Betriebsstrom Heizungsanlage Berechnung - Heizkostenabrechnung - Verbrauch von eigenem Zähler erfasst

  • Hallo Zusammen,

    wie wir festgestellt haben, werden uns in der Nebenkostenabrechnung unter den

    Heiznebenkosten 5% für Beriebsstrom weiterberechnet, es handelt sich um ein

    Zweiparteien Haus

    Der Strom für die Heizungsanlage u.a. auch Allgemeinstrom des kompletten Gebäude wird aber über

    unseren eigenen zugeordneten Stromverbrauchzähler abgerechnet, (dies haben wir festgestellt als bei uns die Hauptsicherung ausgelöst hatte)

    die Kosten zahlen wir aber bereits an unseren Stromversorger direkt,

    somit zahlen wir also doppelt und auch die Kosten für die 2. Mietpartei da diese ja auch 5% für Betriebsstrom abgerechnet bekommen.

    Somit müsste unser Vermieter uns die bisher geleisteten Zahlungen und diese der 2. Mietpartei wieder erstatten, genauso verhält

    es sich doch mit dem Allgemeinstrom ? Weiter dürfte der Posten bei uns nicht mehr in die Berechnung einfließen und für

    die Zukunft der Anteil der 2. Mietpartei bei uns zur Gutschrift erfolgen.

    Wer kann hierzu eine Aussage treffen und weithelfen ?

    Danke !!!

  • Weiter dürfte der Posten bei uns nicht mehr in die Berechnung einfließen

    Doch, die Position muss zwingend einfließen. Denn es ist Vorschrift nach der Heizkostenverordnung, dass auch der Betriebsstrom zum Teil nach Verbrauch umgelegt wird.

    Aber die gesamte Summe des Betriebsstroms muss euch der Vermieter als Guthaben anrechnen. Darauf könnt ihr bestehen. Optimal wäre es, wenn der Vermieter einen Zwischenzähler für den Heizungsstrom einbauen lässt. Dann weiß man den Betrag für die Zukunft ganz genau, und diesen kann er dann auch in der Abrechnung einsetzen und muss nicht mit den 5% kalkulatorisch rechnen.

    Das mit dem Allgemeinstrom wäre noch zu hinterfragen, wo der Vermieter den Betrag her hat. Denn das kann man nicht pauschal machen. eventuell läuft dieser doch über einen separaten Zähler und der Vermieter hat dafür eine Rechnung des Versorgers.