Kündigung Eigenbedarf - Begründung und Fristen

  • Hallo

    ich bin neu hier.

    Vielleicht hat ja jemand ähnliches erlebt oder kann mir helfen ;)

    Ich habe die Kündigung wegen Eigenbedarf -zum 31.03 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt- bekommen . Wäre das nicht der 29.02.? Ein richtiger Grund war auch nicht ausführlich genannt. Nur das es um Trennung geht und er die Wohnung selbst braucht. Bei mir kam die am 02.12 per Einschreiben an. Datum auf dem Schreiben ist der 30.11. Gibt es da nicht die drei Werktagsregel am Monatsanfang .... das hatte ich im Internet gelesen, dashalb komme ich auf den 29.02. Kündigungsfrist bei mir sind die 3 Monate.

    Ich hatte im Dezember dann dem Vermieter geschrieben das ich die Kündigung als ´unwirksam´ sehe aus diesen Gründen, ( falsche/ungenaue Fristberechnung/Fristbezeichung & Grund des Eigenbedarfs nicht aufgeführt oder besser gesagt nicht ausführlich erklärt ) Ich habe aber gerade schon eine neue Wohnmöglichkeit in einer WG gefunden und nun würde ich auch früher ausziehen... zu Mitte Februar oder 29.02 und habe ihm das auch so angeboten... da seine Frist eh falsch berechnet war. Da er aber die Wohnung erst zum 31.03 braucht will er mich nun nicht früher aus dem Vertrag entlassen und hat mir eine neue korrigierte Kündigung geschrieben mit dem ausführlichen Grund für den Eigenbedarf und einer neu berechneten Frist ab der Korrekturkündigung ( also noch später ,aber mit der Option zum 31.03.für den Auszug)

    Habe ich mir jetzt ein Eigentor geschossen ? Was wäre wenn ich nun einfach doch zum 29.02 ausziehen würde mit der Begründung das in der ersten Kündigung die Frist falsch war und es eigentlich der 29.02 wäre ? Muss ich dann für den März trotzdem zahlen ?

    Danke schon mal & Grüße

  • Die Frist ist nicht falsch berechnet. Letztendlich beträgt die Frist doch "mindestens" 3 Monate. Hier ist der Vermieter ggfs. davon ausgegangen, dass dich das Schreiben nicht mehr bis zum 3. Werktag im Dezember erreicht und ist hier auf Nummer sicher gegangen. Er hätte theoretisch auch zum 30.06.2023 kündigen können.

    Unwirksam wäre das nur gewesen, wenn er zum 31.01. gekündigt hätte.

    Ein richtiger Grund war auch nicht ausführlich genannt. Nur das es um Trennung geht und er die Wohnung selbst braucht.

    Die Aussage: Er hat sich von seiner Frau getrennt und braucht die Wohnung ab dem 01.03. selbst ist ggf. vollkommen ausreichend. Oder welche Infos erwartest Du da noch?

    Mein Einschätzung: Die erste Kündigung war ggfs. unwirksam. Du hast diese abgelehnt, der Vermieter hat das akzeptiert. Folglich ist die Kündigung zum 29.02. vom Tisch und es wird dir eine neue Kündigung zugestellt, allerdings mit aktualisierter Frist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.