Nach Modernisierung einen Gegensprechanlage weniger

  • Hallo zusammen,

    ich würde mich freuen ein paar Meinungen für unser Problem zu hören.

    Wir wohnen zur Miete in einer Maisonettewohnung in einen 16-Parteien Haus. Vor einem Jahr hat der private Eigentümer das Haus an eine Immobiliengesellschaft verkauft. Diese möchte nun einige Modernisierungsmaßnahmen durchführen und dafür entsprechend die Miete erhöhen.

    Nun wurde vor ein paar Wochen unsere Gegensprechanlage modernisiert. Wir hatten vorher eine Anlage "nur" mit Sprechverbindung zur Haustür und einen Knopf zum öffnen dieser. Der Eigentümer hat diese Anlage gegen eine mit Videoverbindung ausgetauscht. D.h. es wurde eine Kamera an der Haustür installiert und in den Wohnungen das Endgerät gegen eines mit Bildschirm getauscht.

    Da unsere Wohnung über 2 Etagen geht, hatten wir vorher in jeder Etage ein Endgerät für die Gegensprechanlage. So konnten wir auch in der oberen Etage mit dem Klingelnden Kontakt aufnehmen und diesen die Haustür öffnen. Bei der Modernisierung wurde allerdings der Elektrofirma nicht mitgeteilt, dass sich sowohl in unserer Wohnung, als auch der unserer Nachbarn, zwei Geräte der Gegensprechanlage befinden. Die Elektrofirma hatte pro Wohnung nur ein Gerät dabei.

    Also wurde nur unser Gerät neben der Wohnungstür getauscht und das Gerät in der oberen Etage wurde stillgelegt. Es ist seit dem nicht mehr benutzbar. Beim Einbau meinte der Elektriker zu mir, dass die Firma kontakt zur Hausverwaltung aufnehmen würde und um einen Nachauftrag bitten würde um die fehlenden Geräte ebenfalls zu tauschen.

    Da wir nun seit einen Monat nichts mehr gehört haben, wollten wir selbst einmal bei der Hausverwaltung nachfragen, wie es nun weiter geht. Allerdings wissen wir selbst nicht genau, was wir eigentlich erwarten können bzw fordern können. Das diese Wohnung über zwei Gegesprechgeräte verfügt ist in den schriftlichen Unterlagen (Mietvertrag, Übergabeprotokoll, Expose) nicht vermerkt.

    1. Können wir darauf bestehen, dass die Hausverwaltung auch das zweite Gerät austauscht, um die vorherige Funktion wieder komplett herzustellen?

    2. Falls kein neues Gerät kommt, können wir dann drauf bestehen, dass die Hausverwaltung das nun überflüssige Gerät entfernt? Schließlich hängt das zweite Haustelefon nun nutzlos in einen unserer Räume und sieht auch nicht gerade schön aus.

    3. Können wir die Mieterhöhung für diese Modernisierung ablehnen? (Falls das zweite Gerät nicht getauscht wird). Die Mieterhöhung für das Moderniseren der Gegensprechanlage soll ca. 4 Euro/ Monat betragen

    Ich wäre über ein paar Meinungen dankbar.

  • 1. Können wir darauf bestehen, dass die Hausverwaltung auch das zweite Gerät austauscht, um die vorherige Funktion wieder komplett herzustellen?

    Nach meiner Meinung nach ja. Der Vermieter hat den Ursprungszustand herzustellen, d.h. es muss eine zweite Anlage installiert werden. Hier könnte man auch damit argumentieren, dass man das Klingeln im unteren Teil der Wohnung nicht hört, wenn man sich oben befindet.

    Können wir die Mieterhöhung für diese Modernisierung ablehnen? (Falls das zweite Gerät nicht getauscht wird). Die Mieterhöhung für das Moderniseren der Gegensprechanlage soll ca. 4 Euro/ Monat betragen

    Jein, ich fürchte eher, dass die 4 € pro Anlage vorgesehen sind, d.h. der Betrag wird bei Euch dann eher noch steigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.