Fenster beim kippen schwergängig - Vermieter sagt Mieter sollen zahlen

  • Hallo,

    Bekannte hat sich im Mai bereits an den Vermieter gewandt da Kunststofffenster bei Kipp auf 3 Ecken aufging.

    Es wurde damals von einem Handwerker eingestellt mit der Info "sollte jetzt gehen".

    Nun wurde bemerkt das dieses Problem nach wie vor besteht, ein Fenster sehr schwer zu geht (schleift oben links), und ein anderes Fenster ebenfalls Probleme beim kippen macht.

    Vermieter sagt Mieter hätte Fenster kaputtgemacht, Kunststofffenster würden sich nicht verziehen und entweder Fensterbauer wird bestellt und muss selbst bezahlt werden oder wird von der Kaution (zieht Januar aus) abgezogen.

    Laut Mietvertrag

    "Der Mieter verpflichtet, die Kosten für das Beheben kleinerer Schäden an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser, Abwasser und Gas, den Heiz-und Kühleinrichtungen, den Fenstern und Türverschlüssen sowie den Bedienungseinrichtungen für Roll und Fensterläden zu tragen bis zu einem Betrag von €150,00 im Einzelfall. Der Gesamtbetrag, der auf die Miete jährlich entfällt, darf 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 500€ nicht übersteigen. Unbeachtet dieser Klausel ist der Mieter weder zur Behebung von anfänglichen Mängeln, noch zum Ersatz von irreparabel gewordenen Einrichtungsgegenständen oder zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die auf höhere Gewalt oder auf Handlungen Dritter beruhen, die der Mieter nicht zu vertreten hat."

    Fenster wurden weder übermäßig benutzt oder sonst wie beschädigt.

    Was meint ihr dazu, muss sie dafür aufkommen ? Laut meiner Meinung nach nicht da es nicht in ihrer "Reichweite" liegt.

  • Kunststofffenster würden sich nicht verziehen und entweder Fensterbauer wird bestellt

    Dann muss der Fensterbauer zunächst mal kommen, sodass man dann weiß, was genau das Problem mit dem Fenster ist. Vorher lässt sich die Frage gar nicht beantworten.

    Die Aussage "kaputtgemacht" kann ich mir so jedenfalls nicht ganz vorstellen, weil ich nehme mal an, dass es nicht kaputt ist, sondern man ganz einfach die Einstellschrauben etwas nachjustieren muss. Das kann schon mal vorkommen. Außerdem könnte es ein Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Fensterbauer sein. Über Kosten zu reden ist also noch viel zu früh.

  • Danke, ich werde ihr sagen sie soll morgen die Firma anrufen die die Fenster , laut Auskunft Hausmitbewohner, eingebaut hat.

    Ich selbst traue mich da nicht wirklich ran, am Schluss mach ich ihre Fenster noch "mehr kaputt"