Guten Morgen liebes Team,
unserer Mietvertrag beinhaltet eine Wohnung und einen Garagenstellplatz. Wir haben außerdem eine definierte Staffelmiete.
Der Garagenstellplatz wird nicht im Punkt §Miete aufgelistet und im Punkt §Staffelmiete einberechnet, sondern ist separat unter §Sonstige Vereinbarungen definiert. In der Definition für den Garagenstellplatz sind die monatlichen Kosten für den Stellplatz und der Gesamtbetrag (Nettokaltmiete Wohnung + Garagenstellplatz) genannt.
Unser Vermieter möchte nun die Miete für den Stellplatz um mehr als 10 % erhöhen. Ist das zulässig oder unterliegt der Garagenstellplatz der Staffelmiete?
Ich bedanke mich bereits im Voraus außerordentlich für die Hilfe.