Bürge als Mieter im Vertrag - Zweitwohnsitzsteuer und andere Kosten?

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute den Entwurf eines Mietvertrags für eine Wohnung bekommen, die ich bald beziehen möchte. Ich bin zwar dualer Student und habe ein regelmäßiges Einkommen, dennoch möchte die Vermieterin eine Bürgschaft meines Vaters. Im Entwurf des Vertrags wird mein Vater aber nicht explizit als Bürge, sondern als weiterer Mieter aufgeführt.


    Für mich stellt sich nun die Frage, ob für meinen Vater in dieser Form einer Bürgschaft weitere Pflichten entstehen würden. Müsste er Zweitwohnsitzsteuer zahlen, obwohl er in der Wohnung nicht lebt? Werden die Betriebskosten auf zwei Personen hochgerechnet? Und falls es solche finanziellen Fallen gibt, kann man im Vertrag vielleicht kennzeichnen, dass ich der einzige Bewohner bin, damit keine Probleme entstehen?


    Falls jemand mit diesem Thema Erfahrungen hat und mir Tipps geben kann, wäre ich extrem dankbar! :)

  • Müsste er Zweitwohnsitzsteuer zahlen, obwohl er in der Wohnung nicht lebt?

    Nein, das muss er nur, wenn er die Wohnung tatsächlich auch bezieht. Das dürfte hier nicht der Fall sein.

    Werden die Betriebskosten auf zwei Personen hochgerechnet?

    Das muss mit dem Vermieter geklärt werden. Ggfs. gibt es Betriebskostenarten, die nach Anzahl der Mieter berechnet werden. Das müsste hier korrigiert werden. In der Regel ist die Grundlage für die Betriebskosten aber die Wohnfläche.


    Und falls es solche finanziellen Fallen gibt, kann man im Vertrag vielleicht kennzeichnen, dass ich der einzige Bewohner bin, damit keine Probleme entstehen?

    Der Vermieter nimmt deinen Vater ja mit in den Vertrag, um finanziell abgesichert zu sein, wenn Du mal nicht zahlen kannst. Ob Du alleiniger Bewohner bist, ist irrelevant.

    Beachte auch, dass eine spätere Kündigung nur wirksam ist, wenn dein Vater diese ebenso unterschreibt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.