Namenschild des Mieter am Briefkasten fehlt - Räumungsklage nicht zugestellt?

  • Ich habe eine Räumungsklage eingereicht gegen einen problematischen Mieter, der nicht ausziehen will.

    Kurz darauf (Zufall?) ist der Namensschild-Halter an seinem Briefkasten kaputt gegangen und der Briefkasten war zeitweise ohne Namen. Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt). Daraufhin hat er seinen Namen unfachmännisch an den Briefkasten geklebt.

    Nun hat er offenbar dem Gericht geschrieben, dass er keine Post empfangen kann. Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?

  • Er kann dem Gericht ja viel schreiben, aber dennoch wird erfahrungsgemäß ein Zustellversuch unternommen.

    Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt). Daraufhin hat er seinen Namen unfachmännisch an den Briefkasten geklebt.

    Das ist aber Vermietersache und nicht Mietersache. Wenn Du als Vermieter möchtest, dass ein Schreiben des Gerichtes zugestellt werden soll, solltest Du schon darauf achten, dass der Briefkasten beschildert ist.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.