Wegen Mietmängeln hat unser RA den RA der Gegenseite telefonisch kontaktiert ohne unser Wissen und ist nicht bereit uns mitzuteilen, was er mit dem RA der Gegenseite besprochen hatte.
1. Ist es dem RA erlaubt ohne unser Wissen telefonische Vereinbarungen und ohne unser Einverstänndnis zu treffen?
2. Muss er uns nicht davon und vom Inhalt des Telefonats in Kenntnis setzen?
Danke für Eure Hilfe.
Laufende Auseinandersetzung
- mieter20190423
- Erledigt
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Warum will der Anwalt Euch das nicht mitteilen? Was hat er dazu denn gesagt?
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Der Anwalt darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren. Schreibt der Anwalt die Gegenseite unter Umgehung des Gegenanwalts an, verstößt er damit gegen § 12 BORA.
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darf die anwaltlich vertretene Gegenseite nicht direkt kontaktieren
Hat er auch nicht. Laut Eingangsbeitrag hat der Anwalt nicht die Gegenseite kontaktiert, sondern den Anwalt der Gegenseite. Das ist schon erlaubt. Wir müssen auf die Antworten zu den Rückfragen von Leipziger82 warten.