Mündlicher Stromliefervertrag mit Vermieter

  • Guten Tag Zusammen!

    Annahme:

    Mieter1 wohnt in mit Person2 in einer Einliegerwohnung, welches Teil des Hauses des Vermieters ist. Nur der Innenhof ist ein geteilter Bereich, ab der eigenen Eingangstüre fängt die Wohnung an. Die Kosten für die Miete betrug anfangs 520€ warm, nach Einzug von Person2 wurde der Vertrag schriftlich auf 600€ warm angepasst, um die Kosten für eine zweite Person zu decken. Es gibt keine Nebenkostenvorauszahlung und auch keine Nebenkostenabrechnung diese sind im Vertrag als ‚Gesamtkosten‘ einberechnet. Allerdings inkludiert der Mietvertrag keine Stromlieferung. Eine eigene Anmeldung beim Grundversorger ist nicht möglich da das gesamte Haus nur einen Stromzähler hat, der Vermieter bezieht vom Grundversorger Strom und kalkuliert durch einen Nebenzähler die Stromkosten für unsere Wohnung und stellt Rechnungen zu 100% des Preises des Grundversorgers aus.

    Die erste Stromrechnung wurde widerwillig und mit Widerspruch gezahlt, da nur eine formlose Rechnung mit Betrag XY kam jegliche Belege oder Ähnliches. Zugang zum Zwischenzähler hat Mieter1 ebenfalls nicht. Zusätzlich waren die Mieter im Glaube dass der Strom für die Wohnung mit in den Gesamtkosten des Mietvertrages mit einbezogen ist. Der Vermieter behauptet aber dass eine mündliche Absprache zustande gekommen ist durch konkludierendes Verhalten, da der Strom genutzt wird.

    Nun meine Fragen:

    - Ist ein Warmmietvertrag/ Inklusivmietvertrag in dem Rahmen zulässig?

    - Ist ein mündlicher Energieversorgungsvertrag überhaupt gültig?

    - Kann man aufgrund der Mietpreiserhöhung geltend machen dass diese mit den Stromkosten abgerechnet werden?

    - Wie kann man als Mieter sicher gehen dass die Stromrechnung legitim ist ohne jegliche Belege?

    - Muss die Stromrechnung überhaupt bezahlt werden?

    Vielen Dank für die Mühe!

  • Mieter1 wohnt in mit Person2 in einer Einliegerwohnung, welches Teil des Hauses des Vermieters ist.

    Bevor du dir über die korrekte Abrechnung deines Stromverbrauchs Gedanken machst, würde ich mich zunächst über die die erleichterten Kündigungsmöglichkeiten des Vermieters informieren und ob diese Regelung in eurem Fall zutreffen würde.....

    Gut möglich das sich alle anderen Fragen dann von selbst erledigen.

  • Mieter1 wohnt in mit Person2 in einer Einliegerwohnung, welches Teil des Hauses des Vermieters ist

    Wenn es keine weiteren Wohnungen in diesem Haus gibt, sind Pauschalen zulässig.

    Allerdings inkludiert der Mietvertrag keine Stromlieferung.

    Üblicherweise ist Strom nicht in Kalt- oder Warmmiete enthalten und hier scheint dies auch nicht explizit anders vereinbart zu sein. Wie kommt man darauf, dass das in die Pauschale bzw. die Erhöhung eingerechnet sein sollte?

    Ist ein mündlicher Energieversorgungsvertrag überhaupt gültig?

    Warum nicht? Mit dem Grundversorger hat man auch konkludent einen Stromvertrag abgeschlossen, sobald Strom über den Zähler bezieht. Analog sieht der Vermieter das hier.

    Dass die Abrechnung korrekt ist, kann man natürlich nur über den Zähler prüfen und ob die Kosten stimmen, durch Vorlage der Rechnung. Allerdings kann man dies ja auch etwa einschätzen.

    - Muss die Stromrechnung überhaupt bezahlt werden?

    Ich denke schon, jedenfalls nach Vorlage der Zählerstände. Vermutlich ist das durchaus angreifbar, wenn ihr keinen Zugang zum Zähler habt, keine Bilder mit Datum vorliegen o.ä.

    Allerdings hat AJ1900 den Knackpunkt bereits angesprochen. Solange hier keine utopischen Beträge verlangt werden, fährt man vielleicht besser, es einfach dabei zu belassen. Ansonsten könnte zum März einfach die Kündigung im Briefkasten liegen haben.

  • Streng juristisch betrachtet würde ein Richter im Streitfall sagen, dass kein Strom extra bezahlt werden muss. Denn der Haushaltsstrom gehört nicht zu den Nebenkosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Deshalb kann man auch nicht sagen, dass der Strom in der NK Pauschale enthalten ist. Wenn also der Vermieter vergessen hat den Strom ausdrücklich in den Mietvertrag aufzunehmen, dann ist der Strom schlichtweg in der Grundmiete bereits enthalten.

    Als Mieter will man aber ja bezahlen, was man verbraucht hat. Denn wenn man sich selbst beim Stromversorger anmelden könnte, müsste man ja auch zahlen. Aber zumindest darf man verlangen, dass der Vermieter, da er ja immerhin einen Zwischenzähler hat, die ordentlich abrechnet, die Belege zeigt und man auch Zugang zum Zwischenzähler bekommt.