Mangel oder normale Abnutzung

  • Hallo zusammen,

    wir vor kurzem unsere Wohnung Übergeben, dabei wurden folgende Mängel festgehalten.

    - An 2 Fenster in der Dusche Kleber

    - Bodenschaden 2x1cm

    - Balkon ist zu putzen


    Nun stellt sich mir die Frage ob es wirklich Mängel oder normale Abnutzung ist/war.

    Dazu die genauer Beschreibung:

    1. Im Badezimmer mit Dusche hatten wir Fliegengitter mit Klebeklett angebracht, der der Kleber nach Abzug des Kletts lies sich danach nicht entfernen.

    Bei geschlossenen Fenster sind die Kleberreste auch nicht zu sehen, da diese nur auf dem Rahmen sind.


    2. Wir sind gegen das Bügelbrett gestoßen und dabei ist das Bügeleisen mit der Spitze voraus auf den Boden geschlagen. Klar ein Mangel. (Wir haben es im Oktober 2022 der Vermieterin und der Haftpflicht gemeldet)


    3. Wir hatten den Balkon abgefegt, die Vermieterin hat sich über Moos in den Fugen zwischen den Fliesen beklagt.

    Die Fugen waren einfach grün aber kein dickes Moos.

    Ist dies als Mangel anzusehen oder kommt das auf den Wortlaut im Mietvertrag an?


    Wohnung haben wir damals "unrenoviert" übernommen, da wir einen Maler, den die Vermieterin beauftragt hat bezahlen mussten.


    Ein paar Stunden nach der Übergabe haben wir dann noch eine WhatsApp erhalten, dass die Dusche verkalkt sein, bei der Übergabe hieß es noch, dass die Dusche gut geputzt sei.

    Da Verkalkungen kein versteckter Mangel sein sollten und die Übergabe abgeschlossen war sollte die Vermieterin hier auf ihre "Kosten" (sie putzt selber) sitzen bleiben?

  • Bis auf das Loch im Boden sollten alle Dinge zur normalen Abnutzung gehören. Auch die Anbringung enes Fliegengitters ist ja eine normale Sache der Nutzung. Eventuell sind die Fenster ohnehin fällig zum Streichen, was Sache des Vermieters ist.


    Was das Moos betrifft, so wird wahrscheinlich kaum im Vertrag stehen, dass ihr das zu entfernen habt. Kann ich mir nicht vorstellen, aber wäre theoretisch möglich.


    Eine Übergabe muss in der Regel besenrein erfolgen, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Das bedeutet, es dürfen keine groben Verschmutzungen vorhanden sein, man muss aber auch nichts auf Hochglanz putzen.

  • Also im Mietvertrag (Mietvertrag für Wohnraum) steht nur


    § 7 Zustand der Mieträume

    1) Die Wohnung weist zu Beginn des Mietverhältnisses folgenden Zustand auf:

    Die Wohnung ist gereinigt. (Handschriftlich)


    § 21 Beendigung der Mietzeit

    1) Die Mietsache einschließlich ihres Zubehörs und ihrer Einrichtungsgegenstände ist bei der Beendigung der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand, sauber und mit sämtlichen Schlüssel zurückzugeben. Ein evtl. vorhandener Teppichboden it bei der Beendigung des Mietverhältnisses fachgerecht zu reinigen. §12 dieses Vertrages bleibt unberührt. ($12 = Schönheitsreparaturen)

    2) Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, hat er zu entfernen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass die Sachen in den Räumen zurückgelassen werden, wenn der Vermieter so viel zahlt, als zur Herstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrages für die inzwischen erfolgte Abnutzung. Dem Vermieter steht das Recht auf die Einrichtung nicht zu, wenn der Mieter ein berechtigtstes Interesse daran hat, sie mitzunehmen. Bei Wegnahme von Eirichtungen ist der Mieter verpflichtet, den früheren Zustand der Mietsache wiederherzustellen.

    3) Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung....


    Unter §22 Sonstige Vereinbarung steht noch zu den Fenstern:

    Alle Fensterscheiben, Rahmen in der Wohnung und im Kellerabteil sind innen und außen geputzt. Alle Rollos sind auch von innen geputzt.


