Fristen für korrigierte Nebenkosten Abrechnung?

  • Ich habe im Dezember 2022 von der Hausverwaltung die Neben-/Heizkostenabrechnung für 2021 bekommen.

    Diese war größtenteils ungültig wegen folgender Gründe:

    • Der Heizverbrauch wurde einfach so geschätzt, obwohl jemand vor Ort war um die Werte abzunehmen
    • Die Anzahl der Heizungen und deren ID waren falsch
    • Warmwasser wurde berechnet, obwohl das Wasser bei mir über Strom aufgewärmt wird
    • Wasserverbrauch war komplett falsch
    • Wohnfläche war falsch, in Wahrheit ist sie 50% kleiner

    Ich gehe davon aus, dass die Werte einer anderen Wohnung genommen wurden. Ich wurde aufgefordert eine Nachzahlung von ca. 800€ vorzunehmen und die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen. Ich erwarte aber eher eine Rückzahlung seitens des Vermieters, da ich im Abrechnungszeitraum die Wohnung nicht richtig bewohnt habe und der tatsächliche Verbrauch von Heizung und Wasser deutlich geringer war (Belege vorhanden).
    Per Post und Mail habe ich einen Widerspruch abgeschickt und die falschen Angaben erläutert und Belege eingereicht. Ca. zwei Wochen später, immer noch 2022, kam eine neue Abrechnung. Es wurde lediglich die Fläche korrigiert, der Rest blieb weiter ungültig. Dieses mal war es eine Nachzahlung von "nur" ca. 700€. Es wurde direkt wieder ein Widerspruch per E-Mail und Post abgeschickt. Einige Tage später hat die Hausverwaltung zugegeben, dass es eine falsche Zuordnung bei den Wohnungen gab und eine neue Abrechnung in Arbeit sei.
    Wie lange hat die Hausverwaltung nun Zeit, eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für 2021 zu erstellen und eine Rückzahlung einzuleiten?

  • eine korrigierte Nebenkostenabrechnung für 2021 zu erstellen und eine Rückzahlung einzuleiten?

    Hierfür ist keine besondere Frist vorgesehen. Es gilt die allgemeine Verjährung des Anspruchs von 3 Jahren.

    Man sollte zunächst mal feststellen, ob die Abrechnung insgesamt formell unwirkam ist oder ob es sich um materielle Fehler handelt. Davon hängt das weitere Vorgehen ab. Das lässt sich aber mit den Informationen nicht beantworten. Man müsste die Abrechnung genauer untersuchen.

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