Räumungsklage aus einer Wohnung - Zwei seperate Mietverträgen

  • Hallo zusammen,

    mal angenommen ein unverheiratetes Paar mietet eine grosse Wohnung jedoch mit 2 separaten Mietverträgen. Es ist im Mietvertrag zwar festgelegt welche Räumlichkeiten zu welchem Mietvertrag gehört, jedoch sind in beiden Mietverträgen exakt die gleichen Räumlichkeiten angekreuzt (2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Diele/Flur).

    Nur die Etage ist in einem Mietvertrag als Erdgeschoss und in dem anderen als 1.Geschoss angegeben. Wobei meines Wissens nach beides das selbe ist und die beiden auch seit über 10 Jahren gemeinsam in der Wohnung wohnen.

    Das Haus ist auf 3 Ebenen aufgeteilt, Kellergeschoss mit Einliegerwohnung, Erdgeschoss und 1. Stock.

    Die Hauptwohnung um die es hier geht erstreckt sich auf 2 Ebenen, Erdgeschoss und 1. Stock.

    Jetzt zum Hauptthema:

    Einer der beiden Mieter hat immer pünktlich seine Miete und Nebenkosten bezahlt. Der andere Mieter hat 12 Monate keine Miete bezahlt und bekommt deshalb von Vermieter eine Kündigung und danach eine Räumungsklage.

    Der Vermieter verlangt jetzt die Räumung und übergabe der Wohnung.

    Da es sich ja um ein unverheiratetes Pärchen handelt dass gemeinsam in der Wohnung mit 2 getrennten Mietverträgen wohnt und sämtliches Inventar eigentlich beiden gehört,

    könnte ja der eine Mieter ausziehen und trotzdem sämtliches Inventar in der Wohnung stehen lassen, da dieses Inventar ja genauso wie ihm, auch seinem Partner gehört.

    Was wäre denn jetzt rechtlich zwingend nötig um dem zuständigen Gericht nachzuweisen, dass der eine Mieter auch wirklich ausgezogen ist?

    Muss der ausgezogene Mieter sich von der Wohnung beim Einwohnermeldeamt abmelden obwohl er noch keine neue Melde adresse hat oder reicht es aus die Haustürschlüssel beim Vermieter abzugeben bzw sie in seinen Briefkasten zu schmeißen und ihm mitzuteilen dass man ausgezogen sein?

    Mfg

  • Nur die Etage ist in einem Mietvertrag als Erdgeschoss und in dem anderen als 1.Geschoss angegeben.

    Und somit ist doch eine Trennung im Mietvertrag vorhanden. Dass Bad und Küche bei 2 Verträgen gemeinsam genutzt werden sollen, darf man voraussetzen, denn sonst funktioniert das Ganze ja nicht. Nur die Herausgabe der anderen Räume der einen Etage kann verlangt werden.

    Allerdings frage ich mich, was der Vermieter in dieser Geschichte denn eigentlich erreichen will. Die frei werdenden Räume in der einen Etage lassen sich in der Konstellation nicht an jemand anderen vermieten. Der Vermieter wird also in Zukunft wahrscheinlich nicht mehr Mieteinnahmen haben. Somit stellt sich die Frage, was ihm der Rauswurf bringt.

    Wir können in einem Forum die Frage nicht endgültig klären, sondern nur Möglichkeiten besprechen. Und so könnte es theoretisch auch sein, dass ein Anwalt oder Richter bei der Prüfung der beiden Verträge im Rahmen der Vertragsauslegung (133 BGB) feststellt, dass es in Wirklichkeit die Absicht war, dass das Paar gemeinsam alle Räume nutzen soll, also beide Verträge zusammen wie ein gemeinschaftlicher angeschaut werden müssen, auch wenn auf den Papier etwas anderes steht. Das hätte zur Folge, dass der Vermieter die Schulden von anderen Partner verlangen kann, und zweitens, dass beiden gekündigt werden könnte.

    Egal ob die Frage aus Sicht des Paares oder des Vermieters gestellt ist, beide würden gut daran tun, die Verträge von einem Anwalt anschauen zu lassen.