Mietvertrag widerrufen

  • Guten Abend,

    ich habe vor einer Woche beim Studierendenwerk ein Zimmer in einem Wohnheim gemietet.

    Nun möchte ich den Vertrag widerrufen. Ich habe das Zimmer nicht besichtigt und hab ich den Mietvertrag per Post zugeschickt bekommen.

    Es handelt sich also um einen Fernabsatzvertrag.

    Im Vertrag findet sich keine Widerrufsbelehrung, nur die Kündigungsfrist von 3 Monaten.

    Ich habe im Internet gelesen, dass man das Widerufsrecht hat, wenn man einige Bedingungen erfüllt, ob es stimmt weiß ich nicht...

    Was meint ihr?

  • Ehrlich gesagt weiß ich nicht genau was man darunter versteht.

    Das Studierendenwerk schickt täglich per E-mail allen Bewerbern ein Angebot und die ersten die sich per Mail zurückmelden kriegen dann den Mietvertrag zugesendet.

    Ist eventuell sowas gemeint?

  • Ja, wenn das Studentenwerk das regelmäßig so handhabt, dass ist das schon ein starkes Anzeichen dafür, dass man so ein System hat.

    Im Streitfall wäre es allerdings Sache des Studentenwerks glaubhaft zu machen, dass man dort so ein System nicht hätte, wenn man den Widerruf mit dieser Begründung zurück weisen möchte.

    Es deutet also darauf hin, dass du den Vertrag widerrufen kannst. Wenn du unsicher bist, wende dich an eine rechtliche Beratung. In Hochschulen gibt es das an vielen Orten für Studierende kostenlos.

  • Erstmal vielen Dank für die ganzen Informationen.

    Die rechtliche Beratung wär erst in zwei Wochen wieder verfügbar. Bis dahin sind die 14 Tage verstrichen...

    Aber da ich eindeutig nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, müsste sich diese verlängern oder?

    Ich habe dem Studierendenwerk übrigens schon per Email informiert, sie streiten es ohne Begründung ab mit "sie haben den Vertrag bereits unterschrieben."

    Als nächstes würde ich eventuell das ganze nochmal ordentlich per Post machen..

  • eindeutig nicht über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, müsste sich diese verlängern oder?

    Richtig. Auf 12 Monate plus 14 Tage um genau zu sein.

    Ich habe dem Studierendenwerk übrigens schon per Email informiert

    Das ist nach dem Gesetz auch ausreichend, um das Widerrufsrecht auszuüben. Und da du eine Antwort erhalten hast, kann man auch gar nicht mehr abstreiten, es nicht erhalten zu haben.