Hallo
Mieter benutzt aufgrund eines Defekts an seinem eigenen Wasserhahn über Jahre die Leitung nicht mehr .( Küche)
Er hatte die Eckventile zugedreht und damit war das Thema -tropfender Wasserhahn für ihn vom Tisch .
Er hatte nicht über Legionellen nachgedacht in der Zeit .
Meine Fragen dazu .
Sollte der Vermieter beweisen können durch eine Legionellenprüfung ,das nur seine Leitungen betroffen sind und er dadurch Maßnahmen ergreifen muss wie zb . Handwerker holen ,durchspülen ,kosten der Prüfungen usw.
Kann man dann den Mieter haftbar machen ?
. Ist der Mieter Schadensersatzpflichtig ?
. Hat der Mieter seine Ohutspflicht verletzt ?
. Kann man den Fall so vergleichen wie mit dem Heizen ? Wenn Mieter nicht richtig Heizen und es sich Schimmel bildet und man dies auch beweisen kann ?
Wie geht man jetzt in dem Fall vor ?
Wie sieht ihr die Lage ?
Mfg