Nebenkosten Hund

  • Hallo, ich wohne in einen Hochhaus das von Eigentümer sowie von Eigentümer vermietete Wohnungen bewohnt wird. Nebenkosten laufen über eine Verwaltung.

    lt. Eigentümerbeschluss werden seit ca. 2015 Nebenkosten für Hunde (Hausreinigung, Aufzug, Allgemeinstrom und Müllabfuhr) als Person mit abgerechnet.

    lt. Gesetz werden Tiere als Sache geführt.

    Ich war bis 2020 Eigentümer in diesen Haus und habe diesen Beschluss nicht zugestimmt. An 2020 bin ich Mieter und mir sind Ungereimtheiten in der Abrechnung aufgefallen.

    Verwaltung bezieht sich auf diesen Eigentümerbeschluss der für mich nicht nachvollziehbar ist.

    Wer kann mir bitte Auskunft geben.

  • Was besagt der Mietvertrag zur Umlage der Betriebskosten? Üblich ist eine Umlage nach Wohnfläche, Anzahl der Wohnungen oder Personen. Theoretisch müsste es im Mietvertrag also vereinbart sein, wenn der Vermieter der Meinung ist, er müsse die Anzahl der Hunde, Katzen oder Toaster als Umlageschlüssel verwenden.

    Auch eine einseitige Änderung des Umlageschlüssels wäre möglich, wenn das der Vermieter vor einem Abrechnungszeitraum ankündigt und begründet. Insbesondere die Begründung würde mich interessieren. Steigen denn durch Hunde die Müllkosten, die Kosten der Hausreinigung (da müsste sich also der Turnus ändern, d.h. häufigere Reinigungen) oder die Aufzugskosten?


    Einen Nachteil hättest Du ggfs. nur dann, wenn Du Hundebesitzer bist. Wenn nicht, wäre das eher zu deinen Gunsten. Wenn Du einen Hund hast, würde ich kurz durchrechnen, wie hoch dein persönlicher Nachteil ist.

    Ansonsten habe ich in meiner beruflichen Laufbahn schon einiges gehört. Die Tatsache, dass Hunde nun ein Umlageschlüssel sind, ist mir aber auch neu.

    Mein Hund nutzt auf jeden Fall nicht selbständig den Aufzug oder bringt den Müll raus (schade eigentlich....)

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Danke :)

    hier in diesen Haus, sagt man immer, herrschen eigene Gesetze.

    Da ich Hundebesitzer bin und jetzt wird es interessant, bezahle ich gerundet für 2 Personen (6 Wohnungen pro Etage x 22 Stockwerke)

    personenbezogene Nebenkosten (nicht Quadratmeter) 400 € im Jahr mein Nachbar ca. 200€ im Jahr.

    Da Hund im Gesetz SACHE ist, kann man für Sachen keine Nebenkosten berechnen.

  • kann man für Sachen keine Nebenkosten berechnen

    Wie schon geschrieben wurde, kann man das, sofern es im Mietvertrag vereinbart ist. Aber das kann ich mir nicht so ganz vorstellen, dass das im Mietvertrag stehen sollte. Daher lies bitte nach, was da genau steht. Was dort geschrieben ist, gilt für dich. Und wenn zum Verteilerschlüssel nichts steht, dann gilt die gesetzliche Regelung, und die ist nach Wohnfläche.

    Verwaltung bezieht sich auf diesen Eigentümerbeschluss der für mich nicht nachvollziehbar ist.

    Noch ein Wort zu den Eigentümern. Diese dürfen in ihrer Versammlung so einiges beschließen, was dann auch gültig ist. Was aber dann für einen Mieter in diesem Haus gilt, steht auf einem anderen Blatt. Und das kommt sehr häufig zu Problemen in Wohnungseingentümergemeinschaften. Denn für den Eigentümer gilt sowohl das, was in der Versammlung beschlossen wurde, als auch das Mietrecht für seinen Mieter. Und da kann es durchaus Konflikte geben. In Bezug auf die Abrechnung kann es also sein, dass der Vermieter auf Kosten sitzen bleibt, je nachdem was im Vertrag steht.

  • Da ich Hundebesitzer bin und jetzt wird es interessant, bezahle ich gerundet für 2 Personen (6 Wohnungen pro Etage x 22 Stockwerke)

    personenbezogene Nebenkosten (nicht Quadratmeter) 400 € im Jahr mein Nachbar ca. 200€ im Jahr.

    In dem Fall würde ich der Abrechnung widersprechen. Grundlage für den Widerspruch könnte die vertragliche Vereinbarung (oder die Abrechnung der Vorjahre), bzw. die fehlende Mitteilung über die Änderung des Schlüssels nebst Begründung sein.


    Da Hund im Gesetz SACHE ist, kann man für Sachen keine Nebenkosten berechnen.

    Doch, könnte man. Im § 556a BGB steht geschrieben: "Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, sind die Betriebskosten [...] nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen"

    Theoretisch können Betriebskosten also vertraglich auch nach Nasenlänge, Einkommen oder Anzahl der Goldfische umgelegt werden. Es wäre hier - meiner Meinung nach - aber nicht möglich, eine nachträgliche Änderung des Umlageschlüssels vorzunehmen. Diese Änderung muss begründet werden und ist nur möglich, wenn hierdurch eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht wird (Beispiel: Umlage Kaltwasserkosten nach Verbrauch, wenn vorher nach m² umlegt wurde).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.