Zwang zum Wohnungswechsel aufgrund von Hausverkauf

  • Hallo zusammen,

    Es ist alles eine lange geschichte ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll.

    Ich wohne mit meiner Freundin in einem Haus das meinem Vater gehört. Er hat das Haus vor 10 Jahren ursprünglich damit wir hier wohnen können gekauft.

    In Dem Haus befinden sich auch noch 2 weitere wohnungen die ich in den Jahren mit meiner Freundin zusammen hier rein gebaut habe.

    Die Hauptwohnung von dem Haus bewohne ich mit meiner Freundin, die anderen beiden wohnungen waren bis jetzt vermietet. Eine der beiden Wohnungen ( 64m² ) ist jetzt vor wenigen Tagen frei geworden da die Bewohnerin ausgezogen ist.

    Vor ein paar Wochen war ein Makler hier um das Haus zu begutachten. Nach der Begutachtung sagte er zu meinem Vater dass er das Haus Teurer verkaufen könne wenn die Hauptwohnung leer wäre.

    Seitdem versucht er Uns mit allen Mitteln davon zu überzeugen, dass wir in die frei geworde kleinere Wohnung ziehen sollen.

    Da diese aber viel kleiner ist Möchten wir das nicht.

    Unsere jetzige Wohnung ist auf 2 ebenen aufgeteilt so dass Theoretisch der obere Teil von mir und der untere Teil von meiner Freundin Bewohnt werden könnte. Und da die Miete von mir und auch die von meiner Freundin vom Jobcenter bezahlt wird und er eine höhere Miete erzielen konnte , haben wir damals 2 separate Mietverträge abgeschlossen, einen für Sie und einen für mich.

    In ihrem Vertrag steht darin dass sich die Wohnung im 1. Stock befindet. Aber die Einliegerwohnung in die wir einziehen sollen befindet sich im Kellergeschoss.

    Jetzt hat das Jobcenter 2 Monate hintereinander meine Miete nicht bezahlt, dass hat mein Vater zum Anlass genommen um Mir die Wohnung Fristlos zu kündigen.

    Da er die Kündigung aber mir persönlich und ohne zeugen und ohne Unterschrift übergeben hat ist sie eigentlich nicht rechtskräftig soweit ich weiß.

    Nachdem er gemerkt hat, dass wir freiwillig nicht umziehen werden, hat er meiner Freundin heute Folgenden Brief über WhatsApp zugeschickt:

    Wie er jetzt darauf kommt dass meine Freundin die kompletten neben kosten alleine tragen soll ist nicht ersichtlich. Schriftlich hat er jedenfalls nichts der gleichen mitgeteilt.

    Da wir ja 2 Separate Mietverträge hatten, haben wir bis jetzt auch getrennte nebenkosten bezahlt.

    Das er Schreibt, dass er die Räumlichkeiten als Entgegenkommen zur Verfügung gestellt hätte, ist totaler blödsinn, denn wir haben die Wohnung ganz normal vor zehn Jahren gemietet und während der ganzen Zeit auch ganz normal bewohnt.

    Auch haben wir hier in den zehn Jahren das gesamte Haus ohne jegliche bezahlung umgebaut. Zu Anfang war es ein großes Einfamilienhaus welches wir in ein Mehrfamilienhaus mit drei separaten wohnungen umgebaut haben. Vor Kurzer Zeit haben wir hier noch ein Komplett neues Bad eingebaut und die komplette Einbauküche neu Lackiert sowie die komplette Wohnung und das gesamte haus von außen neu gestrichen. Die Materialien hat mein Vater bezahlt. Aber die gesamte Arbeit habe ich und meine Freundin ohne jegliche Bezahlung, in dem glauben wir machen das auch für uns, errichtet.

    Welche Rechtlichen möglichkeiten hat mein Vater jetzt das Mietverhältnis zu kündigen?

    Über jegliche Tipps wie wir uns verhalten sollen wären wir sehr dankbar.

    MlG Dr Gonzo

  • Zunächst: An den Betriebskosten ändert sich nichts. Auch bei deinem Auszug zahlt sie anteilig für ihre Wohnung und nicht auch für deine.

    Jetzt hat das Jobcenter 2 Monate hintereinander meine Miete nicht bezahlt, dass hat mein Vater zum Anlass genommen um Mir die Wohnung Fristlos zu kündigen.


