Hallo zusammen,
ich habe im September 2021 meine Mietwochnung fristgerecht gekündigt und ohne Beanstandung an die Verwaltung übergeben. Meine Kaution und meine Betriebskostenabrechnung für 2021 bekomme ich trotz telefonischer und E-Mail-Zusagen einfach nicht zurück. Auf meine postalischen Schreiben mit Fristsetzung reagiert man schlichtweg nicht. Die Kaution werde ich jetzt per Online-Mahnbescheid einfordern. Aber was mache ich mit der Betriebskostenabrechnung? Ich scheue die Kosten für Anwalt/Anwältin für so eine kleine Sache, bei der vermutlich nicht mal sonderlich viel Geld rausspringt. (Ich weiß nicht mal, ob es Guthaben gibt. Kann eigentlich nicht viel sein.)
1. Frage an euch: Wie komme ich an meine Betriebskostenabrechnung?
2. Frage: Kann man juristisch gegen ein derart unredliches Geschäftsgebahren dieser Verwaltung vorgehen? Ich möchte so eine Verweigerungshaltung nicht unkommentiert lassen und auch für zukünftige Mieter:innen gern ein Zeichen setzen.
Vielen Dank für eure Erfahrungen und Ideen,
Anne