Kann ein Mietinteressent einem Vermieter anbieten, eine einmalige Zusatzzahlung z.B. von 500 Euro in bar zu machen, damit er den Zuschlag für die Mietwohnung bekommt? Zur Zeit gibt es viele Mietinteressenten auf jede Wohnung, sodass es z.B. als Arbeitsloser schwer ist, überhaupt eine Wohnung zu finden. Ist es rechtlich betrachtet in Ordnung, dem Vermieter einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Vergabe der Mietwohnung anzubieten, indem man ihm ein zusätzliches Geldgeschenk in Aussicht stellt, das zwar juristisch kein Bestandteil des Vertrages ist, aber zum selben Zeitpunkt in bar übergeben wird, an dem auch der Mietvertrag unterschrieben wird, sodass eine kausale Abhängigkeit besteht?
Welche Probleme könnte es dabei geben?