Mieterhöhung Zulässig?

  • Hallo alle Zusammen,

    ich bin Vermieter einer 120qm Wohnung im Erdgeschoss mit Garage, Garten, Keller und Dachboden.

    diese ist momentan für nur 300€ Kalt vermietet, weil meine Mutter (Voreigentümerin) damals nicht mehr dazu verdienen durfte und es egal war. Vor 5 Jahren hat meine Mutter mir die Wohnung überschrieben.

    Ich selbst habe die Miete nie erhöht, da ich nicht darauf angewiesen war und es eine Gewisse Sympathie für den Mieter gab, welcher selbst nicht gerade viel verdient.

    Nun haben sich meine Verhältnisse jedoch geändert (anstehender Hausbau, Frau, Kind) und ich würde die Miete gerne auf 500€ Kalt anheben. Dies ist immer noch weit unter dem Örtlichen Mietspiegel von ca. 700-900 Euro für eine Solche Wohnung.

    Der Mieter weigert sich dies zu Zahlen. Wie muss ich in dem Fall vorgehen wenn es keinen offiziellen Mietspiegel in dem Ort gibt? Reichen vergleichsmieten als begründung aus?

    Liebe Grüße und danke schon mal 😄

  • Der Mieter weigert sich dies zu Zahlen.

    Zurecht.

    Die Miete darf - je nach Region - um maximal 15-20% innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Auf 500 € kannst Du das also schon mal nicht anheben, sondern maximal auf 360 €.

    Reichen vergleichsmieten als begründung aus?

    Nicht Vergleichsmieten, sondern Vergleichswohnungen mit den dazugehörigen Mieten. Du brauchst also mindesten 3 vergleichbare Wohnungen (Lage, Größe, Ausstattung, Baujahr, etc), die teurer sind, als deine, um eine Mieterhöhung zu begründen.

    Das Ganze ist nicht ohne und als Laie empfehle ich Dir eine Beratung durch einen Fachanwalt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also ein Fachanwalt könnte in diesem fall schon begründen warum eine so hohe Mieterhöhung nötig ist? Die Wohnung wäre ja nach wie vor deutlich günstiger als örtliche Vergleichswohnungen.

  • Mehr als die angesprochenen 15 oder 20% sind nicht möglich, egal wie viel höher die Vergleichsmiete ist, auch nicht durch einen Anwalt. Dieser hilft dir letztlich nur bei den Formalitäten, die Begründung muss er genauso begründen, wie auch die Kappungsgrenze einhalten.

  • Ja er hat gesagt das er nicht mehr Zahlen wird so Lange nicht Renoviert wird. Er meint das Bad, dieses wurde zuletzt 2002 Renoviert und sieht meiner meinung nach noch nicht so schlimm aus. Allerdings wurden in den Letzten Jahren diverse dinge erneuert wie Heizung, Markise, Rolladen, Fußböden Etc… was in Summe um einiges mehr gekostet hat, als der Mieter in der zeit wo er dort gewohnt hat und wohl auch noch ein paar Jährchen mehr - Miete gezahlt hat.

  • Ja er hat gesagt das er nicht mehr Zahlen wird so Lange nicht Renoviert wird

    Das kann der Mieter wohl nicht verlangen. Aber das wäre ein Ansatz, um mit dem Mieter in Verhandlung zu gehen. Deshalb fragte ich nach dem Grund. Denn erzwingen kann man eine Erhöhung nur für die 20% wie schon gesagt wurde. Aber auf Basis gegenseitiger Einigung kann man jederzeit mehr vereinbaren. Und wenn du dem Mieter im Gegenzug für die Erhöhung irgend etwas anbieten kannst, wird es es sich vielleicht überlegen. Eine Einigung muss für beide Seiten Vorteile bringen, nicht nur einseitig.

  • wird dann wohl auf die 20% raus laufen. Denn 10000€ für ein neues Bad hab ich momentan nicht locker - wie ihr euch sicher vorstellen könnt. Ich ziehe sogar schon in Erwägung den Hausbau um 3 Jahre zu verschieben und vorübergehend Eigenbedarf anzumelden. Denn Groß genug wäre die Wohnung für meine Familie…

  • wird dann wohl auf die 20% raus laufen.

    Aber Achtung: Wie schon erwähnt, braucht es hierfür die drei vergleichbaren Wohnungen. Es sind schon öfter Mieterhöhungen im Sande verlaufen, weil es an vergleichbaren Wohnungen gescheitert ist.

    Ich würde hier ebenso mit dem Mieter sprechen. Wenn mein Vermieter die Miete um gleich 200 € erhöht, würde ich das auch ablehnen, bei einer Erhöhung von vielleicht 50 € wäre ich aber gesprächsbereit.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • wenn es keinen offiziellen Mietspiegel in dem Ort gibt?

    Es muss kein qualifizierter Miespiegel sein, ein einfacher genügt auch. Sollte es auch einen einfachen nicht geben, kann der Mietspiegel eine Nachbarortes gültig sein, sofern die Gemeinden in ihrer Art vergleichbar sind.

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