betriebskosten 2010

  • hallo

    ich habe heute meine betriebskostenabrechnung für das jahr 2010 erhalten. seit diesem jahr steht auch mit drauf, "wartung der heizgeräte". darf der vermieter diese kosten auf mich übertragen? bisher hatte der vermieter diese kosten immer übernommen.

    leider habe ich bisher nichts im internet gefunden.

  • ich habe heute meine betriebskostenabrechnung für das jahr 2010 erhalten. seit diesem jahr steht auch mit drauf, "wartung der heizgeräte". darf der vermieter diese kosten auf mich übertragen? bisher hatte der vermieter diese kosten immer übernommen.

    leider habe ich bisher nichts im internet gefunden.


    Auch nicht im Mietvertrag?

  • Hallo Ronny 2011,
    wie "Berny" schon erwaehnt hat, im Mietvertrag mal nachschauen. Allg. gilt fuer Wartungskosten. Die reinen Wartungskosten fuer Betriebskostenpositionen sollten exakt im Mietvertrag erwaehnt werden. Z.B. Kosten fuer die Wartung von Etagenheizungen usw.
    Am besten auch in die Abrechnung fuer die Wartungsarbeiten schauen und bei Unklarheit sollte der Vermieter Ihnen das erklaeren koennen. Hier besteht auch die Moeglichkeit zu erkennen ob Reparaturkosten unter Wartungsarbeiten gemischt wurden. Denn diese sind in der Regel nicht auf den Mieter umlegbar.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Zitat

    wie "Berny" schon erwaehnt hat, im Mietvertrag mal nachschauen. Allg. gilt fuer Wartungskosten. Die reinen Wartungskosten fuer Betriebskostenpositionen sollten exakt im Mietvertrag erwaehnt werden Z.B. Kosten fuer die Wartung von Etagenheizungen usw.

    Um es einfach auszudrücken - Nein:!!!

    Die Wartung von Heizungsanlagen gehört zu den umlagefähigen Kosten laut Betriebskostenverordnung. Es reicht also ein gesetzeskonformer Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.

  • Die Wartung von Heizungsanlagen gehört zu den umlagefähigen Kosten laut Betriebskostenverordnung. Es reicht also ein gesetzeskonformer Hinweis auf die Betriebskostenverordnung.


    Richtig, Gruwo, Wartungskosten der Heizungsanlage(n) sind regelmässig auf die Mieter/Nutzer umlegbar (meine Mieter können das bestätgen...:D).