Vergleich Grundkosten-Verbrauchskosten - Kostensteigerung

  • Das die Verbrauchskosten/Verbrennungskosten aufgrund der wirtschaftlichen Situation steigen ist ja nichts neues und unstrittig.


    Aber wie sieht es mit den Grundkosten aus, werden die auch steigen proportional zu den Verbrauchskosten- Verbrennungskosten?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • werden die auch steigen proportional zu den Verbrauchskosten

    Ja, zwangsläufig. Aber nicht wegen der wirtschaftlichen Situation. Sondern in einer Heizkostenabrechnung werden zuerst die Gesamtkosten einer Heizanlage ermittelt, und erst dann wird dieser Betrag aufgeteilt. Wenn also die Gesamtkosten höher werden, werden die 30% Grundkosten auch zwangsläufig höher.

  • Wenn also die Gesamtkosten höher werden, werden die 30% Grundkosten auch zwangsläufig höher.

    Ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.


    Das die Verbrennungskosten steigen ist ja geklärt aber an den Grundkosten ändert sich irgendwie nichts.


    Eventuell kommt da eine änderung der Berechnungsgrundlage?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Nein, die Berechnungsgrundlage bleibt.


    Du darft es nicht als "Verbrennungskosten" ansehen, sondern du musst schlicht und einfach die Gesamtkosten der Heizanlage anschauen, also Gas Verbrauch, Wartung, Schornsteinfeger usw.


    Waren diese Kosten beispielsweise 5000€ für ein Jahr, dann waren die 30% (Grundkosten) davon 1500€

    Wenn nun die Gesamtkosten durch das teurere Gas beispielsweise 8000€ sind, dann sind 30% davon 2400€, also mehr als vorher.

  • du musst schlicht und einfach die Gesamtkosten der Heizanlage anschauen, also Gas Verbrauch, Wartung, Schornsteinfeger usw.

    Das habe ich schon verstanden.

    Wenn nun die Gesamtkosten durch das teurere Gas beispielsweise 8000€ sind, dann sind 30% davon 2400€, also mehr als vorher.

    Wenn ich das Beispiel heranziehe, dass die Verbrennungskosten um das fünffache gestiegen sind,


    warum muss ich dann auch den fünffachen Preisanstieg z.B. für die Wartung und Schornsteinfeger, Heizkostenverteiler ect. bezahlen?


    Da hat sich doch nichts bzw. nur eine geringe Preisanpassung (z.B. Stundenlohn bei Arbeitszeit) geändert.


    Ein Heizkostenverteiler, der momentan 2 € an Miete im Jahr kostet, würde dann mit 10 € zu Buche schlagen.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • warum muss ich dann auch den fünffachen Preisanstieg z.B. für die Wartung und Schornsteinfeger, Heizkostenverteiler ect. bezahlen?

    Das ist ja nicht so.


    Wie die Grundkosten zu ermitteln sind, steht in der Heizkostenverordnung und genau daran muss man sich halten. Dort steht das, was Fruggel beschrieben hat. Es werden zunächst die Gesamtkosten für die Heizung ermittelt und dann verteilt. Diese Verteiler haben absolut nichts mit dem Anteil von fixen Kosten oder Brennstoffkosten zu tun, sondern wurden gesetzlich so definiert. Man kann die Grundkosten auch als "Bereitstellung" der Heizungsenergie sehen, dazu zählen zu einem gewissen Teil auch die Brennstoffkosten, denn die Anlage hat an diversen Stellen Verluste und es würde auch dann Brennstoff verbrannt, wenn keiner etwas abnimmt.


    Aber darum geht es nicht - man muss sich an die Heizkostenverordnung halten und dort steht, dass ein Schlüssel, der einen höheren verbrauchsabhängigen Anteil als 70% haben soll, explizit im Mietvertrag vereinbart sein muss. Oftmals ist der Verteilerschlüssel auch im Mietvertrag explizit enthalten. Dementsprechend braucht man gar nicht darüber zu diskutieren, ob das nun angemessen ist oder nicht, es gilt das, was im Mietvertrag oder mangels expliziter Vereinbarung, was im Gesetz steht.

  • Eventuell möchtest du mal deine Abrechnung hochladen, dass wir etwas konkreter wissen, wovon du sprichst. Vielleicht sind da Fehler drin. Aber bitte anonym, also alle Namen und Firmennamen unkenntlich machen.

  • Ich glaube, hier liegt ein Missverständnis zu dem Begriff Grundkosten vor.


    Grundkosten in der Abrechnung haben nichts mit den "Grundkosten" einer Heizungsanlage (wie Heizkostenverteiler oder Schornsteinfeger) zu tun.


    Es gibt einen Teil (zwischen 30 und 50%) der Gesamtheizkosten, der über die Wohnungsgröße auf die Mieter verteilt wird. Dieser Teil wird in der Abrechnung Grundkosten genannt.

    Der andere Teil (zwischen 50 und 70%) der Gesamtheizkosten wird anhand des Verbrauchs auf die Mieter umgelegt und wird deshalb Verbrauchskosten genannt.


    VG, Nicole