Mieterhöhung widersprüchlich - nicht gültig?

  • Liebe Community,


    folgendes - für den Zweck dieses Beitrags hypothetisches - Szenario:


    Zum Tag X geht eine Mieterhöhung beim Mieter mit Bitte um Zustimmung ein. Wirksam wird sie (Zustimmung vorausgesetzt) fristgerecht zwei Monate nach Eingang des Schreibens (z.B. am 1. April).


    Das Problem ist, dass die Mieterhöhung widersprüchlich ist. In einer tabellarischen Rechnung wird aufgezeigt, um wie viel die verschiedenen Komponenten steigen und daher eine Miete + NK von z.B. 800€ errechnet. In einem kurzen Text darunter, in dem um die Zustimmung gebeten wird, ist nun plötzlich die Rede von einer neuen Miete inkl. NK von 770€.


    Dies fällt dem Mieter nach anderthalb Monaten auf (also ca. zwei Wochen vor Inkrafttreten der Mieterhöhung), als er gerade sein Zustimmungsschreiben verfassen möchte. Der Mieter stimmt der Mieterhöhung zunächst mit Verwies auf die widersprüchlichen Zahlen nicht zu und bittet um eine erneute Zusendung der korrigierten Mieterhöhung, aus der eindeutig hervorgeht, auf welchen Betrag sich die neue Miete beläuft, sodass er dieser dann ggf. zustimmen kann.


    Hier nun meine Fragen:


    a) Kann der Vermieter nun einfach ein korrigiertes Schreiben zuschicken, aus dem der tatsächliche Betrag hervorgeht, aber die Mieterhöhung trotzdem zum ursprünglichen Termin (1. April) einfordern? Meiner Auffassung nach sollten die 2 Monate "Bedenkzeit" des Mieters mit Zustellung der korrigierten Mieterhöhung erneut beginnen, da das erste Mieterhöhungsschreiben ja gar nicht korrekt war.


    b) Angenommen die Bedenkzeit beginnt erneut und die Mieterhöhung kann nun erst zum z.B. 15. Juni wirksam werden: Kann der Vermieter im neuen Schreiben nun plötzlich einen dritten, ganz anderen Betrag (z.B. 860€ Miete inkl NK) ansetzen und argumentieren, dass die Mieten in der Zwischenzeit noch weiter gestiegen sind?

  • Das Mieterhöhungsverlangen wäre nicht unwirksam gewesen wegen dem Widerspruch. Im Zweifel wird man schlichtweg annehmen dürfen, dass der Vermieter den geringeren Betrag möchte. Das Schreiben des Vermieters ist ja noch nicht die Mieterhöhung an sich, sondern die passiert ja auf Basis einer Vertragänderung. Deshalb muss man ja unterschreiben. Und so darf man sich so oder so auch mit einem geringeren Betrag einverstanden erklären. Der Vermieter kann sich dann überlegen, ob er das akzeptiert oder für den Rest Klage erhebt.


    Wenn der Vermieter dann ein neues Mieterhöhungsverlangen schickt, dann beginnt die Überlegungsfrist natürlich von Neuem. Wie er in diesem Schreiben jedoch die plötzlich höhere Miete begründen will, ist mir ein Rätsel und wäre interessant zu wissen. Er muss dies ja mit dem Mietspiegel, mit Vergleichswohnungen oder einem Gutachten darlegen. Einfach nur zu sagen, die Mieten seien gestiegen reicht nicht aus.