    Also steht im Mietvertrag nichts außer, dass die Wohnung vertragsgemäßem Zustand, sauber zurückzugeben ist.

    Mit Sauber ist dann besenrein gemeint?

    Wir haben alle Fenster innen und außen gereinigt. (Auch das vom Kellerabteil), den Boden gesaugt und gewischt.


    Zu den Fenster, die Rahmen sind aus Kunststoff, daher blieb der Kleber aufgrund des alters am Rahmen und nicht am Fliegengitter-Klett kleben. (welches wir entfernt haben).


    Also nochmal wiederholt:

    Macke im Boden -> Mangel -> Haftpflicht

    "Moos" auf den Fließen vom Balkon -> Reinigungspflicht steht nicht im Mietvertrag -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt

    Kleberreste am Fensterrahmen (nicht zu sehen bei geschlossenen Fenster) -> normale Abnutzung -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt

    Kalk in der unteren Führung der Duschtüren -> nach der Übergabe bemängelt -> keine Berechnung möglich da nach der Übergabe & normale Abnutzung? (Wir hatten dort sehr sehr kalkhaltiges Wasser) -> Abwarten was die Vermieterin für die Reinigung will ob sich der Stress lohnt


    Hab ich das alles so richtig verstanden?

    Wenn die Abrechnung mir der Kaution dann kommt werde ich mich wenn der Betrag zu hoch ist an den Mieterverein bzw. die Mietrechtschutz wenden.

  • Hab ich das alles so richtig verstanden?

    Ja. Solange keine Abrechnung kommt und somit auch keine Forderung, kannst du nichts machen,und da kann auch ein Anwalt nichts machen (dann etwas später die Kaution zurück zu verlangen ist dann ein anderes Thema)

    Mit Sauber ist dann besenrein gemeint?

    Ja. Außer der Teppich, der je nach Zustand vielleicht eine etwas gründlichere Reinigung brauchen könnte.

    die Rahmen sind aus Kunststoff, daher blieb der Kleber aufgrund des alters am Rahmen und nicht am Fliegengitter-Klett kleben

    Man kann versuchen, mit so einem Ceran Kochfeld Schaber vorsichtig den Kleber abzulösen. Je nach Material kann das klappen.

  • Danke Fruggel, für deine Antwort.


    Ist ein Standardmietvertrag, deswegen steht das mit dem Teppich drin, die Wohnung hatte keinen.


    Die Wohnung ist inzwischen wieder vermietet, also ändern können wir nichts.

    Ich werde nur die Nachmieter fragen ob die mir ein paar Bilder von den Sachen schicken können, ob diese wirklich behoben wurden oder nur zur Kautionsrückzahlung dann die Kosten berechnet werden.

  • werde nur die Nachmieter fragen ob die mir ein paar Bilder von den Sachen schicken können, ob diese wirklich behoben wurden

    Okay. Das hilft dir aber nicht sehr viel weiter. Denn ein Vermieter muss die Schäden nicht unbedingt reparieren lassen. Es ist auch legitim, den Schaden fiktiv aufgrund eines Kostenvoranschlags abzurechnen, dann allerdings ohne Mehrwertsteuer. Daher sagte ich, ohne der Kautionsabrechnung kannst du nicht wirklich was machen, denn erst dann weißt du, was die Vermieterin will und wie sie es begründet.

  • Den Balkon und Fensterrahmen wollte sie selber putzen, Kostenvoranschlag wird sie für sich selbst nicht ausstellen können, oder?

    Kautionsabrechnung kommt erst mit den Nebenkosten (2022).


    Hab die Bilder von Nachmieter erhalten, sieht immer noch so aus wie bei der Übergabe.

    Zudem soll nun doch in den nächsten Wochen der Balkon erneuert werden.

    Zu uns hat sie gesagt dass der noch für einige Jahre gut sei.


    Naja nun heist es erstmal abwarten und Tee trinken bis die Abrechnung kommt.


    Danke.