Umgang mit Mängeln bei Eigentümerwechsel

  • Hallo,

    ich erbitte mir Meinungen zur Einschätzung folgender Situation.

    Seit 9,5 Jahren bewohne ich eine Wohnung (EG, BJ67). Kurz nach Einzug (4 Wochen) entdecke ich die ersten Feuchtigkeitsschäden/schwarzer Schimmel oberhalb der Heizungen unter der Fensterbank in den zwei Räumen, deren Außenwand nicht gedämmt wurde. Alle anderen Wände der Wohnung wurden von Außen gedämmt und haben auch modernere Heizungen.

    Ich habe meinen Vermieter darauf damals sofort angesprochen und im Laufe der folgenden Zeit immer wieder (leider nicht schriftlich). Meint Vermieter meinte, es sei mein Fehler. Bei meinen Hinweis auf die eiskalten Wände (trotz Heizen) und die fehlende Dämmung, begründete er die fehlende Dämmung mit der Entscheidung der Eigentümerversammlung. Wenn gedämmt werden soll, müsste der Dachüberstand angepasst werden. Das wäre alles zu teuer.

    Seitdem kämpfe ich gegen den Schimmel. Mit zusätzlichem Heizlüfter, idealem Lüftungs- und Heizverhalten usw. Dennoch verstärkt sich das Problem und ich möchte damit nicht mehr leben. Aus der Wohnung ausziehen ist derzeit leider schwierig.

    Nun wurde die Nachbarwohnung verkauft und dort herrscht genau das gleiche Problem mit dem Schimmel. Dort hat ein Schimmel-Sachverständiger die Gründe analysiert (Fehlende Dämmung der Außenwand und des Fundaments, alte Heizkörper passen nciht zur später eingebauten Heizungsanlage, Heizung in der Nische unter einer breiten Steinfensterbank...). Diese Erkenntnisse haben ich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt.

    Nun soll meine Wohnung verkauft werden. Ich habe gelesen, dass eigentlich der Eigentümer verantwortlich ist, den Schimmel zu beseitigen und auch die Ursache des Schimmels. Wenn schon nicht die Ursache behoben wird, würde ich gern erreichen, dass der Schimmel entfernt wird. Soll ich beim bisherigen Eigentümer eine Frist setzen? Nächste Woche besichtigen die ersten Interessenten die Wohnung zum Kauf. Oder soll ich das bei der Gelegenheit gleich ansprechen?

    Ein weiteres Thema ist der Wasserdruck. Es kommt so wenig Wasser aus der Leitung, dass es 4 Minuten braucht, um einen 10l Eimer (sogar kaltes) Wasser zu füllen. Ab wann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt? Das ist in der Küche der Fall und auch im Bad. Mit dieser Einschränkung lebe ich nun schon lange und es wird aber leider trotz Durchspülen der Leitungen immer schlimmer. Die Leitungen müssten komplett neu. Das haben mehrere Handwerker bestätigt. Das ginge aber nicht, sagt mein Vermieter solange ich hier wohne. Wie soll ich mich bei diesem Mangel verhalten?

    Ich möchte gern in der Wohnung bleiben aber ohne diese Mängel. Mein Vermieter möchte an Kapitalanleger verkaufen, nicht an Interessenten für Eigenbedarf. Deshalb überlege ich, was ich machen soll in der Situation.

    Ich danke für Hilfe und Feedback!

  • Dort hat ein Schimmel-Sachverständiger die Gründe analysiert

    Das ist schon mal gut. Denn damit kannst du nachweisen, dass es bauliche Mängel sind. So wird es einem Vermieter kaum mehr gelingen darzulegen, dass es an deinem Verhalten liegen würde.

    Wenn schon nicht die Ursache behoben wird, würde ich gern erreichen, dass der Schimmel entfernt wird

    Das ist aber nicht sinnvoll. Denn nach kurzer Zeit kommt der Schimmel wieder durch und das nicht alles andere als förderlich für die Gesundheit.

    besichtigen die ersten Interessenten die Wohnung zum Kauf. Oder soll ich das bei der Gelegenheit gleich ansprechen?

