Glastüre mein Eigentum oder Eigentum des Vermieters ?

  • Hallo, ich beabsichtige in Kürze meine Mietwohnung zu kündigen und möchte eine von mir gekaufte Glastüre mitnehmen.

    Hier die Besonderheiten der Angelegenheit:

    - Ich habe die Glastüre vor 20 Jahren von meinem Geld gekauft (damals gehörte das Haus meiner Mutter. Ich hatte eine Wohnung im DG) und tauschte damit eine Holztüre aus, die sorgfältig aufbewahrt wurde. Von dieser Art Holztüre gibt es noch drei weitere in der Wohnung.

    - Vor 10 Jahren wurde das Haus von der Erbengemeinschaft (meine Geschwister und ich) verkauft (ich blieb als Mieter im Haus).

    Wenn ich nun ausziehe, darf ich dann die Glastüre mitnehmen? Die originale Holztür würde ich natürlich an Stelle der Glastüre wieder einhängen (passt alles 1:1).

    Die Frage scheint also zu sein: Ging mit dem Verkauf des Hauses nicht nur die hölzerne Tür, sondern auch die Glastür in das Eigentum des Käufers über?

    Gruß und Danke!

  • Ging mit dem Verkauf des Hauses nicht nur die hölzerne Tür, sondern auch die Glastür in das Eigentum des Käufers über?

    Nein. Es können ja nur die Gegenstände in das Eigentum des neuen Vermieter gehen, die vorher dem ehemaligen Vermieter gehört haben. In dem Fall ist die Glastür dein Eigentum und Du kannst diese auch mitnehmen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.