    Da er die Kündigung aber mir persönlich und ohne zeugen und ohne Unterschrift übergeben hat ist sie eigentlich nicht rechtskräftig soweit ich weiß.

    Der Rückstand ist mittlerweile beglichen? Ansonsten könnte der Vermieter ja jederzeit eine korrekte Kündigung zustellen.

    Ansonsten sind Eure Mietverträge - sofern diese für die von euch bewohnten Wohnungen abgeschlossen wurden - weiterhin wirksam und können ohne weiteres nicht gekündigt werden. Hier wäre nur ein Eigenbedarf möglich. Eine Kündigung wegen Verkaufs funktioniert nicht, allerdings kann man davon ausgehen, dass nach einem erfolgten Verkauf eine Kündigung vom neuen Eigentümer kommen wird.

    Ich sehe hier nur ein Problem: Wenn es zu einer Eigenbedarfskündigung kommen sollte, dann braucht ihr eine neue Wohnung und die wird mit Sicherheit auch kleiner sein, als die jetzige. Stichwort: Angemessenheit.

    Wie es aussieht, will der Vater auf jeden Fall verkaufen. Solange der künftige Eigentümer nicht gerade als Kapitalanlage kaufen will, müsst ihr davon ausgehen, irgendwann dort ausziehen zu müssen.

    Da würde ich das Angebot des Vaters nochmal überdenken. Überdenken würde ich auch das persönliche Gespräch mit dem Vater. Ich weiß nicht, ob man Dinge innerhalb einer Familie mit einem Anwalt klären muss.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auch haben wir hier in den zehn Jahren das gesamte Haus ohne jegliche bezahlung umgebaut. Zu Anfang war es ein großes Einfamilienhaus welches wir in ein Mehrfamilienhaus mit drei separaten wohnungen umgebaut haben.

    Das ist alles vom Bauamt genehmigt worden? Ein EFH (Gebäudeklasse 1) in ein Mehrfamilienhaus (Gebäudeklasse 3) umzubauen ist rechtlich nicht immer so einfach wie es praktisch ist.

    Warum gehst du davon aus, dass eine Kündigung, die persönlich und ohne Empfangsbestätigung übergeben wurde, nicht rechtsgültig wäre? Natürlich kannst du den Erhalt abstreiten, aber evtl. hat dein Vater auch gute Argumente, dass er sie zugestellt hat, von denen du bisher nichts weißt. Letztlich ist dann die Frage, wem der Richter glaubt.

    Ansonsten sehe ich das wie Leipziger. Der neue Eigentümer wird vermutlich keine Wohnung an Jobcenterkunden günstig vermietet lassen und selbst in die Kellerwohnung ziehen. Der Eigenbedarf der neuen Eigentümer lässt sich wahrscheinlich leicht begründen lassen. In diesem Fall bestehen dann hohe Chancen, dass ihr ganz ausziehen müsst und die Alternativwohnung erst gar nicht angeboten wird. Zumindest ich würde das vermeiden, vor allem, weil ihr dort so viel gemacht habt und das Haus als euer Eigentum ansehen könntet. Sowas will man als Eigentümer klar vermeiden. Wohnt ihr dagegen schon in der Einliegerwohnung, dürfte die Anmeldung von Eigenbedarf deutlich unwahrscheinlicher und auch schwieriger sein, wenn die Hauptwohnung frei ist. So hättet ihr noch Gestaltungsmöglichkeiten beim Mietvertrag, wenn das in den Händen eines neuen Eigentümers liegt, wird es schwieriger.

  • Danke für die nette Antwort und deine guten Tipps.

    Werde ich mir jetzt auf jedenfall nochmal alles von einer anderen Perspektive anschauen.

    Mit den Bauanträgen war kein Problem da der Vorbesitzer alles schon eintragen lassen hat auch in den Plänen Vom Architekten und so weiter und das Haus in 3 eigentümer aufteilen lassen hat damit Seine Gläubiger ihm das Haus nicht so einfach weg finden könnten hinterher wurde halt die komplette Familie gepfändet und er hat es dann trotzdem verloren. Jedoch wurde das Haus nie so umgebaut, wie es Auf dem Papier Stand.