Mieterhöhung zulässig?

  • Hallo liebe Community,


    ich hatte ein schreiben meines Vermieters im Briefkasten zum Thema Mieterhöhung.

    In diesem Schreiben steht der aktuelle Mietspiegel meiner Region und die Obergrenze je Quadratmeter, bis auf diese Höhe soll die Miete erhöht werden.

    Zusätzlich sind 50 für einen unbedachten Stellplatz vor dem Haus fällig.

    Dieser Stellplatz steht auch so im Mietvertrag unter Punkt bb. im Bereich Grundmiete.


    Ich brauche diesen Stellplatz aber nicht und wollte ihn auch nicht haben.

    Da es überall in der Straße kostenlose Stellplätze gibt.

    Allerdings hätte ich die Wohnung nicht bekommen, ohne diesen Stellplatz.


    Nun ist die Frage, ob ich die Mieterhöhung so akzeptieren muss. Oder ob ich den Stellplatz unabhängig von der Wohnung kündigen kann.

    Falls nicht; wenn er zur Gesamtmiete gezählt wird, übersteigt dann die Mieterhöhung den zulässigen Betrag? Ich wäre dann genau 50 € im Monat über dem Mietspiegel.


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

  • Nach deiner Schilderung scheint der Stellplatz zusammen mit der Wohnung vermietet worden zu sein. Wohnung und Stellplatz würden also eine rechtliche Einheit bilden, und in dieser Konstellation kann ein Stellplatz nicht separat gekündigt werden.


    Was sich eben im Absatz zuvor noch wie eine schlechte Nachricht angehört hat, hat aber auch seinen Vorteil. Denn der Stellplatz muss bei der Bewertung der Wohnung im Mietspiegel mit berücksichtigt werden. Auf welchen Wert man dabei auch immer kommt, es kann, dann nicht noch extra etwas für den Stellplatz aufgeschlagen werden.

    In manchen Mietspiegeln ist ein Stellplatz als wohnwertsteigerndes Merkmal ausdrücklich aufgeführt, und bei anderen Mietspiegeln kann man dafür in der Preisspanne weiter nach oben gehen.


    Nun gilt es, heraus zu finden, ob der Vermieter die Mieterhöhung korrekt begründet hat, ob die Wohnung im Mietspiegel richtig eingeordnet wurde, und ob die Kappungsgrenze eingehalten ist. Wenn du dir damit unsicher bist, wende dich an einen Anwalt oder Mieterverein.

  • Ich brauche diesen Stellplatz aber nicht und wollte ihn auch nicht haben.

    Da es überall in der Straße kostenlose Stellplätze gibt.

    Und damit das nicht überhand nimmt (auf der Straße Parken) sind Vermieter verpflichtet, Stellplätze für PKW zu schaffen. I.d.R. wird dann die Wohnung mit Stellplatz vermietet und kann nicht grundlos gekündigt werden.

  • Für Neubauten besteht diese Pflicht seit längerem. Möglicherweise nicht einheitlich für jedes Bundesland.

    1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz für Kraftfahrzeuge herzustellen (notwendiger Kfz-Stellplatz).


    LBO Baden-Württemberg § 37. Das wäre die Quellenangabe für meinen Beitrag.


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