Keine Nebenkostenabrechnung geschickt - aber ein Teil von Kaution einbehalten

  • Ich habe eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 als Pendler gewohnt).

    Im Februar 2022 hat der Vermieter mir eine Kautionsabrechnung mit folgende Kommentar zum Unterschreiben zugeschickt:

    anbei sende ich Ihnen die Kautionsabrechnung Ihrer ehemaligen Wohnung. Die Einbehalte für die noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen 2021 und 2022 werden mit den tatsächlichen Ergebnissen der jeweiligen Abrechnungen verrechnet und Ihnen gutgeschrieben oder von uns nachgefordert. Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen fristgerecht bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zugestellt.

    Bitte senden Sie mir die ausgefüllte und unterschriebene Kautionsabrechnung zurück (gerne per E-Mail), damit wir Ihnen den Restbetrag überweisen können.

    Und zwar hat der Vermieter 250 Euro für das Jahr 2021 aus der Kaution einbehalten,

    und 150 Euro für das Jahr 2022.

    Bis jetzt habe ich aber keine Rückmeldung von vorherige Vermieter bekommen, obwohl die Zeit ist schon abgelaufen.

    Welche Rechte habe ich in diese Situation ? Kann ich vom Vermieter der Rest der Kaution verlangen?

    Hat der Vermieter überhaupt Recht ein Teil der Kaution länge als 12 Monaten nach dem Auszug einbehalten ?

    Bis jetzt habe ich noch nichts dem Vermieter geschrieben. Ich habe auch im Internet gelesen dass wenn der Vermieter

    eine Nebenkostenabrechnung nicht fristgemäß erstellt, dann muss der Mieter die mögliche Nachzahlungsforderung nicht wahrnehmen ?

  • Ich habe auch im Internet gelesen dass wenn der Vermieter

    eine Nebenkostenabrechnung nicht fristgemäß erstellt, dann muss der Mieter die mögliche Nachzahlungsforderung nicht wahrnehmen ?

    Korrekt. In dem Fall ist die Abrechnung und die Forderung verfristet. Hier sollte aber erst einmal geprüft werden, ob der Abrechnungszeitraum tatsächlich mit dem Kalenderjahr identisch ist (davon gehe ich aber aus, wenn eine Zustellung bis 31.12. zugesichert wurde).

    Hat der Vermieter überhaupt Recht ein Teil der Kaution länge als 12 Monaten nach dem Auszug einbehalten ?

    Ja, er kann einen angemessenen Teil der Kaution für ausstehende Abrechnungen einbehalten. Das wäre hier bis zum 31.12.2022 möglich.

    Wenn für die Abrechnung 2021 ein Einbehalt von 250 € vereinbart war, kannst Du diese Summe theoretisch vom Vermieter verlangen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Welche rechtliches Mittel würden Sie hier empfehlen um das Geld vom Vermieter zu verlangen?

    Ist das nur mit Anwalt möglich ?

    Ich glaube nicht dass der Vermieter mir einfach so 250 Mäuse zurückzahlt..

    Er könnte z.B. sagen: "Die Nebenkostennachzahlung für das Jahr 2021 war genau 250 Euro deswegen

    habe ich Ihnen keine Abrechnung geschickt da sowieso alles schon abgerechnet ist.."

    Noch eine Folgefrage: ich bin aus der Nebenwohnung am 28.02.2022 ausgezogen,

    und der Vermieter hat auch für die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 150 Euro von der Kaution abgezogen

    (damit das am Ende 2023 abgerechnet werden kann).

    Ist das korrekt so dass der Vermieter ein Teil der Kaution für Nebenkostenabrechnung maximal nur für 12 Monaten behalten darf

    (egal wann man auszieht) ?

    D.h. am Ende Februars 2023 kann ich schon die restliche 150 vom Vermieter auch verlangen ?

    (falls er keine Nebenkostenabrechnung bis diesem Zeitpunkt mir für das Jahr 2022 erstellt)

  • Ein Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Abrechnung zu übergeben. Es hängt nicht vom Datum des Auszugs ab. Deshalb kann es auch bis zu 2 Jahre dauern, bis man das restliche Geld bekommt.

    Der Vermieter kann nicht einfach so sagen, dass die Abrechnung 250€ waren. Dazu müsste er die Abrechnung rechtzeitig zugeschickt haben, sodass man sie prüfen kann.

    Die 250€ kann man jetzt wahrscheinlich verlangen. Aber es ist nicht sinnvoll, dafür jetzt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, weil man für die 150€ dann später erneut anfangen muss. Und ja, es ist sinnvoll, einen Anwalt zu beauftragen, denn eventuell kann man sogar die Vorauszahlungen zurück fordern, solange der Vermieter keine Abrechnung heraus gegeben hat.