    Ja. Man darf die Interessenten sachlich über den Zustand der Wohnung informieren.

    Das ginge aber nicht, sagt mein Vermieter solange ich hier wohne.

    Da macht er es sich etwas zu einfach. Es scheint wirklich ein Mangel zu sein, und da solltest du Druck machen. Dein Vermieter kann ja dann auch entsprechend Druck gegen die Eigentümergemeinschaft machen. Ein Eigentümer hat da durchaus Möglichkeiten.

    Deshalb überlege ich, was ich machen soll in der Situation.

    Versuche zunächst nochmal ein ruhiges Gespräch mit dem Vermieter und versuche ihn zu überzeugen, dass etwas passieren muss. Im Gespräch eine Lösung zu finden wäre besser als durch juristische Schritte.

  • Vielen Dank für die Ausführungen. Der jetzige Eigentümer hat die Einstellung, dass er an den Gegebenheiten "nichts machen" kann. Er hat einfach nur sein Geld in der Wohnung angelegt und möchte die Wohnung nun nach 10 Jahren möglichst gewinnbringend verkaufen.

    Alles, was ich ihm in den letzten 10 Jahren gemeldet hatte, wurde "abgetan". Die Dachrinne ist seit 3 Jahren kaputt. Das nur als Beispiel. Die anderen Eigentümer möchten auch möglichst wenig investieren. Es wird nicht einmal das Nötigste gemacht. Ich habe mich immer selbst um alles kümmern müssen, weil er sich nicht zuständig gefühlt hat. Ich selbst habe mich leider auch nie mit meinen Rechten befasst und es hingenommen, dass nichts passiert.

    Nun liegen aber die Ursachen "auf dem Tisch" für den Schimmel und bald kommt kein Wasser mehr aus der Leitung.

    Deshalb würde ich es gern schriftlich einfordern, dass etwas passiert. Somit habe ich einen Beleg für den neuen Eigentümer, denn dieser wird von mir natürlich damit konfrontiert, sobald er verantwortlich ist für die Wohnung. Ich werde in Zukunft alles schriftlich machen, weil mein Vermieter jetzt natürlich nichts mehr von allen weiß, was ich in den letzten Jahren gemeldet habe. Hätte er das alles gewusst, hätte er etwas unternommen...sagt er.

    Was sind meine Rechte, wenn die Leitungen im Haus und in der Wohnung neu gemacht werden müssen? Muss ich auf Zeit ausziehen? Die Leitungen liegen mangels Keller in den Wänden und im Boden. Keiner weiß, wo genau und die Handwerker sagten, dass die Wohnung nicht bewohnbar wäre in der Zeit.

    Welche Mietminderung steht mir zu, bei so wenig Wasser, das aus der Leitung kommt. Duschen dauert ewig und in der Küche kann man kein Wasser mehr richtig ziehen zum Kochen. Ich muss immer ins Bad gehen und Wasser holen.

    Was den Schimmel angeht: Wenn die Ursache (Fassade, Dämmung...) nicht ohne Weiteres in angemessener Zeit behoben werden kann, kann ich aber einfordern, dass alles mögliche innerhalb der Wohnung dagegen getan wird, oder? z.B. Adäquate Heizkörper einbauen, Schimmelbeseitigung...

    Wie sieht es mit Mietminderung aus? Ich glaube, sonst wird nichts passieren. Es geht um 2 Räume in einer 4 Zimmerwohnung. einen Raum nutze ich nur als Abstellraum aufgrund der Problematik. Den anderen so wenig wie möglich.

    Vielen Dank im Voraus!

  • Wie sieht es mit Mietminderung aus? Ich glaube, sonst wird nichts passieren.

