Nachmieter vor Vermieter warnen

  • Hallo,


    mein Vermieter hat mir neulich ohne Angaben von Gründen gekündigt (erlaubterweise, da Zweifamilienhaus) und generell habe ich sehr schlechte Erfahrungen mit ihm gemacht.

    Die Frage ist nun, inwieweit ich wahrheitsgemäß bei einem Besichtigungstermin eines Nachmieters Auskunft sowohl über die Wohnung (z.B. Schimmelbefall aktuell und auch damals bei der Übergabe, alles schriftlich dokumentiert) als auch über das Verhalten des Vermieters (z.B. Drohung mit fristloser Kündigung bei nicht-Begleichung einer offensichtlich fehlerhaften Nebenkostenabrechnung, auch alles schriftlich dokumentiert) geben darf? Denn ich kann wirklich nicht guten Gewissens jemand anderem seinem Schicksal mit diesem Vermieter überlassen.

    Vielen Dank schonmal für die Antwort!

  • Man soll keinesfalls über den Vermieter schlecht reden, sodass es nicht als Verleumdung oder üble Nachrede ausgelegt werden kann. Aber völlig sachlich über die Dinge informieren darf man durchaus.

  • Ok, danke für die Rückmeldung. Über den Vermieter selbst würde ich natürlich nicht direkt schlecht reden, sondern einfach die Tatsachen schildern. Meine Idee war einfach, dem Nachmieter einen Umschlag in die Hand zu drücken mit Kopien der sehr unfreundlichen Drohbriefe bzgl. Nebenkostenabrechnung bzw. des damaligen Übergabeprotokolls bzgl. Schimmelbefall. Dann kann er sich selbst ein Bild machen und ich muss eigentlich überhaupt nichts sagen. Ist das erlaubt?

  • Nein. Das sind Daten aus deinem Vertragsverhältnis und die darf man wegen Vertraulichkeit und Datenschutz nicht weiter geben. Du solltest dich auf sachliche Erzählungen beschränken.

  • Der Vermieter darf sich über seinen künftigen Mieter mittels Vormieterauskunft erkundigen. Das gleiche Recht dürfte auch dem Mietinteressent zustehen. Mitteilungen müssen der Sache dienen, müssen der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht persönlich sein.