Hallo zusammen,
mal angenommen ein unverheiratetes Paar mietet eine grosse Wohnung jedoch mit 2 separaten Mietverträgen. Es ist im Mietvertrag zwar festgelegt welche Räumlichkeiten zu welchem Mietvertrag gehört, jedoch sind in beiden Mietverträgen exakt die gleichen Räumlichkeiten angekreuzt (2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Diele/Flur).
Nur die Etage ist in einem Mietvertrag als Erdgeschoss und in dem anderen als 1.Geschoss angegeben. Wobei meines Wissens nach beides das selbe ist und die beiden auch seit über 10 Jahren gemeinsam in der Wohnung wohnen.
Das Haus ist auf 3 Ebenen aufgeteilt, Kellergeschoss mit Einliegerwohnung, Erdgeschoss und 1. Stock.
Die Hauptwohnung um die es hier geht erstreckt sich auf 2 Ebenen, Erdgeschoss und 1. Stock.
Jetzt zum Hauptthema:
Einer der beiden Mieter hat immer pünktlich seine Miete und Nebenkosten bezahlt. Der andere Mieter hat 12 Monate keine Miete bezahlt und bekommt deshalb von Vermieter eine Kündigung und danach eine Räumungsklage.
Der Vermieter verlangt jetzt die Räumung und übergabe der Wohnung.
Da es sich ja um ein unverheiratetes Pärchen handelt dass gemeinsam in der Wohnung mit 2 getrennten Mietverträgen wohnt und sämtliches Inventar eigentlich beiden gehört,
könnte ja der eine Mieter ausziehen und trotzdem sämtliches Inventar in der Wohnung stehen lassen, da dieses Inventar ja genauso wie ihm, auch seinem Partner gehört.
Was wäre denn jetzt rechtlich zwingend nötig um dem zuständigen Gericht nachzuweisen, dass der eine Mieter auch wirklich ausgezogen ist?
Muss der ausgezogene Mieter sich von der Wohnung beim Einwohnermeldeamt abmelden obwohl er noch keine neue Melde adresse hat oder reicht es aus die Haustürschlüssel beim Vermieter abzugeben bzw sie in seinen Briefkasten zu schmeißen und ihm mitzuteilen dass man ausgezogen sein?
Mfg