Erneuerung des Laminats auf Kosten des Mieters

  • Hallo,

    ich bin gerade aus einem WG-Zimmer, bzw. möchte es tun. Leider gibt es einige Probleme.

    Ich kenne mich zu wenig aus und hoffe, dass ich hier Tipps bekomme.

    Aktuell sieht es so aus, dass die Vermieterin seit ca. 10 Jahren Laminat in dem Zimmer verlegt hat, welches ich die letzten 3 Jahre gemietet habe. Mein Auszug war zum 01.02.2023 geplant. An dem Tag, an dem die Übergabe der Schlüssel stattfinden sollte, hat sie mir mitgeteilt, dass das komplette Laminat erneuert werden müsste, da es so viel Kratzer hat. Bei den Kratzer handelt sich nicht um einen Schaden, es sind lediglich Gebrauchsspuren, weshalb die Haftpflichtversichung den Schaden nicht zahlt. (Jetzt kommt eventuell ein wichtiger Punkt) Sie sagt, dass ich die Erneuerung bezahlen muss, da sie den Laminatboden nicht an mich vermietet hat. Ihre Wortwahl: Der Boden ist nicht Gegenstand des Mietvertrags. Ist sowas überhaupt möglich, denn um das Zimmer nutzen zu können, muss ich das Laminat ja betreten können. Ich hatte nicht die Möglichkeit einen eigenen Boden zu verlegen und musste dementsprechend ihren nutzen. Ich gehe davon aus, dass sie versucht, alles auf den Mieter abzuwälzen und deshalb angibt, dass sie den Boden nicht mit vermietet hat. Vielleicht hatte jemand schon einen ähnlichen Fall oder hat Tipps. Bin für alles dankbar.

    Viele Grüße

  • Ihre Wortwahl: Der Boden ist nicht Gegenstand des Mietvertrags.

    Das Argument hilft der Vermietern nur gar nicht weiter. Denn auch bei einer Leihe muss man nicht für Schäden aufkommen, die durch die normale übliche Nutzung entstanden sind. Damit kann sie nicht begründen, dass du zahlen musst.

  • Der Boden ist nicht Gegenstand des Mietvertrags.

    In dem Fall muss so etwas dann auch konkret vertraglich ausgeschlossen werden. Miete ich eine Wohnung an, in der ein Laminatboden verbaut ist, dann kann ich davon ausgehen, dass dieser zur Mietsache gehört.

    Aber wie Fruggel schon schrieb: Die Alternative wäre hier die Leihe und auch hier haftest Du nicht für Abnutzungen, die durch einen vertragsgemäßen Gebrauch entstehen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo!

    Bei den Kratzer handelt sich nicht um einen Schaden, es sind lediglich Gebrauchsspuren,

    Empfehlung, es mit Wegpolieren zu versuchen. Zunächst Boden säubern,

    nicht zu nass, mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel für Laminat.

    Sind die Kratzer nicht besonders tief, lassen sie sich durch den Einsatz

    von verschiedenen Hausmittel überdecken:

    - die Behandlung beschädigter Stellen mit Ö

    - Hausmittel wie Bienenwachs oder Schuhcreme

    - Reparaturpasten oder spezielle Hartwachse

    Danach sieht das Laminat meist aus wie neu. Es gibt auch spezielle

    Laminat Renovierer, die man kaufen kann. Damit wird das Laminat

    versiegelt und erstrahlt im neuen Glanz. Einen Versuch wert und

    erspart weiteren Ärger.

    Gruß



  • Hallo alle zusammen,

    vielen Dank Fruggel  Grace und Leipziger82

    Eure Antworten helfen mir schon sehr weiter.

    Es handelt sich hier um minimale Gebrauchspuren. Die Vermieterin möchte meines Erachtens auch nur, dass ich den Boden bezahle. Sie lässt sich nicht darauf ein, dass man ihn poliert oder versucht die Kratzer zu beheben.

    Sie kam jetzt mit einer neuen Forderung. Vielleicht könnt ihr mir auch da weiterhelfen.

    Sie möchte jetzt, dass ich das neue Laminat im Flur auch bezahle, da ich im Flur ein Regal stehen hatte, das nach ihren Angaben Abdrücke hinterlassen hat.

    Das Laminat soll komplett erneut werden.

    Habt ihr vielleicht Tipps, wo im Mietrecht ich mich weiter informieren kann?

    Bzw. unter welchen Normen ich mehr dazu finde?

    Falls nicht, vielen Dank für eure Hilfe.

  • Sie kam jetzt mit einer neuen Forderung. Vielleicht könnt ihr mir auch da weiterhelfen.

    Auch hierfür passen die bereits gegebenen Antworten.

    da ich im Flur ein Regal stehen hatte, das nach ihren Angaben Abdrücke hinterlassen hat.

    Mag sein, aber Möbel aufzustellen gehört nun mal zu einer normalen Nutzung der Wohnung.

    Habt ihr vielleicht Tipps, wo im Mietrecht ich mich weiter informieren kann?

    Im Internet über Suchmaschinen.

    Bzw. unter welchen Normen ich mehr dazu finde?

    Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter nicht zu vertreten.

  • Wenn sich der Vermieter komplett querstellt, dann such einen Anwalt auf. Das klingt so, als würde der Vermieter einfach nur jemanden suchen, der ihr einen neuen Fußboden bezahlt.

    Unabhängig davon, dass es sich um Gebrauchsspuren handelt, die nicht der Mieter zu tragen hat, müsste der Vermieter einen Abzug Alt gegen Neu durchführen, d.h. er könnte nie den Neupreis ansetzen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.