Hallo,
Bekannte hat sich im Mai bereits an den Vermieter gewandt da Kunststofffenster bei Kipp auf 3 Ecken aufging.
Es wurde damals von einem Handwerker eingestellt mit der Info "sollte jetzt gehen".
Nun wurde bemerkt das dieses Problem nach wie vor besteht, ein Fenster sehr schwer zu geht (schleift oben links), und ein anderes Fenster ebenfalls Probleme beim kippen macht.
Vermieter sagt Mieter hätte Fenster kaputtgemacht, Kunststofffenster würden sich nicht verziehen und entweder Fensterbauer wird bestellt und muss selbst bezahlt werden oder wird von der Kaution (zieht Januar aus) abgezogen.
Laut Mietvertrag
"Der Mieter verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleinerer Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-und Kühleinrichtungen, den Fenstern und Türverschlüssen sowie den Bedienungseinrichtungen für Roll und Fensterläden zu tragen bis zu einem Betrag von €150,00 im Einzelfall. Der Gesamtbetrag, der auf die Miete jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 500€ nicht übersteigen. Unbeachtet dieser Klausel ist der Mieter weder zur Behebung von anfänglichen Mängeln, noch zum Ersatz von irreparabel gewordenen Einrichtungsgegenständen oder zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die auf höhere Gewalt oder auf Handlungen Dritter beruhen, die der Mieter nicht zu vertreten hat."
Fenster wurden weder übermäßig benutzt oder sonst wie beschädigt.
Was meint ihr dazu, muss sie dafür aufkommen ? Laut meiner Meinung nach nicht da es nicht in ihrer "Reichweite" liegt.