Hallo,
mein Vermieter möchte die sehr alten Holzfenster in meiner Wohnung durch Kunststofffenster ersetzen. Dazu habe ich nun zwei Fragen:
In der Ankündigung der Mieterhöhung werden von den geplanten Modernisierungskosten fiktive Instandhaltungskosten abgezogen. Für beides liegen Kostenvoranschläge des Fensterbauers vor, der auch die Modernisierung durchführen soll. Die Instandhaltungskosten scheinen mir viel zu niedrig, sie machen nur circa 15 Prozent der Modernisierungskosten aus. Zum Hintergrund: es handelt sich um einen Altbau mit sehr großen, doppelflügeligen Fenstern mit Oberlichten. Drei Fenster sind Kastenfenster, die über 100 Jahre alt sind, drei Fenster sind wohl um die 50 Jahre alt (oder älter). Alle Fenster sind vor allem außen in ziemlich schlechtem Zustand und eher undicht. Instandhaltungskosten von 1300 Euro erscheinen mir da viel zu gering, zudem haben diese Fenster ihre Lebensdauer ja eigentlich schon überschritten.
Nun liegt aber eben ein KV des Fensterbauers vor, dass er es so billig machen würde. Was kann man dem entgegenhalten? Gibt es dafür irgendwelche Richtwerte, wie das Verhältnis von Instandhaltung zu Modernisierung bei Austausch von sehr alten Fenstern ist? Ich bin übrigens vor 15 Jahren eingezogen, war mir also bewusst, in welchem Zustand die Fenster sind. Allerdings sind seither ja wieder 15 Jahre vergangen, in denen die Fenster noch morscher geworden sind.
Meine zweite Frage bezieht sich darauf, was als Modernisierungskosten angesetzt werden kann - der Brutto- oder der Nettobetrag. Ich finde, es müsste der Nettobetrag der Modernisierungskosten sein, da die Umsatzsteuer ja nur ein Durchlaufposten ist. Mein Vermieter (sicher kein Kleinunternehmer) setzt jedoch den Betrag inklusive Umsatzsteuer an. Wisst Ihr da mehr?
Vielen Dank im Voraus.