    Die Miete ist gemindert, wenn Mängel vorliegen. Das ist ganz klar im Gesetz geregelt. Aber über die Höhe der Minderung können wir uns hier nicht unterhalten, dann das hat Auswirkungen, wenn man da Fehler macht. Diesbezüglich solltest du mit einem Anwalt oder Mieterverein sprechen.

    und möchte die Wohnung nun nach 10 Jahren möglichst gewinnbringend verkaufen

    Nicht besondes weit gedacht. Denn wenn die Immobilie verkommt und sich erforderliche Reparaturen häufen, wird der Wert entsprechend geringer.

    Deshalb würde ich es gern schriftlich einfordern, dass etwas passiert

    Ja, das solltest du auch tun, denn dann kommt der Vermieter mit seinen Pflichten in Verzug und es ergeben sich entsprechende Möglichkeiten für dich.

    Keiner weiß, wo genau und die Handwerker sagten, dass die Wohnung nicht bewohnbar wäre in der Zeit.

    Wenn es sich bestätigen sollte, dass die Wohnung in der Zeit nicht bewohnbar ist, dann gibt es 2 Möglichkeiten. Entweder die Miete ist um 100% gemindert und dafür kannst du dann selber nach einer anderen Bleibe schauen für die Zeit, oder der Vermieter stellt eine Ersatzunterkunft zur Verfügung.

    Wenn die Ursache (Fassade, Dämmung...) nicht ohne Weiteres in angemessener Zeit behoben werden kann

    Die Dämmung ist das Eine. Das Andere ist aber die Isolierschicht gegen Feuchtigkeit (Dampfsperre genannt), die vermutlich nicht ordnungsgemäß vorhanden ist. Denn die Kälte allein ist es nicht, sondern eindringende Feuchtigkeit ist das größere Problem. Und das ist ein echter Baumangel. Da ist es völlig egal, was du von Innen unternimmst, wenn von außen ständig Feutigkeit eindringt und der Schimmel vom Inneren der Wand heraus wächst. Das ist extrem gesundheitsschädlich auf Dauer. Wenn du nicht umziehen möchtest, dann solltest du schnell was unternehmen, evtl. mithilfe eines Anwalts.

  • Vielen Dank, wenn ich das so lese, vergeht mir die Lust hier weiterhin zu wohnen mit dem Schimmelproblem. Zumal es immer schlimmer wird, obwohl ich konsequent dagegen ankämpfe.

    Der Schimmelexperte hat in der Nachbarwohnung empfohlen, von Innen alles bis zur Mauer rauszureissen und eine "Schicht" Steine anzubringen. Das ist wahrscheinlich als Dampfsperre gedacht.

    Ich werde meinem Vermieter die Mängel schildern und um Beseitigung bitten. Parallel schaue ich nach einer neuen Bleibe.

  • Das Andere ist aber die Isolierschicht gegen Feuchtigkeit (Dampfsperre genannt), die vermutlich nicht ordnungsgemäß vorhanden ist. Denn die Kälte allein ist es nicht, sondern eindringende Feuchtigkeit ist das größere Problem.

    Die wenigsten Wände dürfte Dampfsperren haben, sofern da nichts mit Innendämmung gemacht wurde oder es Fertighäuser sind. Letztere haben es teilweise. Die meisten Wände sind jedoch nur Außenputz + Steine + innen Putz oder Gipskartonplatten, schon sehr lange und auch heute im Neubau noch. Wenn da die Wände schimmeln, ist es sehr häufig die Kälte des Mauerwerks, wegen der die Feuchtigkeit aus der Raumluft an der Wand in der obersten Schicht kondensiert. Außendämmung würde das wirksam verhindern, ist aber eben erst in den letzten 40/50 Jahren aufgekommen. Fehlende Dämmung ist allerdings meiner Meinung nach kein Baumangel in dem Sinne, dass der Vermieter hier etwas unternehmen muss, denn das dürfte baujahrestypisch sein. Dass es Baumängel im Sinne von von außen eindringender Feuchtigkeit sind, scheint nach der oben bestehender Beschreibung nicht der Fall zu sein.

