Ausscheiden aus Mietvertrag - Gemeinsame Kaution

  • Hallo liebe Community,


    Ich habe schon sehr viel zu dem Thema gegoogelt und hier im Forum gesucht, dennoch bin ichzu keiner Handlungsempfehlung für meinen Fall gekommen.


    Ich bin mit meiner Partnerin Oktober 21 zusammengezogen und aufgrund einer Trennung zum Februar 23 ausgezogen, Sie bewohnt die alte Wohnung weiter.


    Ich hab ihr damals die Hälfte der Kaution überwiesen, Sie den Gesamtbetrag an den Vermieter.


    Nun wollen wir beide, dass ich aus dem Mietvertrag ausscheide, der Vermieter würde dem ebenfalls zustimmen.


    Ich möchte von Ihr jedoch schriftlich, dass, wenn Sie in Zukunft kündigt, Sie dann mir die Hälfte des Restes der Kaution wiedergibt. Sie weigert sich jedoch sich darüber Gedanken zu machen und so etwas schriftlich festzuhalten.


    Ist eine Ausscheidung aus dem Vertrag unabhängig von meiner Forderung Ihr gegenüber? Oder sollte ich auf keinen Fall ausscheiden, solange diese Frage nicht geklärt ist?

    Sie macht sich keine Gedanken zur Kaution, droht mir aber zeitgleich, dass, wenn ich nicht ausscheide, Sie einen Teil der Nebenkosten einklagt, solange ich im Mietvertrag drinstehe und mich gerichtlich aus dem Mietvertrag rausschmeisst (Meines Erachtens geht das nicht, oder?).


    Das passt für mich nicht zusammen, dass ich mich um die eine Sache keine Gedanken mache, bei einer anderen aber anfange zu drohen.


    Nun weiss ich nicht, wie ich mich verhalten soll. Soll ich einfach Ausscheiden und hoffen, dass ich meinen Teil der Kaution irgendwann "einklagen" kann? (Es bestehen sonst keine Schulden zwischen uns derzeit)


    Danke, falls jemand einen Rat für mich hat :)

  • Ist eine Ausscheidung aus dem Vertrag unabhängig von meiner Forderung Ihr gegenüber?

    Ja, das ist unabhängig. Denn die Aufteilung der Kaution ist etwas, was dich und deine Ex-Partnerin allein betrifft, nicht aber den Vermieter.

    und mich gerichtlich aus dem Mietvertrag rausschmeisst (Meines Erachtens geht das nicht, oder?).

    Richtig, das geht nicht. Sie könnte lediglich die gemeinsame Kündigung gerichtlich verlangen. Doch dann müsste sie auch ausziehen. Sie weiß also nicht wirklich, was sie sagt.

    Soll ich einfach Ausscheiden und hoffen, dass ich meinen Teil der Kaution irgendwann "einklagen" kann?

    Das könntest du tun. Aber ich habe so meine Zweifel, ob das sinnvoll ist. Denn du weißt nicht, was später ist. Du könntest vielleicht gar keinen Kontakt mehr haben und nicht mitbekommen wenn sie umzieht, sie könnte vielleicht später Zahlungsschwierigkeiten haben und das Geld gar nicht haben. Und zu guter Letzt verjährt deine Forderung auch noch nach 3 Jahren. Du solltest dir überlegen, ob es besser wäre, das Geld sofort zu verlangen. Sie will allein in der Wohnung bleiben, also kann sie doch auch die Kaution allein übernehmen.

  • Vielen Dank Fruggel, das hilft mir aufjedenfall weiter.


    Das größte Problem wird jedoch bleiben, dass meine Ex-Partnerin nicht gesprächsbereit ist, eine Vereinbarung über die Kaution zu verhandeln. Gleichzeitig sehr viel Druck ausübt, dass ich Ausscheiden soll aus dem Mietvertrag.


    Es wäre theoretisch sinnvoll und möglich, den Vermieter in der Vereinbarung zum Ausscheiden mit ins Boot zu holen und dort festzuhalten, dass Sie mir die Hälfte der Kaution erstattet in Zukunft?


