Studio Gewerbemietvertrag und Mieterin fordert Geld zurück

  • Guten Tag ,ich hoffe man kann mir weiterhelfen.


    Ich habe ein Studio in dem eine selbstständige Nageldesignerin auf Stuhlmiete eingemietet war . Zum 1.2 hat Sie gekündigt und die bestehenden 2 Monatsmieten Kündigungsfrist die offen waren gleich bezahlt da sie ab dem 1.2 ein neues eigenes Studio eröffnet hat . Nun fordert sie ihre mieten zurück da sie meint wir dürfen bis ihre Kündigungsfrist vorbei ist keine neue Nageldesignerin sich einmieten lassen .

  • meiner bescheidenen Meinung nach hat Sie auch Recht.

    Das wäre auch meine erster Impuls.....

    Aber Stuhlmieten und Gewerbemieten sind was anderes als Mietverträge für Wohnraum. Vermutlich wäre da mal eine Beratung bei einem Fachanwalt ganz gut angelegtes Geld?

  • Die Mieterin bezieht ich dabei vermutlich auf §537 Abs. 2 BGB, wonach ein Mieter von der Miete befreit ist, wenn die Mietsache jemand anderen überlassen wird. Das ist soweit auch richtig, ist aber nur die halbe Wahrheit. Es kommt zusätzlich noch darauf an, ob es dem Vermieter möglich ist, die Mietsache wieder zur Verfügung zu stellen.


    Also nehmen wir theoretisch an, die Mieterin kommt morgen zu dir und möchte gern den Platz für den Rest der Mietzeit noch nutzen. Wenn du ihr dann einen Platz zuweisen könntest, würdest du den Vertrag ja erfüllen können und in dem Fall besteht dann kein Rückforderungsanspruch.