    Der Schimmelexperte hat in der Nachbarwohnung empfohlen, von Innen alles bis zur Mauer rauszureissen und eine "Schicht" Steine anzubringen

    Das wäre eine denkbare Alternative zur Außendämmung, die nur im Sondereigentum passiert und daher bunabhängig von den anderen Eigentümern ist: Innendämmung. Ich würde aber keine Schicht Steine nehmen, sondern wirklich Dämmstoff, der bei wesentlich weniger Platzbedarf viel mehr bringt. Allerdings ist diese auch nicht unproblematisch, insbesondere die günstigen Versionen, bei denen nicht auf kapillaraktive Innendämmstoffe gesetzt wird, sondern einfaches Styropor oder Mineralwolle. Dadurch, dass dann innen Dämmung ist, kondensiert die Raumluft dann nicht mehr an der Raumseite der Mauer/Dämmung, sondern zwischen Bestandsmauerwerk und Dämmung. Teure, kapillaraktive Dämmstoffe können damit umgehen, günstige nicht. Zudem ist Innendämmung nur dann zu empfehlen, wenn man eine schlagregensichere Fassade hat, in die ganz sicher kein Wasser eindringen kann, da sich der Gefrierpunkt (z.B. von Schlagregen, der an die Fassade kommt) ins Mauerwerk verschiebt. Das würde ich hier jedoch schon grundsätzlich anzweifeln, weil es dazu u.a. gewisse Dachüberstände braucht, die hier nicht vorhaben zu sein scheinen.

    Wir haben auch genau so eine Fassade, kein Dachüberstand, deshalb bisher keine Dämmung aufgrund der Kosten, Nordwest-Seite und zweifelhafte Schlagregendichtigkeit. Mir persönlich als Eigentümer ist dieses Risiko zu groß, sodass ich von Innendämmung absehe, auch wenn es sicherlich eine große Energieeinsparung bringen würde. Grundsätzlich denkbar ist diese Option aber schon.

    Wenn aufgrund der Dämmung einer Wandfläche die Heizleistung der Heizkörper nicht mehr reicht, um den Raum auf angemessene Temperaturen zu bringen, dann muss dies behoben werden. Evtl. könnte man hier auch an eine Ersatzvornahmen denken und einen größeren Austauschheizkörper selbst in Auftrag geben, wenn der Vermieter im Verzug ist und absolut nichts passiert.

  • Vielen Dank für die kompetenten Erklärungen.

    In den letzten Tagen haben sich die Ereignisse überschlagen. Die ersten Kaufinteressenten haben die Besichtigung relativ schnell beendet. Die Maklerin teilte mir am nächsten Tag mit, dass die Wohnung in dem Zustand nicht verkäuflich sei und der Vermieter Maßnahmen zum Abstellen der Mängel plant. Na endlich!!!!

    Gestern warder erste Handwerker da, um ein Angebot zu erstellen. Es tut sich also etwas.

    Der Plan ist, für eine schnelle Lösung beim Thema Schimmel, die Tapete und den Putz von den beiden ungedämmten Wänden zu nehmen und die Feuchtigkeit in der Wand zu messen. Wenn die Wand trocken ist, wird zunächst nur verputzt. Das sind die kurzfristigen Maßnahmen, um den Schimmel erst einmal weg zu kriegen.

    Wenn im nächsten Schritt die Heizkörper ausgetauscht werden, wird die "Nische" mit Steinen aufgefüllt und die modernen Heizkörper in den Raum gesetzt. Parallel wird darauf hingewirkt, dass die Außendämmung und die Dacherneuerung entschieden wird.

    Es gibt zwei verschiedene Probleme. Es kommt Feuchtigkeit von Außen. Das ist auf der Tapete sichtbar. Der "feuchte Rand" wandert immer weiter nach oben und die Tapete löst sich und wird Gelb. In den Heizungsnischen liegt es wahrscheinlich an der Raumluft, die sich dort niederschlägt.

    Außerdem sollen alle Wasserrohre in der Wohnung und das Steigrohr ausgetauscht werden und beide Bäder komplett saniert werden. Das soll im Sommer passieren, wenn wir im Urlaub sind. Ich bin gespannt und werde dennoch nach einer neuen Bleibe suchen.

