Streitfall mit Vermieter - Ablesewerte unbekannt

  • Hallo.

    Wir haben einen Disput mit unserem Vermieter und ich lese zwar viel zu dem Thema, aber die letztlich helfende Schlussfolgerung habe ich noch nicht und hoffe auf Hilfe.


    wir sind 2020 eingezogen und haben 4 Monate bis Jahreswechsel hier gewohnt.

    2022 kam es gegen Ende dazu, dass die vermietergemeinschaft die Hausverwaltung gewechselt hat, da die bis dahin verantwortliche ihren Pflichten nicht mehr nachkam.

    Die alte Gesellschaft hat darauf hin alle Daten eingehalten und blockiert komplett.

    Die Auswirkung ist, dass niemand Daten und Rechnungen hat um eine Betriebskosten Abrechnung für 2021 zu erstellen. Auf Daten von 2020 kann man sich bei uns ja nicht berufen.

    Unsere Vermieterin wusste nichts davon dass wir die Abrechnung nicht zahlen müssen, wenn wir bis Jahresende keine Abrechnung bekommen.


    nachdem wir sie darüber aufgeklärt haben , wollte sie die aktuellen Zählerstände und nun haben wir die Sorge, dass da irgend ein Fantasiekonstrukt als Abrechnung kommt.


    wie rechtskräftig kann dieses Dokument sein, wenn klar ist, dass die Zahlen nicht stimmen können?
    Müssen wir das trotzdem bezahlen oder können wir das anfechten ohne es erstmal bezahlen zu müssen?


    danke für jede Hilfe.

  • wie rechtskräftig kann dieses Dokument sein, wenn klar ist, dass die Zahlen nicht stimmen können?

    Ein Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) kann nur auf Basis tatsächlicher Kosten abrechnen. Und als Mieter hat man auch das Recht, entsprechende Belege einzusehen, um die Zahlen mit der Abrechnung vergleichen zu können. Phantasiewerte funktionieren also nicht.

    Müssen wir das trotzdem bezahlen oder können wir das anfechten ohne es erstmal bezahlen zu müssen?

    Um das zu sagen muss man die Abrechnung erst mal prüfen, wenn sie da ist und ggf. die Belege einsehen.