Fragen wegen geplanter Modernisierung der Mietwohnung

  • Ich denke nur daran wenn jemand einen Notarzt anruft und unten niemand rein kommt.

    Häng einen Zettel an die Klingelanlage, dass Besucher Bescheid wissen und sich ggf. telefonisch sich bei demjenigen ankündigen. Und versuche weiter, den Vermieter zu erreichen, auch schriftlich.

  • Was kann man dagegen machen?

    ich kann hier nur gebetsmühlenartig wiederholen, dass Du dir zeitnah einen Anwalt/Mieterverein suchen solltest. Du wirst sonst nicht glücklich.

    Aktuell scheint es ja so zu sein, dass der Vermieter auf deine Anrufe nicht reagiert, bzw. er nicht erreichbar ist.


    Liegen bei ihm aber anwaltliche Schreiben mit Mietminderungen oder schlimmstenfalls Androhungen von Schadenersatzforderungen vor, wird dieser ggfs. schneller reagieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hab bereits einen Anwalt. Der is aber schon mit Schimmel und Balkontüren beschäftigt. Die Hauseingangstür ist ja wieder ein neues Feld. Die meisten Anwäöte winken bei Mietrecht sowieso ab. Aufwand und Ertrag sind bescheiden.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Besprechen Sie das bitte mit Ihrem Rechtsanwalt für Mietrecht. Ein Forum

    kann nur eine erste Einschätzung abgeben. Diese Einschätzung wurde Ihnen

    gegeben. Eine Rechtsberatung ist hier im Forum nicht möglich und auch

    nicht erlaubt.


    Gruß

  • Hallo,


    ein Vermieter hat eine Modernisierung im Januar angekündigt.


    Im Mai kommen Handwerker ohne weitere Ankündigung und wollen in die Wohnung und Kellerabteile zwecks Installation der Heizung. IKann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen und wenn ja wie lange muss diese sein?


    Thema bitte weiterführen!

  • Der Vermieter hat bisher auf kein Schreiben des Anwalts in den letzten Monaten reagiert und hat jetzt auch nichts angekündigt. Die Handwerker kommen einfach und wundern sich das niemand von den Mietern etwas weiß. Der Anwalt kann auch mit einer Wand sprechen, ist genauso gut. Meine Frage ist was der Vermieter tun müsste, ich möchte das Risiko wissen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde.

  • Kann der Mieter dafür eine separate Vorankündigung für den Einllass der Handwerker verlangen

    Verlangen nicht, aber er darf es erwarten, eine Information zu bekommen, für wann der Vermieter Handwerker beauftragt hat. Es geht ja auch darum, dass ohne einer Information auch Leute kommen könnten, die gar keinen Auftrag vom Vermieter haben, also z.b. irgend welche Betrüger. Kommt ja manchmal vor. Aus diesem Grund darf man durchaus den Zutritt verweigern ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Es ist die Aufgabe des Vermieters, die Mieter zu informieren und Termine abzusprechen.

  • Was die jetzige Situation angeht da möchte ich das Risiko einschätzenkönnen wenn ich die Handwerker unter den gegebenen Umständen erst einmal nicht rein lassen würde. Ich kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden.


    Ich habe Magenkrebs und brauche in meiner ständigen Umgebung ein funktionierendes WC und nicht 3 Stock tiefer im Freien. Auch da wäre es wichtig zu wissen wie ich mich richtig verhalten kann.


    Es gab keine Terminabstimmung und die Ankündigung im Januar war nicht nach BGB.


    Selbst wenn ich niemanden rein lassen muss, wenn die irgendwann das Wasser abstellen, was mache ich dann?


    Ich habe so viele gesundheitliche Baustellen und dann den Wohnungskram noch dazu. Ich habe echt bald keine Kraft mehr, aber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen.

  • Ich kann mir auch vorstellen das bei einer Baderneuerung Dixieklos in den Hof gestellt werden.

    Nein. Wenn das Bad komplett erneuert wird, dann gilt die Wohnung als nicht nutzbar in der Zeit. Das bedeutet, der Vermieter muss entweder eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen oder er muss Hotelkosten bezahlen, da er seinen Vertrag zu erfüllen hat, oder man braucht keine Miete in der Zeit zahlen und für das Geld sucht man sich selbst eine andere Unterkunft.

    aber ich möchte nicht alles mit mir machen lassen.

    Verständlich, und das musst du auch nicht. Aber du kannst die Arbeiten nicht verhindern, sondern bist sogar nach dem Gesetz verpflichtet, sie zu ermöglichen. Jedoch muss der Vermieter informationen geben, für wann er Handwerker beauftragt hat und was da jeweils gemacht wird.