Welcher Heizölpreis ist in der Nebenkosten Abrechnung anrechenbar?

  • Hallo zusammen, ich habe da mal eine Verständnisfrage zu klären.

    Ich habe heute meine NK-Abrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2021 - 30.11.2022 bekommen. Ich hatte die Wohnung gekündigt und bin schon Oktober letzten Jahres ausgezogen, gekündigt war die Wohnung zum 30.11.22.

    Nun meine Frage, laut NKA habe ich 4400 Liter Heizöl verbraucht. Dieses wird nun mit 1€/Liter nach dem aktuellen Heizölpreis berechnet, weil mein Vermieter jetzt tanken will.

    Ich verstehe aber nicht, warum ich den aktuellen Heizölpreis bezahlen soll, wenn ich das Öl gar nicht mehr nutze? Zuletzt getankt wurde Juni 2021 zu damals ca 0,70€/Liter und das Öl habe ich ja nun auch verbraucht und meinem Verständnis nach, muss in der NKA dann auch der Preis angegeben werden oder liege ich da falsch?

  • Ich verstehe aber nicht, warum ich den aktuellen Heizölpreis bezahlen soll

    Das muss man auch nicht. Ein Vermieter kann nur die Kosten verlangen, die er auch tatsächlich hatte. Er muss also seine Aufstellung anhand der ihm vorliegenden Rechnungen machen, und nicht irgend was fiktiv ansetzen.

    Davon abgesehen werde ich den Verdacht nicht los, dass in der Abrechnung so einiges mehr falsch sein könnte. Denn ein Abrechnungszeitraum muss genau 12 Monate umfassen. Bei dir ist es offenbar länger. Ein Zeichen, dass vielleicht die Abrechnung vorne und hinten nicht passt. Du solltest sie genauer prüfen (lassen).

  • Ich habe heute meine NK-Abrechnung für den Zeitraum vom 01.07.2021 - 30.11.2022 bekommen. Ich hatte die Wohnung gekündigt und bin schon Oktober letzten Jahres ausgezogen, gekündigt war die Wohnung zum 30.11.22.

    Ist die Frage welcher Abrechnungszeitraum für Dich gilt. Sollte kalendermäßig abgerechnet werden, müßte Deine Abrechnung vom 1.1.21 bis 31.12.21 lauten. Dein Nutzungszeitraum in diesem Jahr 6 Monate.

    Im Jahr 2022 wäre Dein Nutzungszeitraum 11 Monate. Das heißt: Es müsste 2 Abrechnungen erstellt werden, jedesmal genau für die Monate Deiner Nutzungszeit.

    Der Vermieter muss lt.Abrechnungsverordnung den Gesamtbetrag der umlegbaren Rechnungen auslisten, davon Deinen Anteil nach Nutzungszeit aufteilen.

  • Leo2

    Meine Vermieterin hat die letzten Jahre vom 01.07 - 30.06 abgerechnet. Da ich zum 30.11. gekündigt habe, hat sie die bei meiner Abrechnung mit dran gehangen, waren dann also nicht 12, sondern 17 Monate. Auch nicht ganz korrekt, aber mir im Endeffekt egal. Mir geht's nur darum, dass sie mich quasi um einige hundert Euro abzocken will und meint, sie wäre im Recht.

  • waren dann also nicht 12, sondern 17 Monate. Auch nicht ganz korrekt, aber mir im Endeffekt egal. Mir geht's nur darum, dass sie mich quasi um einige hundert Euro abzocken will und meint, sie wäre im Recht.

    Eine NK-Abrechnung über 17 Monate kann nicht korrekt sein, denn es gibt jedes Abrechnungsjahr (12 Monate) nicht die gleichen Rechnungen, Gebühren etc. Da macht es sich die Vermieterin wahrscheinlich einfach zu Lasten der Mieter. Aber wenn es Dir gelingt, diese NK-Abrechnung nachzuvollziehen ist es i.O. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt Dir die Vermieterin die korrekte Abrechnung schuldig. Sämtliche Belege, die der Abrechnung zugrunde liegen, kannst Du einsehen; zum Vergleich.

    Wenn Du unterjährig ausziehst, gibt es den Nutzungszeitraum zu beachten. Für die Vermieterin möglicherweise nicht einfach zu bewältigen, aber dann muss sie eben großzügig zu Deinen Gunsten abrechnen und nicht zu Deinem Nachteil

    So sehe ich das.

  • Aber wenn es Dir gelingt, diese NK-Abrechnung nachzuvollziehen ist es i.O.

    Eine Abrechnung, die nicht über 12 Monate geht, ist in der Regel formell unwirksam. Außer der Vermieter hat für die Abweichung einen sachlichen und anerkannten Grund und nennt diesen auch in der Abrechnung, dann ist eine ausnahmsweise Abweichung von den 12 Monaten zulässig.