Falsche Verbrauchseinheiten für Heizkosten - inhaltlicher oder formeller Fehler?

  • Hallo, ich habe eine Frage zu einem möglichen inhaltlichen und/oder formellen Fehler bei den Angaben zu den Heizkosten in meiner Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2021.


    Der Verteilerschlüssel für die Heizkosten ist: 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch. Bei den Angaben zum Verbrauch (Verbrauchseinheiten) stellte ich fest, dass die Zahlen aus der Vorjahresabrechnung für 2020 übernommen wurden - sowohl für meine Wohnung als auch für alle weiteren und das Haus insgesamt. Dies ist eindeutig ein Fehler, denn dass der Verbrauch in beiden Jahren überall exakt identisch war, ist völlig unplausibel.


    Meine Nachbarin hat ihre Abrechnung später erhalten. Darin finden sich nun andere Zahlen zum Verbrauch, mutmaßlich diejenigen für das richtige Jahr 2021. Dadurch stellt sich jedoch die Frage nach einem zweiten möglichen Fehler:


    Im Jahr 2021 wurden die Messsystem für den Heizungsverbrauch (Heizkostenverteiler) ausgetauscht; sowohl die Zähler an den einzelnen Heizkörpern als auch die zentrale Einheit. Der gesamte Anbieter wurde gewechselt. Es sollten also nach meiner Einschätzung zwei Zahlen in die Berechnung des Verbrauchs einfließen: die der alten Zähler und die der neuen.


    Aus der Nebenkostenabrechnung geht nicht hervor, ob und wenn ja wie dies erfolgt ist. Aus meiner Sicht gibt es hier mehrere Möglichkeiten:


    1. Die Einheiten der alten und neuen Zähler werden einfach addiert.

    2. Die Einheiten der alten Zähler werden bis zum Tag des Umtauschs berücksichtigt, danach die Einheiten der neuen Zähler.


    Da nach meinem Verständnis die vom Heizkostenverteiler gemessenen "Verbrauchseinheiten" keine festen physikalischen Einheiten sind, die sich einfach addieren lassen, erscheint mir das zweite Vorgehen sinnvoller. Ich kenne mich jedoch zu wenig damit aus, um das zu beurteilen. Dennoch erscheint es mir nicht richtig, dass der Vermieter seine Berechnung in der Abrechnung nicht erklärt.


    Kann jemand unverbindlich einschätzen, ob die Abrechnung in dieser Situation inhaltlich und/oder formell fehlerhaft ist? Vielen Dank!

  • Wenn dort einfach nur falsche Zählerstände angewendet worden sind, dann ist das ein inhaltlicher Fehler. Ein formeller Fehler würde u.a. dann vorliegen, wenn beispielsweise ein falscher Verteilerschlüssel angewendet worden ist, der Abrechnungszeitraum nicht stimmt oder deine Vorauszahlungen nicht ausgewiesen sind.

    Oder anders: Die Formellen Fehler beziehen sich auf die Struktur und die wesentlichen Angaben einer Abrechnung. Hier sind die Angaben ja vorhanden, wenn auch falsch.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Formellen Fehler beziehen sich auf die Struktur und die wesentlichen Angaben einer Abrechnung. Hier sind die Angaben ja vorhanden, wenn auch falsch.

    Vielen Dank für die Antwort. Einerseits sind die Angaben falsch, da vom Vorjahr. Das kann man sicherlich als inhaltlichen Fehler sehen. Andererseits geht er auf den unterjährigen Zählerwechsel nicht ein und erklärt nicht, ob und wenn ja wie er die Verbrauchseinheiten der alten und neuen Zähler jeweils berücksichtigt. Das scheint mir eher in Richtung formeller Fehler zu gehen, doch ich bin mir nicht sicher, daher meine Nachfrage.

  • Zur Erläuterung, was ein formeller Fehler ist. Stelle dir einfach die Frage, ob du mit den Informationen auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehen kannst, wie der Vermieter unter dem Strich auf deinen Anteil gekommen ist. Wenn das unmöglich ist, weil Informationen fehlen, ist es ein formeller Fehler. Hier kannst du ja nachrechnen.


    Das kann man sicherlich als inhaltlichen Fehler sehen.

    Es muss aber nicht unbedingt ein Fehler sein. Es könnte eine zulässige Schätzung sein, sofern die Voraussetzungen des §9a HeizKV gegeben sind. Im Rahmen der Belegeinsicht solltest du den Vermieter danach fragen können, sowie dir auch die Ablesewerte der anderen Wohnungen zeigen lassen. Und bei der Belegeinsicht würde ich dann auch nach einem Protokoll zum Zählerwechsel fragen. Denn die Messdienstleister dokumentieren einen Zählerwechsel normalerweise und schreiben dabei auch den alten Wert auf. Erst dann weißt du mehr und kannst alles einschätzen.

  • Zur Erläuterung, was ein formeller Fehler ist. Stelle dir einfach die Frage, ob du mit den Informationen auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehen kannst, wie der Vermieter unter dem Strich auf deinen Anteil gekommen ist. Wenn das unmöglich ist, weil Informationen fehlen, ist es ein formeller Fehler. Hier kannst du ja nachrechnen.

