Hallo zusammen,
wir haben einer Betriebskostenabrechnung für 2021 widersprochen, in der teilweise noch Kosten für 2020 verrechnet wurden. Die Hausverwaltung hat dies daraufhin so begründet, dass man nach dem Abflussprinzip vorgehen und nach Bankabbuchungsdatum verrechnen würde. In Fällen von Versicherungen o.ä., die mitten im Jahr abgerechnet werden, können wir das auch noch nachvollziehen. In unserem Fall geht es aber unter anderem um Abfallgebühren, die eigentlich jährlich vom 01.01. bis zum 31.12. abgerechnet werden. Auf der Abfallgebührenrechnung von 2021 wurden allerdings darüber hinaus noch ein paar Monate aus 2020 berechnet, vermutlich weil es im Herbst 2020 einen Vermieterwechsel gab. Für uns bedeutet das: Wir sollen nun in der Betriebskostenabrechnung für 2021 Abfallgebühren von Herbst 2020 bis Ende 2021 zahlen, also für mehr als 12 Monate. Ist das rechtens? Unserer Ansicht nach soll das Abflussprinzip nur die Verrechnung für den Vermieter vereinfachen, nicht den potentiellen Abrechnungszeitraum einzelner Kosten willkürlich erhöhen.
Die Fakten nochmal im Überblick:
Oktober 2020: Vermieterwechsel. Weder für 2020 noch zuvor wurden übrigens Betriebskostenabrechnungen erstellt.
Januar 2021: Rechnung über Abfallgebühren 01.10.2020 bis 31.12.2021
Dezember 2022: Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2021 bis 31.12.2021
Die Abfallgebühren 01.10.2020 bis 31.12.2021 wurden vollständig in die Betriebskostenabrechnung 2021 übernommen und mit dem Hinweis "Abflussprinzip" begründet.
Vielleicht hat jemand dazu einen schlauen Link oder sonstige Infos. Google hat mir bislang keine klare Antwort geliefert.
Vielen Dank vorab für jede Hilfe!