Guten Tag Zusammen!
Annahme:
Mieter1 wohnt in mit Person2 in einer Einliegerwohnung, welches Teil des Hauses des Vermieters ist. Nur der Innenhof ist ein geteilter Bereich, ab der eigenen Eingangstüre fängt die Wohnung an. Die Kosten für die Miete betrug anfangs 520€ warm, nach Einzug von Person2 wurde der Vertrag schriftlich auf 600€ warm angepasst, um die Kosten für eine zweite Person zu decken. Es gibt keine Nebenkostenvorauszahlung und auch keine Nebenkostenabrechnung diese sind im Vertrag als ‚Gesamtkosten‘ einberechnet. Allerdings inkludiert der Mietvertrag keine Stromlieferung. Eine eigene Anmeldung beim Grundversorger ist nicht möglich da das gesamte Haus nur einen Stromzähler hat, der Vermieter bezieht vom Grundversorger Strom und kalkuliert durch einen Nebenzähler die Stromkosten für unsere Wohnung und stellt Rechnungen zu 100% des Preises des Grundversorgers aus.
Die erste Stromrechnung wurde widerwillig und mit Widerspruch gezahlt, da nur eine formlose Rechnung mit Betrag XY kam jegliche Belege oder Ähnliches. Zugang zum Zwischenzähler hat Mieter1 ebenfalls nicht. Zusätzlich waren die Mieter im Glaube dass der Strom für die Wohnung mit in den Gesamtkosten des Mietvertrages mit einbezogen ist. Der Vermieter behauptet aber dass eine mündliche Absprache zustande gekommen ist durch konkludierendes Verhalten, da der Strom genutzt wird.
Nun meine Fragen:
- Ist ein Warmmietvertrag/ Inklusivmietvertrag in dem Rahmen zulässig?
- Ist ein mündlicher Energieversorgungsvertrag überhaupt gültig?
- Kann man aufgrund der Mietpreiserhöhung geltend machen dass diese mit den Stromkosten abgerechnet werden?
- Wie kann man als Mieter sicher gehen dass die Stromrechnung legitim ist ohne jegliche Belege?
- Muss die Stromrechnung überhaupt bezahlt werden?
Vielen Dank für die Mühe!