Wenn eine Wohnung befristet gemietet wird und man nachträglich einen Vertragsbestandteil abändert und es liegt ein Individualvertrag vor. Muss dann auch ein privater Vermieter, der diesen Individualvertrag nie wieder anwendet und es auch noch nie getan hat, nachweisen, dass er das mit dem Mieter ausgehandelt hat, wenn er eine schriftliche Vereinbarung hat und damit zum Gericht rennt.
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Hallo!
nachträglich einen Vertragsbestandteil abändert und es liegt ein Individualvertrag
Was beinhaltet diese Individualvereinbarung? Ohne den Inhalt zu kennen
ist es nicht möglich die Fragestellung zu beantworten.
Gruß
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Nachträglich die Stromkosten zu übernehmen, die im Untermietvertrag vergessen wurden.
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Hierfür braucht es keinen Individualvertrag. So etwas darf auch formularmäßig vereinbart werden, auch nachträglich, und auch noch im Übergabeprotokoll bei Auszug. Wenn man dafür unterschrieben hat, dann gilt das auch.
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formularmäßig vereinbart
formularmäßg - wäre dann nicht eine Partei - also der Mieter - benachteiligt. Ein Guthaben würde ja nicht ausgezahlt.
Ist es für ein AGB nicht zu unklar formuliert, was bedeutet Stromnachzahlung. Wohnungsstrom oder Allgemeinstrom?
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Wenn man sich nachträglich dazu verpflichtet, eine Zahlung zu erbringen, dann gilt das und dazu muss man dann auch stehen. Man hätte es ja nicht unterschreiben müssen. Es bringt jetzt nichts, sich nachträglich irgend was überlegen zu wollen, dieser Verpflichtung zu entkommen.
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Wenn man sich nachträglich dazu verpflichtet, eine Zahlung zu erbringen, dann gilt das und dazu muss man dann auch stehen. Man hätte es ja nicht unterschreiben müssen. Es bringt jetzt nichts, sich nachträglich irgend was überlegen zu wollen, dieser Verpflichtung zu entkommen.
Es wird nicht immer mit fairen Mitteln gespielt. Und wenn man jetzt sagt, hätte man ja nicht utnerschreiben müssen etc, dann müsste man sich vor jeder Unterschrift einen Anwalt, Psychologen, Sachverständiger etc. anhören. Es gibt nicht ohne Grund, Gründe eine Vereinbarung anzufechten
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müsste man sich vor jeder Unterschrift einen Anwalt, Psychologen, Sachverständiger etc. anhören
Ja. Wenn man sich nicht sicher ist, was man unterschreibt, dann muss man sich vorher kundig machen, entweder beim Anwalt oder auch einfach nur bei Freunden rückfragen. Eine Unterschrift hat eine rechtsverbindliche Wirkung und man kann nicht einfach mal so sagen, dass man nicht wusste was man tut.
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Wir drehen uns im Kreis. Die Rechtsphilosophie hat nicht jeder verinnerlicht, der sich auch zu Rechtsthemen äußert.
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Alles klar. Dann dürfte deine Frage damit beantwortet sein, jedenfalls sofern das in allgemeiner Form möglich ist. Wenn du der Meinung bist, dass speziell die von dir unterschriebene Vereinbarung unwirksam sei, dann ist das eine Sache des Einzelfalls, und das müsste dann ein Anwalt bewerten. Aber du solltest dir keine besondere Hoffnung machen, dass dieser Anwalt zu einem anderen Ergenis kommen wird.