Wir sollen alle Kosten übernehmen! WAS?!

  • Zurzeit finden bei unsere Betrieb Dacharbeiten statt.
    Der Vermieter hat eine Vollsanierung in Auftrag gegeben und unser "Wrasenabzugsrohr" ( google zeigt keine Ergebnisse an ) unseres Restaurants soll ebenfalls erneuert werden.
    Nun steht da, das die entstehenden Kosten von uns übernommen werden.

    Ob die Kosten des nicht-existierenden Wrasenabzugsrohr geeint sind oder die ganze Sanierung ist nicht deutlich .

    Kann er uns einfach die Kosten übernehmen lassen?
    Wenn das reparierte Objekt nicht existiert, dann müssen wir doch nicht zahlen oder?
    Wir haben noch andere Mieter im Gebäude jedoch wird im Brief von einem Mieter gesprochen.

  • Hallo EricG,

    "Der Vermieter hat eine Vollsanierung in Auftrag gegeben und unser "Wrasenabzugsrohr" ( google zeigt keine Ergebnisse an )"
    Weisst Du (als Restaurantbetreiber) nicht, was das ist?

    "soll ebenfalls erneuert werden. Nun steht da, das die entstehenden Kosten von uns übernommen werden."
    Falls Ihr das vereinbart habt, ja. Sonst nicht. Grundsätzlich gehört sowas in einem solchen Gewerbemietobjekt zum Gebäude bzw. zur Mietsache.

  • Wir reden hier über einen gastronomischen Betrieb, Restaurant, Imbiss, o.ä.? In der Regel haben solche Betriebe einen Wrasenabzug für die Küchendünste. Bei mir in der Wohnung habe ich so etwas in klein. Und zwar nennt man das auch eine Dunstabzughaube mit Anschluss nach draußen über einen Wrasenabzug.

    Warum bei Ihnen beim suchwort Wrasenabzug bei Google keine Treffer ist mir ein Rätsel. Waren Sie denn überhaupt auf der deutschen Google-Seite?

    Ich habe gefunden: Google

  • Zitat

    Grundsätzlich gehört sowas in einem solchen Gewerbemietobjekt zum Gebäude bzw. zur Mietsache.

    Richtig Berny. Aber gerade im gastronomischen Bereich werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an den dazu gehörigen Einrichtungen, und dazu zählt auch der Dunstabzug, in der Regel im Rahmen der Mietverträge dem Mieter aufgebürdet.

  • Richtig Berny. Aber gerade im gastronomischen Bereich werden Wartungs- und Reparaturarbeiten an den dazu gehörigen Einrichtungen, und dazu zählt auch der Dunstabzug, in der Regel im Rahmen der Mietverträge dem Mieter aufgebürdet.


    Richtig, Gruwo. Und der Mieter kümmert sich erst mal um garnichts..., so lange, bis dann endlich etwas passiert...:mad::eek::cool:

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