    Ich habe folgende Informationen: Heizkosten für das gesamte Haus, Summe der Zählerstände für das gesamte Haus, Zählerstand für meine Wohnung. Daraus hat der Vermieter den Heizkostenanteil für meine Wohnung berechnet und diese Berechnung kann ich auch nachvollziehen, auch wenn die Zahlen falsch sind. Soweit, so gut. Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann, ist der Umgang des Vermieters mit dem unterjährigen Zählerwechsel. Hat er...


    1. nur die Verbrauchseinheiten der neuen Zähler angegeben?

    2. die Verbrauchseinheiten der alten und neuen Zähler einfach addiert?

    3. etwas ganz anderes gemacht?


    Das kann ich nicht nachvollziehen, da er darauf nicht eingeht. Weder in meiner Abrechnung mit den falschen, da alten Zahlen, noch in der Abrechnung meiner Nachbarin mit den mutmaßlichen neuen Zahlen. Aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit deutet das für mich auf einen formellen Fehler hin.


    Falls die Verbrauchseinheiten verschiedener Heizkostenverteiler sich unterschieden, wäre eine separate Abrechnung für die Zeiträume vor und nach dem Zählerwechsel aus meiner Sicht das am ehesten richtige Vorgehen. Dies wurde hier jedoch nicht gemacht.


    Es muss aber nicht unbedingt ein Fehler sein. Es könnte eine zulässige Schätzung sein, sofern die Voraussetzungen des §9a HeizKV gegeben sind.

    Die Voraussetzungen nach HeizKV kenne ich zugegeben nicht, doch da in den Jahren 2020 und 2021 einerseits durchgehend Zähler vorhanden waren und andererseits sowohl die Zähler als auch die Heizung selbst in diesem Zeitraum ausgetauscht wurden, halte ich eine Schätzung in dieser Situation weder für notwendig noch sinnvoll.

    bei der Belegeinsicht würde ich dann auch nach einem Protokoll zum Zählerwechsel fragen. Denn die Messdienstleister dokumentieren einen Zählerwechsel normalerweise und schreiben dabei auch den alten Wert auf

    Danke, das ist ein guter Tipp, werde ich tun.

  • Aufgrund der fehlenden Nachvollziehbarkeit deutet das für mich auf einen formellen Fehler hin.

    Nochmals, du kannst die Abrechnung rein rechnerisch nachvollziehen. Das reicht für die formelle Korrektheit. Alles andere sind inhaltliche Dinge.

    1. nur die Verbrauchseinheiten der neuen Zähler angegeben?

    2. die Verbrauchseinheiten der alten und neuen Zähler einfach addiert?

    Ganz egal wie er gerechnet hat, es ist höchst unwahrscheinlich, dass dabei exakt die gleichen Verbrauchswerte heraus kommen wie im Vorjahr. Warum er die gleichen Werte als Schätzung übernmmen hat, muss die Befragung bei der Belegeinsicht zeigen.

    wäre eine separate Abrechnung für die Zeiträume vor und nach dem Zählerwechsel aus meiner Sicht das am ehesten richtige Vorgehen. Dies wurde hier jedoch nicht gemacht.

    Muss der Vermieter auch nicht. Man kann die Werte durchaus addieren.

    halte ich eine Schätzung in dieser Situation weder für notwendig noch sinnvoll.

    Das kannst du mit den bisherigen Informationen noch gar nicht beurteilen.

    noch in der Abrechnung meiner Nachbarin mit den mutmaßlichen neuen Zahlen

    Über die Zahlen der Nachbarin kannst du vielleicht doch ein kleines Stück weiter kommen. Denn die Zähler zeigen ja das ganze Jahr über den Stichtagswert der letzten Hauptablesung an, meistens der 31.12. und dieser kann das ganze Jahr über abgelesen werden am Display. So kann man vielleicht weitere Rückschlüsse ziehen.

  • Nochmals, du kannst die Abrechnung rein rechnerisch nachvollziehen. Das reicht für die formelle Korrektheit. Alles andere sind inhaltliche Dinge.

    Ich kann rechnerisch nachvollziehen, wie mein Anteil an den Heizkosten auf Grundlage der angegebenen Verbrauchseinheiten berechnet wurde, ja. Meinst du das? Ich kann jedoch nicht nachvollziehen, wie die vom Vermieter als Berechnungsgrundlage verwendeten Verbrauchseinheiten zustandekommen.


    Muss der Vermieter auch nicht. Man kann die Werte durchaus addieren.

    Kann man? Das ist für mich eine zentrale Frage. Es handelt sich um verschiedene Zählermodelle von verschiedenen Herstellern. Sind deren jeweilige "Verbrauchseinheiten" wirklich ohne weiteres addierbar? Kann man sie dann auch in eine andere physikalische Größe wie kWh umrechnen?

  • Es handelt sich um verschiedene Zählermodelle von verschiedenen Herstellern.

    Das macht nichts. Bei den Heizkostenverteilern gibt es einen K-Faktor, mit dem der abgelesene Wert multipliziert wird. In diesem fließen unter anderem auch die technischen Gegebenheiten des Zählers mit ein. So is es nachher eine Einheit. Dieser K-Faktor kann entweder in der Abrechnung aufgeführt sein, oder er ist im Gerät einprogrammiert. Beides ist möglich.

    Kann man sie dann auch in eine andere physikalische Größe wie kWh umrechnen?

    Nein, das ist nicht möglich.