  • Hallo zusammen,

    ich wohne in einer Wohnung mit Wasserleitungen von 1967. Seit einiger Zeit ist der Wasserdruck extrem niedrig. z.B. dauert es mehr als 2 Minuten bis ein 5l- Eimer gefüllt ist in der Spüle. Im Bad ist es noch weniger Wasser. Duschen ist inzwischen sehr mühsam, das Shampoo lässt sich schwer auswaschen. Die Leitungen sind bereits (wiederholt) vor 1,5 Jahren gespült worden. Dadurch hat sich kaum eine Besserung eingestellt. Mehrere Handwerker haben nur die Lösung gesehen, die Rohre auszutauschen. In den 1,5 Jahren seit der letzten Spülung ist das Problem nur noch größer geworden, weil die Rohre sich zusetzen und gammeln.

    Am 15.01.23 habe ich schließlich meinem Vermieter schriftlich mitgeteilt, dass der Mangel unbedingt behoben werden muss. Es passierte nichts. Am 07.03 war er vor Ort aus einem anderen Grund. Als ich ihn ansprach auf den Wasserdruck, sagte er, er gedenke nicht, die Leitungen zu tauschen, weil ihm das zu teuer wäre. Damit war der Fall für ihn erledigt. Nun bleibt mir keine andere Möglichkeit mehr als das:

    Am 08.03. teilte ich ihm mit, dass das nicht akzeptabel sei und ich dringend darum bitte, mir mitzuteilen, wann der Mangel behoben wird. Gleichzeitig habe ich ihm angekündigt, eine Mietkürzung um 20% vorzunehmen. Und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem ich ihm den Mangel schriftlich mitgeteilt habe. Sprich: Ab der Miete vom Februar weil meine Mitteilung vom 15.01. war.

    Nun schrieb er mir zurück, dass das rechtlich so nicht in Ordnung wäre und er das nicht akzeptiere. Ist das so, dass es juristisch so nicht geht? Was wäre nötig, damit es rechtens wäre?

    Die Tatsache, dass der Wasserdruck wesentlich zu niedrig ist, steht ausser Frage, da das auch im Handwerkerprotokoll steht. Das ist also nicht der Punkt, der nicht in Ordnung ist.

    Ich habe eine Mail geschrieben, dessen Erhalt er bestätigt hat. Muss ich eine bestimmte Form wahren für so ein Schreiben?

    Vielen Dank!

    P.S. Leider bin ich nicht im Mieterverein

    Bitte Thema weiterführen! Mängeln schon im Eingangsthema vorhanden

    und alle Fakten werden für Hilfestellung benötigt

  • Hallo, danke für den Hinweis. Ich dachte, dass meine Frage unter der Überschrift nicht richtig aufgehoben wäre und hatte sie deshalb separat gestellt.

    Wenn ich das Risiko der Kündigung umgehen will, bleibt mir demnach quasi nur der Weg zum Anwalt?

    Grundsätzlich liegt mir nur erwas daran, ausreichend Wasser zu haben. Sprich: Das das Problem angegangen wird.

    Ich werde die Miete unter Vorbehalt zahlen und schaue, ob sich etwas damit bewegen lässt.

  • bleibt mir demnach quasi nur der Weg zum Anwalt?

    Ja. Oder man setzt die Minderung so niedrig an, dass man sicher sein kann, dass es nicht zu viel ist. 20% hört sich etwas viel an, aber das kann letztlich nur ein Anwalt zuverlässig klären, und dieser haftet dann auch für seine Einschätzung.

    unter Vorbehalt zahlen und schaue, ob sich etwas damit bewegen lässt

    Das ist eher nicht zu erwarten, wenn man es realitätsnah betrachten will. Solange der Vermieter sein Geld auf dem Konto hat, ist es kein Druckmittel, was man mit der Minderung ja eigentlich erreichen will.

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