Von eigener Großmutter wegen Eigenbedarf gekündigt

  • Hallo liebe Community,

    mein Verlobter und ich wohnen seit 2 Jahren in der Eigentumswohnung meiner Großmutter. Nun geht Sie gerichtlich gegen uns vor, da sie selbst in die Wohnung möchte.

    Kurz die Fakten:

    • Meine Großmutter besitzt selbst mehrere Immobilien und wohnt selbst in einer DHH die ihr gehört.
    • Wir möchten noch bis ca. Oktober nächsten Jahres in der Wohnung bleiben, da wir eine Neubauwohnung gekauft haben und diese erst Ende 2023 fertig gestellt wird.
    • Wir wohnen seit 2 Jahren mit bestehendem Mietvertrag und beteiligen uns anteilsmäßig an den Kosten da auf Wunsch meiner Großmutter sie keine "ganze" Miete von uns möchte.
    • Sie kündigt uns per Anwalt und Räumungsklage, da sie aus gesundheitlichen Gründen in die Wohnung ziehen möchte. (WHG ist im 2. OG ohne Aufzug, sie wohnt aktuell in großer DHH) -> Mit ihr zu sprechen ist unmöglich.
    • Zudem bin ich im 4. Monat schwanger
    • Eine andere Immobilie von ihr zu beziehen kommt für sie nicht in Frage.

    Besteht die Option, dass wir das ganze so lange rauszögern, bis wir nächstes Jahr selbst umziehen?

    Was würdet ihr an unserer Stelle machen?

    Bin auf die Diskussion gespannt :)

    Viele Grüße

  • mit bestehendem Mietvertrag und beteiligen uns anteilsmäßig an den Kosten

    Bitte definiere das genauer. In einem Mietvertrag ist immer die Höhe einer Miete vereinbart, die man zu leisten hat. Wenn laut dem Vertrag keine Miete vereinbart ist, ist es normalerweise kein Mietvertrag. Wie viel zahlt ihr im Monat Grundmiete und wie viel Nebenkosten?

  • Fruggel :

    200€ warm, mehr wollte sie nicht haben.

    In unserem Mietvertrag steht, dass wir solange in der Wohnung wohnen dürfen bis wir etwas Neues gefunden haben (hab wir) und dieses Objekt Bezugsfertig (Ende 2023) ist.

  • Dieser Betrag ist also kaum mehr als die Betriebskosten. Somit würde ein Gericht im Streitfall das Vertragsverhältnis vermutlich als Leihe ansehen. Denn für eine Miete bedarf es im Sinne des §535 BGB die Zahlung einer Grundmiete, die deutlich mehr als nur symbolischen Charakter hat. Das hat zur Folge, dass der Mieterschutz des Mietrechts nicht greift. Eine Leihe kann nämlich problemlos und grundlos gekündigt werden, wenn sie auf unbestimmte Zeit läuft. Ihr solltet daher mit der Großmutter sprechen, um vielleicht eine Einigung zu finden.