Wohngemeinschaft Kündigung mit falschem Kündigungsdatum

  • Hallo Zusammen,


    unsere WG hat den Mietvertrag mit dem folgendem Wortlaut gekündigt:


    Zitat

    [...]

    Hiermit kündigen wir den bestehenden Mietvertrag für das Mietobjekt [...] vom [Datum des Mietvertrags] ordentlich und fristgerecht zum 30. April 2023. Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvetrags.


    Die Kündigung ist pünktlich am 03. dieses Monats eingegangen aber leider haben wir, wie ihr sehen könnt, ein falsches Datum angegeben, also statt dem 31. Mai den 30. April.

    Ich habe versucht im Internet eine eindeutige Antwort zu bekommen, ob diese Kündigung nun doch gültig ist, aber dann halt zum 31. Mai. Unsere Vermieterin sagt wir müssen auf jeden Fall eine neue Kündigung zum 31.06 abschicken.


    Weiterhin haben wir dazu folgende Erklärung mitgeschickt, die erklärt, dass wir die Wohnung, mit dem ehemaligen Untermieter, weitermieten möchten:


    Zitat

    hiermit möchten wir, [Name des verbleibenden Hauptmieters] und [Name des Untermieters], Ihnen mitteilen, dass wir die Wohnung in der [Adresse der Wohnung] gerne weitermieten würden.


    Wie Sie wissen, wird einer der Hauptmieter die Wohnung verlassen. Wir haben uns jedoch entschieden, in der Wohnung zu bleiben und möchten daher die Mietverträge entsprechend ändern.


    Wir möchten Sie bitten, uns mitzuteilen, ob Sie mit der Änderung des Mietvertrags einverstanden sind und uns gegebenenfalls neue Mietverträge zukommen zu lassen.


    Diese Erklärung ist nicht rechtsbindlich, oder? Wir haben nämlich, nach einem mehr als respektlosen Gespräch, nun starke Bedenken, ob wir die Wohnung wirklich weitermieten möchten.


    Vielleicht kann uns hier jemand ja weiterhelfen, vielen Dank :)

  • aber leider haben wir, wie ihr sehen könnt, ein falsches Datum angegeben, also statt dem 31. Mai den 30. April.

    Ein falsches Datum macht die Kündigung zwar zunächst unwirksam. Diese kann aber dann umgedeutet werden in eine Kündigung mit korrektem Datum. Das ist also kein Hindernis, dass das Mietverhältnis nach den 3 Monaten Kündigungsfrist beendet sein wird.

    nun starke Bedenken, ob wir die Wohnung wirklich weitermieten möchten.

    Da sehe ich keine Probleme. Denn das war ja nur eine Anfrage von euch. Ihr wusstet ja zu dem Zeitpunkt noch gar nicht, ob die Vermieterin dann veränderte Konditionen möchte. Deshalb kann man schlecht von einem konkreten Angebot sprechen, denn dafür müsste zumindest die Miete klar sein. Schreibt ihr also einfach, dass ihr die Anfrage bezüglich eines neuen Vertrags zurück zieht und es bei der Kündigung bleiben soll.

  • Hi Fruggel


    Danke erstmal für deine Hilfe! Wie genau kann ich "Diese kann aber dann umgedeutet werden in eine Kündigung mit korrektem Datum" verstehen? Liegt das dann im Ermessen des Vermieters, ob er die Kündigung umdeutet? Die Vermieterin hat mir bereits mitgeteilt, dass sie auf jeden Fall eine neue "richtige" Kündigung haben möchte (mit dem Kündigungsdatum zum 30.06, da der 03.03 ja mittlerweile schon verstrichen ist.)

  • Liegt das dann im Ermessen des Vermieters, ob er die Kündigung umdeutet?

    Nein, stelle es dir eher aus Sicht eines Richters vor. Also nehmen wir an, ihr zahlt ab Juni nicht mehr, dann klagt die Vermieterin bei Gericht auf Zahlung. Der Richter stellt dann fest, dass die Kündigungsfrist falsch ist, zu kurz, und dass man annehmen kann, dass ihr den 31.5. hättet schreiben wollen, wenn euch der Fehler aufgefallen wäre. Und somit gilt dann der 31.5. und die Vermieterin bekommt nichts. Siehe dazu §133 BGB.