Schäden nach Einbruchsversuch

  • Hallo an das Forum,

    Vor 2 Jahren habe ich mich bereits an das Forum gewandt und tolle Hilfe erhalten. Ich hoffe, in dem nun geschilderten Fall auch einige Tipps und Ratschläge zu bekommen.

    Der Sachverhalt wird kurz geschildert:

    Am Mittwoch wurde versucht in unserer Mietwohnung einzubrechen, ein Kinderzimmerfenster, sowie die Terassentür weisen Einbruchsspuren auf, Polizei wurde selbstverständlich informiert, hat Bilder gemacht und Strafanzeige erstattet.

    Selbstverständlich haben wir dies auch der Vermietung gemeldet. Gerade eben habe ich mit der Verwaltung telefoniert, weil ich einen erneuten Feuchtigkeitsschaden gemeldet habe, welcher allerdings mit dem Einbruchsversuch nicht zu tun hat.

    Ich habe die Verwaltung auf den Einbruchsschaden nochmals angesprochen und in Erfahrung gebracht, ob sie bereits mit dem Vermieter in Kontakt getreten ist. Die Verwaltung teilte mir daraufhin mit, dass die Kosten ggfs. Über meine Hausratversicherung reguliert werden sollen? Das erschließt sich mir nicht so ganz. - Unsere Haftpflicht ist natürlich raus, weil wir die Schäden nicht selbst herbeigeführt haben.

    Ich erhoffe mir durch fundierte Ratschläge, dass Licht ins dunkle gebracht wird und bedanke mich bereits im Voraus über eure Anteilnahme.

    Ein schönes Restwochenende wünsche ich allen und bleibt alle gesund, beste Grüße!

  • Falls der Einbrecher identifiziert und überführt werden sollte, ist er natürlich zahlungspflichtig. Natürlich verstehe ich, dass Sie nicht solange warten können. Wenn ich mich aber richtig entsinne, muss die Versicherung des Vermieters zahlen, solange der Einbrecher nicht bekannt ist.

  • In der Regel ist die Hausratversicherung des betroffenen Mieters tatsächlich dafür zuständig. Das ist die "klassische" Versicherung für solche Fälle. Wenn ihr eine habt, sollte sie möglichst zeitnah informiert werden.

  • Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.

    Falls der Einbrecher identifiziert und überführt werden sollte, ist er natürlich zahlungspflichtig.

    Identifiziert und überführt ist er noch nicht, wir haben allerdings Indizien zur Person. Es ist im Moment schwierig... Die Polizei ermittelt bereits gegen den von uns genannten, von welchem wir überzeugt sind, dass es diese Person war. - Es ist nur eine Frage der Zeit, bis der Täter gefasst wird.

    In der Regel ist die Hausratversicherung des betroffenen Mieters tatsächlich dafür zuständig.

    Auch dir danke ich vielmals für deine Antwort. Ich habe gerade nochmals meine Unterlagen durchgesehen, bzgl. der Hausratversicherung. Wir hatten eine, aber weil bislang nicht benötigt, zum Ende des letzten Jahres auf Eis gelegt. (Wir haben nichts wirklich wertvolles in der Wohnung). - Ist jetzt vielleicht etwas ungünstig.

    Wenn ich den Kontext nun richtig verstanden habe, bedeutet dass, das wir selbst vorerst für den Schaden aufkommen müssen und die Kosten anschließend von dem Täter auf zivilrechtlichem Wege einklagen müssen? - Für den Vermieter ist dieser Weg vielleicht etwas einfacher, oder irre ich mich?

    Vielen lieben Dank nochmals und einen schönen Rest Sonntag Abend!

  • das wir selbst vorerst für den Schaden aufkommen müssen und die Kosten anschließend von dem Täter auf zivilrechtlichem Wege einklagen müssen?

    Nein. Das ist die falsche Schlussfolgerung. Der Vermieter ist und bleibt gemäß §535 BGB dafür zuständig, die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Deshalb ist es erst mal seine Sache, den Schaden zu beseitigen. Er kann versuchen, ob die Gebäudeversicherung dafür aufkommt. Oder er holt sich das Geld vom Täter, sofern dieser ermittelt werden kann und dann auch zahlungsfähig ist.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort!

    Dann sind wir erst einmal beruhigt. Ich teile das der Verwaltung bzw. dem Vermieter morgen gleich so mit.

    Wir werden uns aber nun natürlich wieder nach einer Hausratversicherung umsehen, ist wahrscheinlich einfacher..

    Ich würde gerne eine Überwachungskamera installieren, welche unseren EIngang, sowie den Briefkasten filmt. Ebenfalls eine, welche die Terasse überwacht, nach dem Einbruchsversuch und allen anderen Ereignissen, die in dieser Woche passiert sind, fühle ich mich sicherer, meine Frau und die Kinder alleine zu Hause zu lassen, wenn Kameras vorhanden sind, - Ist dies erlaubt, oder brauche ich die Zustimmung vom Vermieter? - Die Aufnahmen sollen nicht öffentlich gemacht werden. (Oder hierzu einen neuen Thread eröffnen)? - Kameras habe ich bereits im Auge. Sollen IP-Kameras werden, welche bei unserem anstehenden Umzug selbstverständlich wieder entfernt werden.

    Bitte keine Vollzitate!

  • wenn Kameras vorhanden sind, - Ist dies erlaubt, oder brauche ich die Zustimmung vom Vermieter?

    Innerhalb der Wohnung kein Problem. Aber im Treppenhaus oder Eingangsbereich ist das nicht zulässig, weil dabei dann auch Bewohner und Besucher aufgenommen werden, und das ist ein Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte.

  • Guten Abend,

    danke für die Einschätzung Fruggel . Vielleicht sollte ich das ganze nochmal etwas detaillierter schildern. Wir wohnen (eigentlich) in einem Mehrfamilienhaus, soweit nichts aufregendes. Wir haben jedoch, als einzige Partei einen separaten Eingang, sowie die Terasse nur für uns. D.h, es würden gar keine Bewohner und Besucher gefilmt werden. Es würde lediglich unsere Haustür, sowie unser Briefkasten zu sehen sein.

    Die Postboten würden wir natürlich darauf hinweisen. Ebenfalls würden wir ein Schild anbringen, welches auf die Überwachung/Aufzeichnung hinweist.

    Da in der letzten Woche leider sehr unschöne Ereignisse passierten, wo "Nette Zettel" im Briefkasten aufzufinden waren, wir einen Verdacht haben, diesen allerdings (noch) nicht beweisen können, sehen wir uns zu einer Überwachung "unseres" Einganges gewzungen.

    Die Hausverwaltung hat bereits mit dem Vermieter Rücksprache gehalten und zugestimmt, sofern wir darauf hinweisen.


    Einen schönen Abend und liebe Grüße.