Heizkostenverordnung richtig angewendet?

  • Guten Tag,

    ich wohne in einem Zweifamilienhaus zusammen mit meinem Vermieter und bei der NK-Abrechnung für 2021 gibt es bei den Heizkosten meiner Meinung nach Unstimmigkeiten.

    Laut meinem Vermieter war mein Zähler für die Heizenergie in 2021 defekt, weswegen er sich bei der Berechnung meines Verbrauchs auf die Heizkostenverordnung § 9a beruft.

    Er hat meinen Verbrauch aus dem schriftlich nachgewiesenen Gesamtverbrauch für beide Parteien durch Abzug seines eigenen Verbrauchs ermittelt. Seinen eigenen Verbrauch kann er mir aber schriftlich nicht nachweisen und so im Grunde einen beliebigen Wert annehmen, der zu meinem Nachteil ist und mir auch stark überhöht erscheint.

    Ich habe hingegen den (deutlich niedrigeren) Verbrauch aus 2020 zugrunde gelegt und ihm nur diesen bezahlt, weil es so eigentlich auch in § 9a drinsteht.

    Bin ich damit im Recht, was die Auslegung von § 9a betrifft?

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Wie groß ist deine Wohnfläche im Vergleich zu der des Vermieters? Wenn diese mehr als 25% der Gesamtfläche ausmacht, dann greift meiner Meinung nach 9a (2) und es muss nach nach Wohnfläche abgerechnet werden.

    Eine Abzugsmethode ist aus meiner Sicht grundsätzlich nicht korrekt, da dann die Verluste komplett deinem Verbrauch zugeschlagen werden. Dann müsste der Verbrauch auf Basis der letzten Jahre geschätzt werden, allerdings unter Berücksichtigung des Klimas. 2021 war hier wesentlich kälter, und die Verbräuche 25% höher als 2020. Einfach unkorrigiert 2020 übernehmen ist meiner Meinung nach auch nicht korrekt.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Also ich kenne die Wohnfläche meines Vermieters leider nicht genau, würde aber vermuten, dass meine Wohnfläche mehr als 25% ausmacht.

    Was würde dies für meinen Fall konkret bedeuten? Zum anderen Fall, in dem meine Wohnung doch nicht größer als 25% ist, würde ich aber auch gerne wissen, wie es sich damit verhalten würde.

    Wie gehe ich außerdem mit dieser offensichtlich fehlerhaften Abrechnung um? Ich habe meinem Vermieter bereits gesagt, dass ich nicht denke, dass die Abzugmethode zulässig ist, aber er beharrt auf seiner Meinung und droht sogar mit Kündigung, wenn ich nicht gemäß seiner Abrechnug zahle.

  • aber er beharrt auf seiner Meinung und droht sogar mit Kündigung

    Das ist im Zweifamilienhaus mit den Vermieter tatsächlich ein Problem, da dieser ohne Grund das Mietverhältnis kündigen kann.

    In 9b Heizkostenverordnung steht, dass wenn die Verbrauchsermittlung bei mehr als 25% der Fläche ausfällt, ist eine Abrechnung nach Verbrauch nicht zulässig und es muss nach Fläche abgerechnet werden. Wenn es weniger als 25% ist, muss der Verbrauch geschätzt werden.

    Wie man weiter vorgehen will, im Hinblick auf die mögliche Kündigung durch den Vermieter, muss jeder selbst entscheiden. Ggf. ist es besser, nachzugeben, wenn es um keine großen Summen geht. Man kann in dieser Konstellation seine Rechte nur sehr begrenzt durchsetzen, wenn man nicht gerade einen Kündigungsausschluss vereinbart hat.

  • Ok, er kann mir ohne Grund zwar mit einer Frist von 6 Monaten kündigen, aber das wäre für mich kein Problem, weil ich sowieso bald aus der Wohnung möchte.

    Dann noch eine Frage: Kann ich die von meinem Vermieter geforderte monatliche Erhöhung der Nebenkosten, die sich aus der fehlerhaften Berechnung der Heizkosten ergeben, zurückhalten bis ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen habe?

  • bis ich eine korrekte Nebenkostenabrechnung von meinem Vermieter bekommen habe?

    Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Abrechnung zu korrigieren. Denn du hattest den korrekten Betrag unter Einbeziehung deiner Einwände selbst ausrechnen können. Und das ist ausreichend.

    die von meinem Vermieter geforderte monatliche Erhöhung der Nebenkosten, die sich aus der fehlerhaften Berechnung der Heizkosten ergeben, zurückhalten

    Zurück halten nicht. Aber du kannst dem Vermieter erklären, weniger zu zahlen. Denn das Recht zur Anpassung der Vorauszahlung hat nicht der Vermieter allein, sondern das kann man als Mieter auch nutzen.

    aber das wäre für mich kein Problem, weil ich sowieso bald aus der Wohnung möchte.

    Dennoch will man ja nicht im Streit mit jemand sein. In diesem Sinne kannst du dem Vermieter vielleicht nochmal sachlich und freundlich erklären, warum er sich irrt.