Hallo zusammen,
wir vor kurzem unsere Wohnung Übergeben, dabei wurden folgende Mängel festgehalten.
- An 2 Fenster in der Dusche Kleber
- Bodenschaden 2x1cm
- Balkon ist zu putzen
Nun stellt sich mir die Frage ob es wirklich Mängel oder normale Abnutzung ist/war.
Dazu die genauer Beschreibung:
1. Im Badezimmer mit Dusche hatten wir Fliegengitter mit Klebeklett angebracht, der der Kleber nach Abzug des Kletts lies sich danach nicht entfernen.
Bei geschlossenen Fenster sind die Kleberreste auch nicht zu sehen, da diese nur auf dem Rahmen sind.
2. Wir sind gegen das Bügelbrett gestoßen und dabei ist das Bügeleisen mit der Spitze voraus auf den Boden geschlagen. Klar ein Mangel. (Wir haben es im Oktober 2022 der Vermieterin und der Haftpflicht gemeldet)
3. Wir hatten den Balkon abgefegt, die Vermieterin hat sich über Moos in den Fugen zwischen den Fliesen beklagt.
Die Fugen waren einfach grün aber kein dickes Moos.
Ist dies als Mangel anzusehen oder kommt das auf den Wortlaut im Mietvertrag an?
Wohnung haben wir damals "unrenoviert" übernommen, da wir einen Maler, den die Vermieterin beauftragt hat bezahlen mussten.
Ein paar Stunden nach der Übergabe haben wir dann noch eine WhatsApp erhalten, dass die Dusche verkalkt sein, bei der Übergabe hieß es noch, dass die Dusche gut geputzt sei.
Da Verkalkungen kein versteckter Mangel sein sollten und die Übergabe abgeschlossen war sollte die Vermieterin hier auf ihre "Kosten" (sie putzt selber) sitzen bleiben?