Kostenverteilung bei Hausreinigung durch Fremdfirma

  • gute Tag an alle

    Die Reinigung der Treppe(n) durch die ehrenwerte Mieterschaft ist ein leidiges Thema.

    Angenommen der Vermieter beauftragt wegen der Zustände eine Reinigungsfirma, wie werden dann die Kosten umgelegt? Es gibt versch. Wohnungsgrössen - von $ Zimmer bis zu Einzimmerwohnungen. Kann man erwarten, dass die Kostenumlage nach Wohnungsgrösse erfolgt, da ja in einer grossen Wohnung mutmasslich mehrere Personen wohnen?

    danke

  • Die Frage ist ja erst einmal, ob diese Kosten überhaupt umgelegt werden dürfen. Hierzu bedarf es ja einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung, bzw. einer Öffnungsklausel, die es dem Vermieter gestattet, neue Betriebskostenarten umzulegen.

    Kann man erwarten, dass die Kostenumlage nach Wohnungsgrösse erfolgt, da ja in einer grossen Wohnung mutmasslich mehrere Personen wohnen?

    Diese Diskussionen hatten wir bei einer Umstellung vor Jahren auch schon. Es gibt auch große 3-4 Raumwohnungen, die von ein bis zwei Personen bewohnt werden, auf der anderen Seite gibt es auch kleine 2-Raumwohnungen, in denen eine Familie mit Kind wohnt.

    Die Rechnung Viele Personen = Viel Dreck wird nicht aufgehen, weil es einfach zu viele Eventualitäten gibt.

    Beispiel: In der 3-Raumwohnung arbeitet der Mann im Homeoffice, Frau und Kind gehen jeweils einmal am Tag hoch und runter. In der benachbarten Einraumwohnung wohnt ein Arbeitsloser mit Hund (natürlich stark haarend), der 2-3 mal das Haus verlässt und zwischendurch auch mehrfach am Tag den Kumpel im 3. OG des gleiches Hauses besucht. Wer macht da mehr Dreck?

    Lange Rede, kurzer Sinn: Die logischste Aufteilung ist die nach Anzahl der Wohnungen, d.h. jede Wohnung zahlt den gleichen Betrag.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Reinigung der Treppe(n) durch die ehrenwerte Mieterschaft ist ein leidiges Thema.

    Aus diesem Satz entnehme ich, dass die Treppenhausreinigung die vertragliche Pflicht der Mieter ist.

    Das bedeutet, dass die Mieter auch das Recht haben, der Pflicht nachzukommen, um sich die Kosten zu sparen. Kosten dürfen somit also nur von den Mietern verlangt werden, die trotz Aufforderung der Pflicht nicht nachkommen. Und das hat dann eher was mit Schadenersatz zu tun als mit der üblichen Umlage der Nebenkosten. Denn der Vermieter hat ja entsprechenden Aufwand, anstelle der betreffenden Mieter das Treppenhaus sauber zu halten.

  • Also ich hörte von anderen Häusern, dass die Verwaltung die Reinigung beauftragt hat und die Mieter mussten zahlen. Im Mietvertrag steht wohl (muss noch mal nachsehen), dass die Reinigungspflichten den Mietern auferlegt sind per Hausordnung. <<<Kosten dürfen somit also nur von den Mietern verlangt werden, die trotz Aufforderung der Pflicht nicht nachkommen<<<.Da es Hausmeister nur noch zum An-und Abmelden einer Wohnung gibt, kann der Vermieter praktisch nicht feststellen, wer nicht reinigt, um solchen Schadenersatz aufzubrummen. Denunziationen solcher Mieter durch Pflichtbewusste ist witzlos.

    Trotzdem finde ich es nicht richtig, dass auch kleine Wohnungen in gleicher Weise zahlen sollen, aber ok, wenn es so ist...

  • dass die Verwaltung die Reinigung beauftragt hat und die Mieter mussten zahlen

    Sagen wir mal eher, sie haben gezahlt, nicht sie mussten. Möglicherweise hätten sie sich gegen die Kosten erfolgreich wehren können.

    nicht richtig, dass auch kleine Wohnungen in gleicher Weise zahlen sollen

    Das ist oftmals auch nicht richtig. Denn nach §556a Abs. 1 BGB ist nach Wohnfläche umzulegen, sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt. Aber das ist doch genau genommen gar nicht das Thema, wenn der Vermieter überhaupt keinen Anspruch auf diese Kosten hat, außer bei den Wohnungen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen.