Inventarliste - Wohnung mit Teilmöblierung

  • Hallo zusammen,

    wir bewohnen seit ein paar Monaten eine privat vermietete Wohnung und sind wegen mehrerer Ungereimtheiten im Mietvertrag (z.B. nicht ordnungsgemäß angelegte Kaution und rechtswidrige Zusatzvereinbarungen) im Streit mit unseren Vermietern. Seit Weihnachten findet die Kommunikation ausschließlich mit dem Anwalt unserer Vermieter statt. Wir sind Mitglied im Mieterbund und wurden bisher auch gut beraten. Wir haben aber vorerst keinen neuen Termin und möchten uns hier mal Meinungen zu einem Thema einholen.

    Es geht um die Inventarliste unserer teilmöblierten Wohnung. Darauf befinden sich viele Einträge, von denen wir uns eigentlich sicher sind, dass sie da nicht drauf gehören. Da sind z.B. zu nennen:

    • Briefkasten + Deckel (Mindestausstattung?)
    • Mikrofasertücher (Verbrauchsgüter?)
    • Arbeitskosten der Vermieter (kein "Inventar"?)
    • uvm.

    Das Inventar wird über 10 Jahre abgeschrieben und wir zahlen 20 € pro Monat. Wir haben Einsicht in die Belege gefordert, aber die Fristen sind mehrfach nicht eingehalten werden, sodass wir ab dem kommenden Monat den Teilmöblierungszuschlag vorerst nicht weiter zahlen. Es sind auch Gegenstände dabei, die bei e**y Kleinanzeigen gekauft wurden und somit wohl kein Belegt vorliegen.

    Abschließend vielleicht noch zur Info: Wir konnten entgegen der ursprünglich vereinbarten Mindestmietdauer von 2 Jahren eine 3-Monte-Kündigungsfrist raus handeln und haben zum 30.4. gekündigt. Aber nach all der Dreistigkeiten, die sich die Vermieter erlaubt haben, geht es uns inzwischen ums Prinzip und darum, dass unsere Nachmieter nicht den selben Kram durchmachen müssen. Von einer Nachbarin wissen wir, dass auch unsere Vormieter es hier nur die Zeit der Mindestmietdauer ausgehalten haben und dann raus wollten.

    Anbei die Inventarliste. Ich bin gespannt auf eure Beitrage.

    Bilder entfernt wegen enthaltenen Firmennamen. Siehe dazu die Anleitung zum Hochladen von Dateien.

  • sodass wir ab dem kommenden Monat den Teilmöblierungszuschlag vorerst nicht weiter zahlen

    Das ist keine gute Idee.

    Darauf befinden sich viele Einträge, von denen wir uns eigentlich sicher sind, dass sie da nicht drauf gehören

    Die Liste ist einfach nur eine Auflistung von Gegenständen, mehr nicht. Diese soll nicht überbewertet werden, denn die Liste hat keine direkte rechtliche Relevanz. Es entsteht dadurch kein Rechtsanspruch, weshalb man auch keine Belege fordern kann.

    Das Inventar wird über 10 Jahre abgeschrieben und wir zahlen 20 € pro Monat.

    Dass der Betrag als Abschreibung bezeichnet wird, ist kein Problem, denn das ist für euch als Mieter gar nicht von Bedeutung. Was aber von Bedeutung ist, ist, dass ein Möblierungszuschlag von 20 € vertraglich vereinbart ist. Der Vermieter hat das anhand der Liste aufgeführt, und das ist ihm positiv anzurechnen, da er so Transparenz zeigen möchte. Das hätte er aber gar nicht müssen. Denn es ist völlig legitim, einen Zuschlag für die Möbel zu verlangen. Und 20 € ist dabei keineswegs übertrieben. Er hätte den Betrag auch ohne Liste in den Vertrag schreiben können.

    Die Belege zu fordern ist nicht angebracht, denn es zählt letztlich der vertraglich vereinbarte Betrag, um das eben erklärte nochmal zusammen zu fassen.

    im Streit mit unseren Vermietern

    Dieses Beispiel mit dem Zuschlag zeigt, dass man vielleicht mal darüber nachdenken könnte, ob ihr eurerseits vielleicht falsche Erwartungen habt. Das meine ich jetzt völlig ohne Bewertung, nur als Anmerkung, denn ich weiß ja nicht, um was die Streitigkeiten genau gehen. Also bitte nicht übel nehmen.

    nicht ordnungsgemäß angelegte Kaution

    Dazu hat euch der Anwalt sicherlich erklärt, was man machen kann.

    dass unsere Nachmieter nicht den selben Kram durchmachen müssen

    Bei einer Besichtigung der Wohnung von einem Interessenten darf man über die Gegebenheiten berichten, das allerdings völlig sachlich ohne über jemanden schlecht zu reden und keine üble Nachrede zu begehen.

  • Hallo!

    Ergänzende Informationen:

    Gruß



  • Hallo zusammen!

    Vielen Dank für eure Antworten und Hinweise, die gute Impulse gegeben haben!

    Soweit ich das nachlesen konnte, muss eine (Teil-)Möblierungszuschlag nicht ausgewiesen werden, wenn dieser Teil der Grundmiete ist. Aus der Quelle von Grace vom Berliner Mietverein zum Aspekt des Mietzinses werde ich nicht wirklich schlau, weil der Begriff im deutschen Mietrecht anscheinend veraltetet und nicht genau definiert zu sein scheint.

    In unserem Fall ist der Teilmöblierungszuschlag jedoch spontan beim Termin zur Unterschrift des Mietvertrags noch extra zu den Nebenkosten hinzugekommen und als Teil dieser nachgereicht worden. Zu den Nebenkosten habe ich gefunden, dass dort auf Verlangen alle Belege und Kosten aufgeschlüsselt werden müssen. Gilt dies dann ebenso für den Zuschlag, der ein Teil dieser ist?

    Wir haben auch einige Wochen darüber nachgedacht, ob wir vielleicht falsche Erwartungen hatten und können verstehen, dass es vielleicht so wirken mag. Aber deren vermeintliche Transparenz hat sich, nachdem sich mindestens die Hälfte der Zuschlagskosten als fehlerhaft erwiesen haben, als trügerisch erwiesen. Auch in einer weitern Individualvereinbarung sind mehrere rechtswidrige Punkte (bewertet von einer Mietrechtsanwältin) vorhanden und im privaten Umgang gab es ebenfalls mehrere unangenehme Situationen. Zum Beispiel wäre die Wohnung nicht vermietet worden, wenn nicht dauerhaft ein Haustürschlüssel bei den Vermieter verbleiben würde (rechtswidrig laut Anwältin) oder es wurde versucht, uns an den Kosten einer privaten Versicherung der Vermieter zu beteiligen. Auf unsere Nachfrage bezüglich der Anlage der Mietkaution wurden wir beispielsweise zwei Monate lang hingehalten und nachgewiesenermaßen bewusst belogen. Dazu kommen noch weitere Punkte, die den Rahmen sprengen würden. Und ja, wir waren unter Druck, eine Wohnung zu bekommen und überrumpelt von den Extras bei der Vertragsunterschrift :)

    Viele Grüße und danke euch!

  • beim Termin zur Unterschrift des Mietvertrags noch extra zu den Nebenkosten hinzugekommen und als Teil dieser nachgereicht worden

    Ich verstehe, dass du den Zuschlag aus diesem Grund als Nebenkosten betrachtest. Aber es kommt nicht selten vor, dass sich irgend eine Sache juristisch gesehen anders darstellt als es der Vermieter aus Unwissenheit benennt. Der Möblierungszuschlag kann nach dem Gesetz per se niemals zu den Nebenkosten gehören, weil dies keine regelmäßig entstehenden Kosten sind sondern eine einmalige Anschaffung. Der Zuschlag ist daher immer Bestandteil der Grundmiete, egal ob er extra ausgewiesen ist oder schon fest in der Miete eingerechnet. Deine Erwartung, die Belege sehen zu wollen, ist daher nicht richtig.

    Aber deren vermeintliche Transparenz hat sich, nachdem sich mindestens die Hälfte der Zuschlagskosten als fehlerhaft erwiesen haben, als trügerisch erwiesen.

    Auch das verstehe ich, aber sieh es von der Seite, dass 20€ doch keineswegs übertrieben viel ist. Hätte man einfach die Miete etwas höher angesetzt ohne den Zuschlag zu nennen wäre es gar nicht ins Gewicht gefallen und du würdest nicht darüber nachdenken. Es steht nicht im Verhältnis, deswegen Stress zu machen.

    Auch in einer weitern Individualvereinbarung sind mehrere rechtswidrige Punkte

    Mal ungeachtet um welche Punkte es geht, könnte man es vielleicht auch ganz nüchtern betrachten und sagen, was nicht rechtswirksam ist gilt halt einfach nicht und der Vermieter hat keinen Anspruch, und schon wären die Dinge abgehakt.

    nicht vermietet worden, wenn nicht dauerhaft ein Haustürschlüssel bei den Vermieter verbleiben würde

    Dann tauscht ihr den Schließzylinder aus und schon hat sich auch dieses Thema erledigt.

    uns an den Kosten einer privaten Versicherung der Vermieter zu beteiligen

    Was er dann sicherlich in der jährlichen Nebenkostenabrechnung aufführt. Dann moniere ich diesen Punkt in meinen Einwendungen gegen die Abrechnung und ziehe den Betrag ab. Thema erledigt.

    Auf unsere Nachfrage bezüglich der Anlage der Mietkaution wurden wir beispielsweise zwei Monate lang hingehalten und nachgewiesenermaßen bewusst belogen

    Da würde ich dann halt mein Recht in Anspruch nehmen, die Kaution zurück zu fordern und wenn nötig mit der Miete aufzurechnen. Thema erledigt.

    Ich wollte dir anhand dieser Beispiele aufzeigen, dass man nicht unbedingt Stress haben oder gar ausziehen muss, sondern es viele Möglichkeiten gibt, den Vermieter in seine juristischen Schranken zu verweisen.

  • Hallo!

    Danke für die Tipps, mit denen wir in Zukunft besser vorbereitet sein werden. Ihr seid super!

    Der empfundene Stress und die Entscheidung ausziehen zu wollen, waren der Summe der Probleme in einem so kurzen Zeitraum zu Beginn der Mietzeit und dem Umstand, dass unsere Vermieter in der Doppelhaushälfte unsere direkten Nachbarn sind, geschuldet. Da fällt es mit dem Ignorieren etwas schwerer, wenn auch die rechtsgültigen Eckdaten des Vertrages schon an der Kante gewesen sind und diese sich auch privat mehr für unser Leben interessieren, als angenehm ist. Für die Zukunft wollten wir nicht in ständiger Wachsamkeit leben müssen, nicht erneut übervorteilt zu werden. Ein einzelner Tropfen mag nicht nach viel aussehen, aber bei einem mit vielen Tropfen gefüllten Faß den Ausschlag geben :)

    Für's nächste Mal gilt aber definitiv Augen offen halten, keine spontanen Zusatzvereinbarungen unterschreiben und bei Unsicherheiten erstmal Kenner/Profis fragen.

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