Ich habe eine Nebenwohnung zum 28.02.2022 gekündigt (Ich habe in diese Wohnung von 01.03.2021 bis 28.02.2022 als Pendler gewohnt).
Im Februar 2022 hat der Vermieter mir eine Kautionsabrechnung mit folgende Kommentar zum Unterschreiben zugeschickt:
anbei sende ich Ihnen die Kautionsabrechnung Ihrer ehemaligen Wohnung. Die Einbehalte für die noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen 2021 und 2022 werden mit den tatsächlichen Ergebnissen der jeweiligen Abrechnungen verrechnet und Ihnen gutgeschrieben oder von uns nachgefordert. Die Nebenkostenabrechnungen werden Ihnen fristgerecht bis zum 31.12. des jeweiligen Folgejahres zugestellt.
Bitte senden Sie mir die ausgefüllte und unterschriebene Kautionsabrechnung zurück (gerne per E-Mail), damit wir Ihnen den Restbetrag überweisen können.
Und zwar hat der Vermieter 250 Euro für das Jahr 2021 aus der Kaution einbehalten,
und 150 Euro für das Jahr 2022.
Bis jetzt habe ich aber keine Rückmeldung von vorherige Vermieter bekommen, obwohl die Zeit ist schon abgelaufen.
Welche Rechte habe ich in diese Situation ? Kann ich vom Vermieter der Rest der Kaution verlangen?
Hat der Vermieter überhaupt Recht ein Teil der Kaution länge als 12 Monaten nach dem Auszug einbehalten ?
Bis jetzt habe ich noch nichts dem Vermieter geschrieben. Ich habe auch im Internet gelesen dass wenn der Vermieter
eine Nebenkostenabrechnung nicht fristgemäß erstellt, dann muss der Mieter die mögliche Nachzahlungsforderung nicht wahrnehmen ?