Kaution wird einbehalten - nachträgliche Kosten alter und entsorgter Möbel

  • Hallo an alle miteinander :)

    ich habe aktuell einen Konflikt und würde euch um Rat bitten. Folgende Situation:

    Ich bin aus meiner alten WG ausgezogen. In der WG gibt es einen Hauptmieter mit dem ich einen Untermietvertrag abgeschlossen hatte. Dieser wohnt jedoch nicht in der WG.
    In dem Zimmer welches ich gemietet hatte, standen alte Möbel von ihm. Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht und im von mir unterzeichnetem Vertrag ist auch keine Erwähnung besagter Möbel.

    Später wurde ich die Möbel leid und fragte den Hauptmieter ob ich sie entsorgen darf oder ob er sie wieder haben möchte. Ich durfte sie laut ihm entsorgen.
    Nun bin in ausgezogen, erneut kein Übergabeprotokoll und er behält mein Kaution ein und bezieht sich auf eine Klausel des Vertrags: "Die Wohnung ist in einem Zustand zurück zu geben, welcher dem des Einzuges entspricht."
    Er verlangt dass die entsorgten Möbel ersetzt werden bevor ich meine Kaution zurück erhalte. :|


    Wer ist hier in der Beweispflicht?
    Ich spiele mit dem Gedanken einem Mieterbund bei zu treten um mir Hilfe zu holen.

    Vielen Dank für die Hilfe!!!

    Billy ^^

  • Ein Übernahmeprotokoll gab es nicht und im von mir unterzeichnetem Vertrag ist auch keine Erwähnung besagter Möbel.

    Wenn es kein Protokoll gibt, dann hat dein Vermieter seinerseits ein Problem. Denn er könnte im Streitfall vielleicht nicht beweisen, dass die Möbel beim Einzug vorhanden waren. Wenn du angenommen sagen würdest, das Zimmer war leer, könnte er das vielleicht nicht widerlegen.

    Ich durfte sie laut ihm entsorgen.

    Hierbei würde sich die Frage stellen, ob das in irgend einer Form nachweisbar ist.

  • zusätzlich zu den Ausführungen von Fruggel würde ich den Vermieter auch mal nach dem Zeitwert der Möbel fragen. Wenn diese alt sind, dürfte der Zeitwert ggfs. gegen Null gehen.

    Nun bin in ausgezogen, erneut kein Übergabeprotokoll und er behält mein Kaution ein und bezieht sich auf eine Klausel des Vertrags: "Die Wohnung ist in einem Zustand zurück zu geben, welcher dem des Einzuges entspricht."

    Dann berufe dich auf das Protokoll bei Einzug, in welchem die Möbel nicht erwähnt sind ;)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.