Mindest Mietdauer 2 Jahre - zählt Kündigungsfrist mit

  • Hallo ihr Lieben,

    Ich habe einen Vertrag mit mindest Mietdauer 2 Jahren. Diese 2 Jahre laufen am 31.4 aus. Ich dachte, das die Kündigungsfrist von 3 Monaten mit in diese Zeit fällt und ich somit am 1.5 "frei" bin. Meine Vermieterin sagt "nein"

    Anbei der Absatz von dieser Mindest Mietdauer.

    Jetzt hab ich aber folgenden Absatz gelesen :

    "Eine Kündigung ist zudem nicht erst nach Ablauf der Mindestmietdauer rechtens. Vielmehr können Mieter und Vermieter den Vertrag erstmals so kündigen, dass das Ende der Kündigungsfrist mit dem Ende der vereinbarten Mindestmietzeit zusammenfällt.

    Wird die entsprechende Klausel so formuliert, dass eine Kündigung erstmals „ab“ und nicht „zum“ Ende der Mindestmietdauer möglich ist, ist sie ungültig. Es handelt sich dann um einen unbefristeten Mietvertrag, den beide Seiten mit den in Paragraf 573c BGB geregelten Fristen kündigen können"

    Könnt ihr mir sagen, ob der Paragraf 573c BGB auch auf meine Situation zutrifft oder ich wirklich erst nach den 2 Jahren kündigen kann?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Ganz liebe Grüße

  • Dieser Beitrag, den du da im Internet gefunden ist, ist etwas irritierend. Denn der zitierte Satz bezieht sich auf den Absatz darüber, wo es um die maximale Zeit von 4 Jahren für den Kündigungsverzicht geht. Würde man nämlich erst nach den 4 Jahren kündigen können, käme die Kündigungsfrist noch dazu und dann wären es mehr als 4 Jahre.

    Darunter, also bei 2 Jahren ist es aber kein Problem. Solange die 4 Jahre nicht überschritten werden, darf auch vereinbart werden, dass man erst ab einem bestimmten Datum die Kündigung aussprechen kann.