Wasserschaden durch undichtes Dach

  • Hallo,

    Ich habe mein Schlafzimmer kürzlich renoviert und einen neuen Boden verlegen lassen, da bei Bezug der Wohnung vor 23 Jahren ich selbst die Bodenbeläge einsetzen hab lassen. Nun kommt durch die Wand Wasser in mein Schlafzimmer, am Dach ist eine undichte Stelle, was dazu führt dass auch der Boden und der Teppich stellenweise sehr sehr nass sind. Meine Vermietern meinte hier greift ihre Hausratversicherung nicht, ich müssen für den Teppich selbst aufkommen. Stimmt das? Ich bin ja nicht der Verursacher des Schadens… eher das Wetter bzw die Vermieterin oder irre ich mich da?

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar

  • Nun kommt durch die Wand Wasser in mein Schlafzimmer, am Dach ist eine undichte Stelle, was dazu führt dass auch der Boden und der Teppich stellenweise sehr sehr nass sind. Meine Vermietern meinte hier greift ihre Hausratversicherung nicht, ich müssen für den Teppich selbst aufkommen. Stimmt das?

    Für diesen Schaden ist die Gebäudeversicherung zuständig, evtl. die Haushaftpflichtvericherung. Wenn der M selbst eine Hausrats- oder Haftpflichtversicherung hat, dieser den Sachverhalt schildern, denn Versicherungen klären auf. Sie sind auch für die Abwehr eines Schadens zuständig.

  • ich müssen für den Teppich selbst aufkommen. Stimmt das?

    Nein. Da kennt die Vermieterin vermutlich den §536a Abs. 1 BGB nicht, nach dem ein Vermieter Schadenersatz leisten muss für Folgen eines Mangels. Sollte es doch eine Versicherung geben, die einspringen muss, hätte dies natürlich Vorrang.

  • Inzwischen hat sich das Thema mit meiner Vermieterin sehr hochgeschaukelt und ist in einer hitzigen Diskussion geendet, aber ohne Lösung. Ihre letzten Worte waren „für den Boden Zahle ich keinen Cent, Sie sind selbst schuld weil sie den Boden reinlegen haben lassen.“ Habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich mich hier am besten verhalte? Ich hätte es gerne persönlich geregelt, aber das scheint mir inzwischen aussichtslos

  • Habt ihr vielleicht einen Tipp wie ich mich hier am besten verhalte?

    Schwierig zu sagen. Man könnte an den Vermieter appelieren, doch vielleicht bereit zu sein, eine Lösung zu finden, weil man sonst seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen müsste. Und das will letztendlich keiner der Seiten.


    Und was ist eigentlich mit der Gebäudeversicherung? Hat die Vermieterin keine?

  • Soweit ich weiß hat sie mit der Hausratsversicherung gesprochen, ob sie eine Gebäudeversicherung hat, weiß ich leider nicht. Die wäre hier wohl entscheidend oder?

  • Die wäre hier wohl entscheidend oder?

    Ja, es kann möglich sein, dass die zahlt. Kommt drauf an, muss man klären. Und wenn man über die Nebenkosten die Gebühr für die Gebäudeversicherung mit zahlt, dann hat man auch einen Anspruch, dass diese bei Bedarf einen Schaden ausgleicht, sofern es sich um einen Versicherungsfall handelt.