    Aktuell sehe ich nur schlimme Möglichkeiten:

    - Aussscheiden, dann habe ich den Druck nicht mehr und muss hoffen, dass wir uns irgendwann einigen.

    - Aussitzen, dann stehe ich aber im Mietvertrag mit drin und habe den ständigen Druck, falls Sie finanziell in Engpässe gerät


    Gefühlt sitzt Sie emotional am längeren Hebel, sodass ich überlege einfach einzuknicken, um mir das zu ersparen, obwohl ich weiss, dass es falsch ist.

  • Das größte Problem wird jedoch bleiben, dass meine Ex-Partnerin nicht gesprächsbereit ist, eine Vereinbarung über die Kaution zu verhandeln. Gleichzeitig sehr viel Druck ausübt, dass ich Ausscheiden soll aus dem Mietvertrag.

    Ich würde es mir hier recht einfach machen: Nicht ausziehen, bzw. nicht aus dem Vertrag austreten, bis das Thema Kaution geklärt ist. Hier würde ich mich auch nicht mit einer Vereinbarung zufrieden geben, dass die Kaution irgendwann nach ihrem Auszug zurückgezahlt wird, sondern sofort.


    Aufgrund den Erfahrungen meines Umfeldes kann ich sagen: Wenn Du jetzt die Kaution nicht bekommst, wirst Du diese in ein paar Jahren bei Ihrem Auszug erst recht nicht bekommen.


    Noch ein Gedankengang, bei dem ich aber nicht weiß, ob ich da einen Denkfehler habe: Wenn Du jetzt ausziehst und die Forderung nach der Kaution stellst, dürfte diese der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen. Heißt: Wenn deine Freundin die anteilige Kaution nicht binnen 3 Jahre auszahlst, ist deine Forderung verjährt.

    Eigentlich sitzt Du am längeren Hebel, wenn sie schon Druck macht, dass du ausziehst.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich bin wie eingangs erwähnt Anfang diesen Monats bereits ausgezogen, 10 min zur alten Wohnung, nachdem davor 2 Monate keine Gesprächsbereitschaft zu dem Thema bereits da war.


    Ich hab einfach Angst, dass ich für irgendwelche Schulden aufkommen muss (ist zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass so eine Person auch zu solchen Mitteln greift, also sich mit Absicht verschuldet, nur damit ich für Miete aufkomme, auch wenn Sie sich damit ja selbst schadet) Wenn das nicht passiert, dann ist das Kautionsgeld natürlich viel mehr wert als etwaige Zahlungen.

    Kosten wie Nebenkosten etc hatte ich in der alten Wohnung sehr konservativ gerechnet gehabt und bereits trotz inflationärer Kosten zu dritt ordentlich Guthaben erwirtschaftet, da kann bei normalen Verbrauch nichts großartiges passieren.


    Das heisst, die Frage ist, wie viel "Lehrgeld" muss ich hier bezahlen durch Verlsut der Kaution, damit ich einfach keinen psychischen Stress mehr habe damit (das kann man leider nicht so gut rational bepreisen :( )


    Mache ich Druck an diesem Hebel, dass ich dann nicht austrete, dann kommt sehr viel Gegenwind auf persönlicher Ebene, der nichts mit dem Thema zu tun hat, das hab ich alles schon durch. Es läuft immer darauf hinaus, dass Sie sich stur stellt zu kommentieren, was mit der Kaution geschehen soll und mich rausklagen möchte. Auf rationale Argumente, was rechtlich geht und was nicht, wird nicht eingegangen, das macht es so schwer.

  • Auf rationale Argumente, was rechtlich geht und was nicht, wird nicht eingegangen, das macht es so schwer.

    Du brauchst da nicht unbedingt rechtliche Argumente. Du könntest, wenn du magst, ganz klar zu verstehen geben, dass du sie auf Zahlung des Kautionsanteils verklagen wirst, wenn es keine einvernehmliche Einigung gibt. Sie kann es sich dann überlegen.


    Du solltest auf die sofortige Zahlung deines Anteils bestehen. Später kann es noch mehr Hindernisse geben, das Geld zu bekommen.