dem die einzige weitere Wohnung vom Vermieter selbst bewohnt wird (also 2-FH mit Vermieter), wäre die Pauschale ohnehin nicht zulässig gewesen und die Verbrauchserfassung gemäß Heizkostenverordnung zwingend Vorschrift.


    Der Vermieter kann dann meines Wissens nach auch entsprechende Vorauszahlungen verlangen. Bisher ist nicht es nicht zulässig, dass Vermieter höhere Vorauszahlungen aufgrund erhöhter Abschläge oder voraussichtlich höherer Kosten verlangen können. Aus Mietersicht ist es auch nur bedingt sinnvoll, auf niedrige Vorauszahlungen zu bestehen. Die Nachzahlung wird dann sicher kommen und das Geld sollte man so oder so zurücklegen. Derzeit läuft es auf freiwilliger Basis, wenn Mieter unabhängig von der Abrechnung deutlich höhere Vorauszahlungen vornehmen.

  • Hallo und vielen Dank für deine Antwort.

    D.h. es wird vermutlich erst 2023 (Herbst/Winter) teurer werden, weil die Erfassung erst für die nächste Abrechnungsperiode gilt?

  • Es kommt auf eure Abrechnungsperioden an. Oft entsprechen diese dem Kalenderjahr, aber nicht immer. Dann wäre es bereits ab Januar. Wenn das bei euch abweicht, kann es auch erst ab Herbst 2023 greifen.