Mängelbeseitigung nach Wohnungsabnahme

  • Guten Abend,ich habe folgendes Problem:Am 29.5.2011 habe ich mit meiner Vermieterin meine alte Wohnung abgenommen. Als Zeuge war mein Freund anwesend. Im Übernahmeprotokoll beanstandete die Vermieterin die nicht gestrichenen Türrahmen (musste ich laut Mieterschutzbund auf Grund der kurzen Mietzeit auch nicht erledigen - war für VM okay, hat sie trotzdem mit aufgenommen) sowie ein defekter Drücker am Spülkasten (abgebrochen) den ich erneuern sollte. Dies hat mein Großvater (gelernter Klempner) sich angesehen und gesagt, dass es Verschleiß ist und ich das nicht machen brauche. Habe ich also auch nicht. Heute bekam ich einen Brief meiner VM. Mitlerweile renovieren die Nachmieter die Wohnung und haben meiner VM mitgeteilt, dass kein neuer Spülkasten angebracht wurde. Außerdem haben sie einen Riss im Waschbecken festgestellt, der allerdings schon war, als ich einzog. Das habe ich meiner VM damals leider nicht gemeldet. Weiterhin beanstanden sie, dass das Klo "verdreckt" sei. Das war, als ich ausgezogen bin, nicht der Fall. Da ich innerhalb des Hauses umgezogen bin, habe ich mir das sofort von den Nachmietern zeigen lassen und habe gesehen, dass ganz tief unten drin dunkle Ablagerungen zu sehen sind, die nicht vorhanden waren als ich auszog.In dem besagten Brief fordert meine Vermieterin mich auf, das Waschbecken, das Klo und den Spülkasten mit Frist zum 20.7. zu erneuern.Muss ich das wirklich? In meinem Mietvertrag steht was von Instandhaltung, Zitat "Für Beschädigungen der Mietsache und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er dieses zu vertreten hat.... Der Mieter trägt außerdem die Kosten kleiner Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen, die dem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser ... Je Einzelfall darf der Betrag von zur Zeit 90 Euro nicht überschritten werden..."Ich weiß wirklich nicht, was ich machen soll, zumal ich ja immernoch die gleiche VM habe und ich mit der jetzt natürlich ziemlichen Streit habe.Können Sie mir helfen, bitte?!Liebe Grüße

  • Einen abgebrochenen Hebel am Spülkasten als natürlichen Verschleiß einzustufen ist schon eine sehr gewagte Aussage. Wenn das auch noch ein gelernter Klempner äußert, na ich weiss da auch nicht weiter.:confused:
    Da werden Sie um einen Ersatz nicht drumrum kommen.

    Wenn der Riß bei der Übergabe nicht bemängelt wurde und hier handelt es sich um einen offensichtlichen Mangel, entfällt Ihre Ersatzpflicht.

    Zitat

    ... und habe gesehen, dass ganz tief unten drin dunkle Ablagerungen zu sehen sind, die nicht vorhanden waren als ich auszog.


    Das ist wohl Pippifax und können Sie getrost ignorieren.
    Ihre Vermieterin wird in Zukunft mit diesen Leuten noch ihre helle Freude haben.

    Ich rate, nehmen Sie einen Ersatz des Spülkastens zum Zeitwert vor.

  • Herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort...

    Jetzt habe ich trotzdem noch ein paar Fragen :confused:

    Ich bin ja auch bereit, Schäden zu übernehmen, die ich zu verantworten habe, allerdings ist der Spülkasten mit Sicherheit schon 8-10 Jahre alt und ich habe ihn ja nicht mutwillig zerstört. Beim ganz normalen Abziehen (ich war noch in den Renovierungsarbeiten), brach der Drücker in der Mitte durch.
    Was heißt denn, dass ich den "Zeitwert" ersetzen soll?! Ich weiß ja nicht genau, wie alt das Schätzchen schon ist.

    Leider habe ich keine Kopie des Übernahmeprotokolls erhalten, dumm - weiß ich jetzt auch, aber was ist, wenn die Vermieterin im Nachhinein den Riss im Waschbecken ins Protokoll eingetragen hat?! Ich kann ja nicht beweisen, dass ich das SO nicht unterschrieben habe. Außerdem war der Mangel ja da, das streite ich auch garnicht ab, ich streite nur ab, diesen verursacht zu haben. :(

  • Liebes Kind

    Man kann auch etwas zerstören ohne es mutwillig zu tun. Warum soll da nun ein Anderer dafür gerade stehen? Begreife ich nicht.

    Dinge, welchen den Rahmen der im Mietvertrag festgelegten Kleinreparatrurklausel zu ersetzen sind, setzen keine Schuld voraus. Der Hebel kann ja nicht mehr als 90 € kosten. Warum das Palaver?

    Wenn Sie kein Übergabeprotokoll besitzen, dann lassen Sie es sich zeigen und können schon feststellen, ob nächträglich etwas hinzugefügt wurde. Ansonsten gilt das im ersten Beitrag Gesagte.

    Weitere Beiträge meinerseits zu Ihrem Anliegen schließe ich damit aus.