Hallo,
ich erbitte mir Meinungen zur Einschätzung folgender Situation.
Seit 9,5 Jahren bewohne ich eine Wohnung (EG, BJ67). Kurz nach Einzug (4 Wochen) entdecke ich die ersten Feuchtigkeitsschäden/schwarzer Schimmel oberhalb der Heizungen unter der Fensterbank in den zwei Räumen, deren Außenwand nicht gedämmt wurde. Alle anderen Wände der Wohnung wurden von Außen gedämmt und haben auch modernere Heizungen.
Ich habe meinen Vermieter darauf damals sofort angesprochen und im Laufe der folgenden Zeit immer wieder (leider nicht schriftlich). Meint Vermieter meinte, es sei mein Fehler. Bei meinen Hinweis auf die eiskalten Wände (trotz Heizen) und die fehlende Dämmung, begründete er die fehlende Dämmung mit der Entscheidung der Eigentümerversammlung. Wenn gedämmt werden soll, müsste der Dachüberstand angepasst werden. Das wäre alles zu teuer.
Seitdem kämpfe ich gegen den Schimmel. Mit zusätzlichem Heizlüfter, idealem Lüftungs- und Heizverhalten usw. Dennoch verstärkt sich das Problem und ich möchte damit nicht mehr leben. Aus der Wohnung ausziehen ist derzeit leider schwierig.
Nun wurde die Nachbarwohnung verkauft und dort herrscht genau das gleiche Problem mit dem Schimmel. Dort hat ein Schimmel-Sachverständiger die Gründe analysiert (Fehlende Dämmung der Außenwand und des Fundaments, alte Heizkörper passen nciht zur später eingebauten Heizungsanlage, Heizung in der Nische unter einer breiten Steinfensterbank...). Diese Erkenntnisse haben ich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt.
Nun soll meine Wohnung verkauft werden. Ich habe gelesen, dass eigentlich der Eigentümer verantwortlich ist, den Schimmel zu beseitigen und auch die Ursache des Schimmels. Wenn schon nicht die Ursache behoben wird, würde ich gern erreichen, dass der Schimmel entfernt wird. Soll ich beim bisherigen Eigentümer eine Frist setzen? Nächste Woche besichtigen die ersten Interessenten die Wohnung zum Kauf. Oder soll ich das bei der Gelegenheit gleich ansprechen?
Ein weiteres Thema ist der Wasserdruck. Es kommt so wenig Wasser aus der Leitung, dass es 4 Minuten braucht, um einen 10l Eimer (sogar kaltes) Wasser zu füllen. Ab wann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt? Das ist in der Küche der Fall und auch im Bad. Mit dieser Einschränkung lebe ich nun schon lange und es wird aber leider trotz Durchspülen der Leitungen immer schlimmer. Die Leitungen müssten komplett neu. Das haben mehrere Handwerker bestätigt. Das ginge aber nicht, sagt mein Vermieter solange ich hier wohne. Wie soll ich mich bei diesem Mangel verhalten?
Ich möchte gern in der Wohnung bleiben aber ohne diese Mängel. Mein Vermieter möchte an Kapitalanleger verkaufen, nicht an Interessenten für Eigenbedarf. Deshalb überlege ich, was ich machen soll in der Situation.
Ich danke für Hilfe und Feedback!