Guten Tag,
ich wohne in einem Zweifamilienhaus zusammen mit meinem Vermieter und bei der NK-Abrechnung für 2021 gibt es bei den Heizkosten meiner Meinung nach Unstimmigkeiten.
Laut meinem Vermieter war mein Zähler für die Heizenergie in 2021 defekt, weswegen er sich bei der Berechnung meines Verbrauchs auf die Heizkostenverordnung § 9a beruft.
Er hat meinen Verbrauch aus dem schriftlich nachgewiesenen Gesamtverbrauch für beide Parteien durch Abzug seines eigenen Verbrauchs ermittelt. Seinen eigenen Verbrauch kann er mir aber schriftlich nicht nachweisen und so im Grunde einen beliebigen Wert annehmen, der zu meinem Nachteil ist und mir auch stark überhöht erscheint.
Ich habe hingegen den (deutlich niedrigeren) Verbrauch aus 2020 zugrunde gelegt und ihm nur diesen bezahlt, weil es so eigentlich auch in § 9a drinsteht.
Bin ich damit im Recht, was die Auslegung von § 9a betrifft?
Vielen Dank für die Hilfe!