Hallo Community,
so wie es aussieht, wird es in absehbarer Zukunft zu einem Streit mit der Vermieterin kommen. Bevor ich einen Anwalt für Mietrecht kontaktiere, möchte ich erst einmal hier die Lage sondieren. Ich bitte daher um viele Informationen und Tipps um mir so gut wie es geht ein Bild zu machen.
Die Ausgangslage:
Aufgrund einer behördlichen Nutzungsuntersagung gegen meinen alten Vermieter (es stellte sich heraus, dass er ohne Genehmigung vermietete) musste ich innerhalb einiger Tage eine neue Unterkunft suchen. Ohne zu zögern habe ich weit von meinem Heimatort Ende November 2021 ein möbliertes Apartment angemietet. 2-Zimmer/Bad; 35 qm; voll ausgestattet und vollmöbliert. Der schriftliche Mietvertrag: „Nutzungsvertrag auf bestimmte Zeit über möblierten und komplett eingerichteten Wohnraum“ war zunächst befristet bis Ende Dezember 2021 da das Haus verkauft wurde und eine neue Eigentümerin ab 01/2022 das Haus übernahm. Im Mietvertrag wurde eine „Option auf Verlängerung mit der neuen Eigentümerin“ vermerkt. Ende 2021 teilte mir die alte Eigentümerin per Whatsapp mit, dass die neue Eigentümerin einverstanden sei weiterhin wohnen zu bleiben. Ich bekam gleichzeitig von der alten Eigentümerin die neue Bankverbindung mitgeteilt ohne aber ein Wort oder persönlichen Kontakt zu der neuen Eigentümerin zu haben. Ich habe weiterhin die Miete auf das angegeben Konto überwiesen (500 Euro pauschal inkl. aller Kosten ohne Rundfunkgebühr) und nichts Weiteres gehört. Ende Juli 2022 bekam ich auf einmal ein Schreiben der neuen Eigentümerin, dass Sie nun endlich einen Mietvertrag (anscheinend aus steuerrechtlicher Gründen) haben will, ansonsten einen Anwalt einschalten würde.
Ich habe Ihr Anfang August 2022 schriftlich darauf geantwortet und Sie sehr eindrücklich auf § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) und den gesetzlichen Regelungen des § 535 ff. BGB; § 545 BGB u.a.. verwiesen. Das Thema war danach vom Tisch, da Sie anscheinend den alten Mietvertrag von der vorherigen Eigentümerin inzwischen erhalten hat.
- Ich muss zunächst in Erfahrung bringen welche Form von Mietvertrag derzeit existiert. Befristet oder ist er inzwischen unbefristet? Welche Regelungen gelten gerade für mich? Der alte Nutzungsvertrag oder das BGB? Auch Hinsichtlich Kündigungsfrist und Kündigungsgründe/Kündigungsschutz. Die Eigentümerin wohnt nicht im selben Haus. Insgesamt sind es 5 Mietparteien, denen die neue Eigentümerin neue Mietverträge untergeschoben hat und dass diese sich über die Nachteile bewußt waren.
- Vor einigen Tagen habe ich höflich schriftlich gebeten die Matratze auszutauschen, die wie alle Möbel und Einrichtungsgegenstände inzwischen weit mehr als 10 Jahre (eher 20 oder älter) alt sind. Entsprechend ist der Zustand. Ich hatte schon Anfang letzten Jahres darauf hingewiesen ohne das eine Reaktion kam. Über eine Nachbarin habe ich aber erfahren, dass die Vermieterin anscheinend einen Anwalt kontaktiert hat. Ich möchte daher vorbereitet sein. M.E. müsste § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB greifen: "Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."